Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE hat´s eilig mit der Abrechnung

<< < (3/5) > >>

userD0010:
Abrechnung, aber mit hochgerechneten Zählerständen.

Eine Hochrechnung der Zählerstände würde bei mir auf energischen Widerstand stoßen. Eine derartige Ab-/Rechnung würde ich mit einem entsprechenden Kommentar zurückschicken.

Habe ähnliches vor zwei Jahren erlebt in einer Jahresabrechnung, in der man für meinen Verbrauch im Monat Juli  eine Zahl NULL \"hochgerechnet\" hatte, obwohl ich anwesend war und lt. meiner monatlichen Zählerablesung auch Energie verbraucht hatte.
Eine Begründung für diese \"ermittelte\" Zahl ist bis heute nicht abgegeben worden.

Was wollen wir uns noch alles bieten lassen ? Hochgerechnete und damit geschätzte Verbräuche und wie wollen wir dann am Tage des insgesamt geschätzten Verbrauches gemäß Jahresrechnung auf Grund unserer eigenen Zählerablesungen in die Diskussion mit dem Energielieferanten eintreten?

Gridpem:
@ bjo; @ h.terbeck,

diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.

Das Angebot dazu findet Ihr hier

http://www.yellostrom.de/privatkunden/sparzaehler/index.html

Erkundigt Euch doch mal, es gibt bei Euch sicherlich auch noch ander Anbieter für solche Zähler. Damit ist dann alles möglich bis zur Onlinekontrolle des Verbrauches.

Gruß aus Meck-Pomm

userD0010:
Gridpem:
diese Probleme brauch Ihr doch gar nicht zu haben. Schafft Euch den Smart-Zähler von Yello an und es kann jeden Monat ein Zählerstand abgelesen und ab nächstes Jahr auch abgerechnet werden.

gridpem:  es geht doch hier gar nicht um vermeintliche Probleme, sondern um Sachverhalte, die vom Energieversorger trotz vertraglicher Grundlage wegen irgendwelcher obskurer interner Änderungen dem Kunden auf´s Auge gedrückt werden sollen. Wenn jährliche Ablesung vertraglich vereinbart und ausbedungen ist, so gilt dies für beide Vertragsparteien, die letztendlich darin auch einen überschaubaren Ablauf festgeschrieben sehen.
Dies ohne Vorankündigung abzuändern, ist sicherlich nur Monoplisten möglich bzw. ihrer Vorstellungskraft entsprechend.
Administrative Ablaufänderungen gerade bei Vermietern bedeuten im Regelfall auch Dispute bzw. Diskussionen mit Mietern, deren Abschlagzahlungen durcheinander geraten (können). Gleiches gilt für die Abschlagzahlungen des Energieverbrauchers an den Energielieferanten, die bereits geleistet sind, sich aber mit der neuen Abrechnung überschneiden und u.U. (wie bereits geschehen) in der neuen Jahresrechnung noch nicht erfasst sind (waren), was dann wieder unnötige Schreibereien erforderlich macht.
Und gegen solche eigenmächtigen Änderungen seitens des Energieversorgers verwahren wir uns halt.

Erfreulich scheint für Meck Pomm zu sein, dass man dort einen agilen Vertreter/Werber für Yello gefunden hat.
Yello hat (zumindest bei mir) in den vergangenen Jahren seine eigenen Werbemaßnahmen innerhalb von 3 Jahren ad absurdum geführt und in dieser Zeit peu a peu mit dem Monopolisten preislich gleichgezogen.
Und um meinen Zählerstand abzulesen, bedarf es nicht der Fa. Yello dank Fielmann oder Apollo.
Vermutlich auch bjo erwartet wie ich nur, dass im Jahresturnus abgelesen und abgerechnet wird und vermutlich werden wir auch eine Verbrauchs-Hochrechnung akzeptieren, damit die RWE dem Vertrag genüge tun und jahresbezogen abrechnen.

dattelner:
Habe heute die \"Jahresabrechnung\" unterjährig erhalten. Abgelesen wurde Anfang August anstatt wie sonst üblich Anfang Oktober, also eine Abrechnung über 10 Monate statt 12. Damit ist natürlich auch nicht der Minimalverbrauch der letzten 6 Wochen (600kwh) erfasst und für die neuen Abschläge berücksichtigt- also nichts mit Hochrechnung. Wie üblich sind natürlich auch die geleisteten Abschläge der letzten 10 Monate nicht gelistet, sondern nur ein Bruchteil davon (statt 1400 nur knapp 300); der Rest wurde offenbar mal wieder den \"Schulden\" zugebucht.

Habe deshalb wegen a) Nichteinhaltung der turnusmässigen Ablesung widersprochen, b) zugleich auch der übliche Rechnungs-Widerspruch und  eine eigene, als Unterjährig gekennzeichnete Abrechnung erstellt. In den von mir daraus berechneten Abschlägen ist natürlich die VerbrauchsHochrechnung anhand des aktuellen Zählerstands bis Anfang Oktober sowie der geminderte Preis enthalten.

Zuviel Aufwand getrieben? Oder was falsch gemacht und nur die unterjährige Rechnung ohne Kommentar nicht akzeptieren?

userD0010:
dattelner:

Zuviel Aufwand getrieben? Oder was falsch gemacht und nur die unterjährige Rechnung ohne Kommentar nicht akzeptieren?

Die Jahresrechnung  n i c h t   akzeptieren, sondern mit dem Hinweis auf den Vertrag (jährliche Abrechnung) zurückweisen. Dazu ausdrücklich anmerken, dass der freundl. Energieversorger wohl die dort eingegangenen Abschlagzahlungen für die laufende Lieferung nicht berücksichtigt hat!

So lange bei dem jährlichen Unbilligkeitseinwand der ausdrückliche Hinweis auf den Ausschluss anderweitiger Verrechnungen nach §§ 366/367 erklärt ist und bei den monatlichen Abschlagzahlungen der jeweilige Verwendungszweck angegeben ist, könnte man -so man böswillig ist- dem freundl. Energieversorger die Unterschlagung von Geldbeträgen unterstellen.

Man muss so langsam den Eindruck gewinnen, dass  man in Bochum (ver-)trieb-haft versucht, die Kunden mit windigen Taschenspielertricks hereinzulegen. Und wenn mit normalen kaufmännischen Methoden nicht mehr zielführend gearbeitet werden kann, versucht man es halt mit Einschüchterungsversuchen oder Verwirrspielchen.

Also:  Unterlagen kopieren für die eigene Akte und die Originale zurück nach Bochum mit der Aufforderung, sich mit der korrekten Jahresrechnung wieder zu melden und vorher die eigentlich übliche Zählerablesung vorzunehmen.

Man berechnet doch sogar in den Verrechnungspreisen sog. Gebühren für die ordnungsgemäße Ablesung und ordnungsgemäße Rechnungserstellung. Und die muss in etwa nachg 365 Tagen vorgenommen werden.

Wenn man diese Praktiken akzeptiert, wird es nicht mehr lange dauern, bis der freundl. Energieversorger vierteljährlich Rechnungen erstellt.

Ein weiterer vielleicht hilfreicher Hinweis, warum man diese Trickserei nicht hinnehmen sollte. Die meisten Kunden zahlen doch mittels Dauerauftrag und da kann es dann passieren, dass bei unterjährigen Abrechnungen die eine oder andere Abschlagzahlung \"vergessen\" wird, weil es Überschneidungen bei Geldeingang und Rechnungslegung gibt. Das bietet dann u.U. dem freundl. Energeiversorger die Möglichkeit, nicht sofort zuzuordnende Zahlungen auf frühere angebliche Rückstände zu übernehmen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln