Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Preiserhöhungen trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel – kann das einen Betrugsverdacht begründen?

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Gas-Rebell:
@ nomos

Zu Unrecht bereichern will sich derjenige, der einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat. Dies muss der Täter positiv wissen, z.B. aufgrund eines gegen ihn ergangenen rechtskräftigen Urteils.

nomos:

--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
@ nomos

Zu Unrecht bereichern will sich derjenige, der einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat. Dies muss der Täter positiv wissen, z.B. aufgrund eines gegen ihn ergangenen Urteils.
--- Ende Zitat ---
Ja und wenn das so ist und die Preise unverändert weiter verlangt werden ...? Wer ist denn dann da unwissend?

Vielleicht stellt man sich ja gerne auch positiv unwissend  ;) .
Ob da wirklich ein Betrugsvorwurf völlig abwegig ist, sehe ich noch nicht als ausgemacht! [/list]

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von nomos
Ja und wenn das so ist und die Preise unverändert weiter verlangt werden ...?
--- Ende Zitat ---

Die Preise darf der Versorger weiter verlangen, dabei allerdings nicht wider besseres Wissen dahingehend zu täuschen versuchen, dass es z.B. kein Urteil zur Unwirksamkeit der von ihm verwendeten Preisklausel gegeben habe.

reblaus:
@Gas-Rebell
Aus welchem Gesetz leiten Sie her, dass ein Versorger Urteile, die gegen ihn ergangen sind, seinen Kunden mitteilen muss? Welche Urteile muss er denn mitteilen, die erstinstanzlichen? Die Berufungsurteile oder erst das Revisionsurteil?

Solche Urteile sind keine Geheimsache. Das veröffentlicht das Gericht schon selbst, wenn es der Meinung ist, dass dies von öffentlichem Interesse wäre. Und dann steht es in der Zeitung.

Wie sieht es nach Ihrer Theorie aus, wenn sowohl die Pressemitteilung des Gerichts als auch die Berichterstattung der Medien unterbleibt. Ist das dann Beihilfe zum Betrug des Versorgers?

Nochmals, eine Preiserhöhung trotz Wissens um dem fehlenden Rechtsgrund ist kein Betrug.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von reblaus
@Gas-Rebell
Aus welchem Gesetz leiten Sie her, dass ein Versorger Urteile, die gegen ihn ergangen sind, seinen Kunden mitteilen muss? Welche Urteile muss er denn mitteilen, die erstinstanzlichen? Die Berufungsurteile oder erst das Revisionsurteil?
--- Ende Zitat ---

Ich habe nicht von einer Mitteilungspflicht gesprochen. Es dürfte für das EVU allerdings problematisch werden, wenn nach einem rechtskräftigen Urteil wahrheitswidrig behauptet würde, dass die Klausel rechtlich nicht beanstandet worden sei oder auf Nachfrage derlei Tatsachen zu verschweigen. Allerdings bin ich der Meinung, dass wohl kein Unternehmen sich derart dämlich verhalten würde.

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