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E.ON Mitte

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Pritti:
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich meine Anfrage unter der richtigen Rubrik poste. Ich bin bei E.ON Mitte Gaskunde u. seit 2005 \"Protestkunde\".
Ich habe immer rechtzeitig Einspruch gegen alle Graspreiserhöhungen u. Senkungen eingelegt. Inzwischen ist mein \"Deckel\" bei E.ON auf rund 1800 € angestiegen. E.ON verechnet unerlaubter Weise meine Außenstände immer wieder mit der nächsten Jahresrechnung. Wie soll ich mich hier verhalten? Einfach weiter aussitzen, den Anbieter wechseln. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen/Probleme .. .. ..

Danke u. Gruß
Pritti

reblaus:
@Pritti
Was heißt das, Eon verrechnet die Außenstände mit der nächsten Jahresabrechnung?

Verwendet E.on Ihre Vorauszahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten offenen Forderung, oder weist Sie auf der Jahresabrechnung die alten Saldostände zusätzlich aus?

Sie sollten sicherheitshalber immer auf der Übeweisung vermerken,  welchen Abschlag sie bezahlen. Dann ist es unerheblich, ob die E.on das auf andere Forderungen anrechnet. Sie hat dann nur einen Buchhaltungsfehler gemacht. Das ist aber nicht Ihr Problem.

Sie sollten die Preise der neuen Anbieter in Ihrem Gebiet im Auge behalten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bietet sich ein Anbieterwechsel an. Dann geht der Streit nur um die aufgelaufenen 1.800 €. Allerdings müssen Sie dann möglichwerweise mehr bezahlen, als bei der E.on. Dies insbesondere dann, wenn Sie einen alten Sondervertrag haben. In diesem Fall würde ich warten, bis dieser Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird.

Cremer:
Jeder Preiserhöhung sollte widerspochen werden (Empfehlung schon lange hier im Forum).

Dazu gehört dann ein Passus, dass Forderungen nicht mit den aktuellen Abschlagszahlungen zu verechnen sind.

Pritti:
@reblaus
Ja, E.ON verwendet meine Vorauszahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten offenen Forderung. E.ON weist auf der Rechnung die erhaltenen Zahlungen nicht in der vollen Höhe aus, sondern gekürzt um die alten Forderungen, was wiederum auf der Rechnung nicht direkt ersichtlich ist.
Auf meiner monatlichen Überweisung steht unter Verwendungszweck der jeweilige Monat und das Jahr des betreffenden Teilbetrags. Beispiel --> TEILBETRAG GAS AUGUST 09

Cremer:
@Pritti,

dies führt zwangsläufig dazu, dass Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen.

Nur dort können Sie die voll geleisteteen Abschläge verrechnen. den Differenzertrag überweisen Sie dann.

Sollten Sie nach Ihrer Rechnung ein Guthaben haben, so haben Sie die Abschläge nicht weit genug gekürzt. Guthaben dann mit der nächsten Abschlagzahlung im neuen Abrechnungsjahr vertechnen.

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