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E.ON Mitte

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Pritti:
@Cremer,
natürlich habe ich bei jeder Preiserhöhung des Passus dass Forderungen nicht mit den aktuellen Abschlagszahlungen zu verechnen sind verwendet. Und ich erstelle auch meine eigene \"Jahresrechnung\" aus der ich die Abschlagszahlungen errechne. Nur das E.ON bis auf die Standartantworten nicht weiter reagiert, verwundert mich ein wenig. Aber vielleicht ist es auch so gewollt .. ...

reblaus:
@Pritti

Die jährliche Nachzahlung ist erst dann zur Zahlung fällig, wenn die E.on Ihnen eine korrekte Abrechnung zugesandt hat. Zu einer korrekten Abrechnung gehört, dass die von Ihnen geleisteten Abschläge in der korrekten Höhe bei der Abrechnung berücksichtigt wurden. Sie müssen gar keine eigene Abrechnung erstellen. Sie müssen lediglich die von der E.on erstellte Abrechnung als fehlerhaft zurückweisen, und eine angemessene Frist zur Erstellung einer korrekten Abrechnung setzen. Sollte die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist erstellt werden, können Sie die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern.

hko:
@Pritti

ich bin ebenfalss Kunde von E.ON-Mitte, Widersprüche mit den gleichen Formulierungen wie Sie. Die letzte Jahresabrechnung enthielt - natürlich - nicht meine 12 Abschlagszahlungen.

Ich habe daruf unter anderem geschrieben:
Sollten meine Zahlungen tatsächlich nicht bei Ihnen gutgeschrieben worden sein, bitte ich um Benachrichtigung, damit über Nachforschungsauftrag bei meiner Bank der Verbleib meiner Zahlungen überprüft und gegebenfalls Anzeige wegen ??? gestellt werden kann.
(Die ??? hatte ich deshalb gesetzt, weil ich mich als Nichtjurist nicht in die Nesseln setzen wollte.)
Darauf wurden mir alle 12 Abschlagszahlungen bestätigt, zusätzlich aber mitgeteilt, dass meine Zahlungen grundsätzlich auf die ältesten Forderungen angerechnet werden. Meine Abschlagszahlungen habe ich wie Sie immer mit Monat und Jahr versehen.

@ Cremer und/oder @reblaus

Ich habe jetzt folgende Situation:
Meine Widersprüche seit 2005
selbst berechnete Jahresabrechnungen (und Zahlungsausgleich) für die Jahre 2005 ff, die Jahresabrechnung für 2005 stammt von Anfang 2006
selbst berechnete Abschläge für die Jahre 2006 ff
Ende 2009 tritt doch Verjährung für die Jahre 2006 und früher ein?
E.ON vertritt den Standpunkt, dass nur aktuelle Abrechnungen offen sind, weil sie meine Zahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet haben. Also keine Verjährung?

Ich will nicht selber klagen, weil ich aus allen Beiträgen gelernt habe, dass der Kläger die größeren Probleme hat.

Gruß hko

AKW NEE:
Die Abrechnungen sind rechnerisch falsch! Beim Widerspruch gegen die Jahresabrechnung als erstes schreiben:

so, oder so ähnlich:
Ich beanstande Ihr Jahresendabrechnung als rechnerisch falsch. Unter anderem haben Sie meine, in dem Abrechnungszeitraum, geleisteten
Abschlagszahlungen nicht ordnungsgemäß verbucht.

Natürlich tritt die Verjährung ein, wenn die Verrechnung untersagt wurde, bzw. die Zahlungen per Überweisung eindeutig zeitlich zu zuordnen sind. Da kann die E.ON verrechnen, wie sie lustig ist. Für ein mögliches, späteres Verfahren ist es wichtig alle Unterlagen chronologisch aufzubewahren.

Pritti:
Hallo hko,
ich habe im Dezember 2009 erstmalig von E.ON Mitte eine Zahlungsaufforderung erhalten. Die offene Forderung berägt lt. E.ON über 2800€. Zahlungziel war der 31.12.2009. Ich habe nicht gezahlt, aber auch noch nichts weiter von E.ON gehört. Von meiner Rechtschutzversicherung habe ich mir eine Deckungszusage bestätigen lassen. Hat noch jemand solch eine Zahlungsaufforderung gekommen ?
Gruß Pritti

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