Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE hat´s eilig mit der Abrechnung
userD0010:
bjo:
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!
Das stört doch einen Monopolisten nicht !!!!
bjo:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
bjo:
10 % unter einem Jahr paßt da nicht!
Das stört doch einen Monopolisten nicht !!!!
--- Ende Zitat ---
mit Verweis auf deren eigenen Richtlinien eine unterjähre Abrechung
ablehnen!
Cremer:
Die Ablesung erfolgte \"unterjährig\"
So machen es die Stadtwerke Kreuznach auch.
Ablesung im November.
Dann erfolgt auf der Rechnung eben eine maschinelle Hochrechnung der verbleibenden Tage bis Ende des Jahres auf 365 Tage.
Also mal die Rechnung abwarten.
Sofern der Abrechnungszeitraum unterjährig ist, wüde ich auch widersprechen.
Gridpem:
@ alle
woher sollen denn 10% Abweichung kommen ?
Es wird in diesem Jahr einen Monat früher abgelesen. Das ist die eine Seite.
Was kann passieren ? Zwei Möglichkeiten
Abrechnung wie gewohnt, dann aber mit hochgerechneten Zählerständen.
Oder
Abrechnung einen Monat früher, damit fällt auch ein Abschlag weniger an und dann das nächste Abrechnungsjahr einen Monat länger mit einem Abschlg mehr.
Es ist doch nur eine Verschiebung der Ablesung.
@ h.terbeck
Zweimandantenmodell - die Abrechnungsdienstleister stellen ebenso wie viele der Energieversorgungsunternehmen und Abrechnungsdienstleister auf eine Abrechnung getrennt nach Netzkunden und Vertriebskunden um, so wie es von der Bundesnetzgentur gefordert ist. Die Frist für eine solche Umstellung läuft in diesem Jahr aus.
Ganz nebenbei: Abrechnungsdienstleister sind keine Erfindung der 4 Großen, sondern eher eine Notwendigkeit der vielen kleinen Vertriebe und Netze, die sich für die Abrechnung ein Mehrmandantenmodell, wie es für den liberalisierten Energiemarkt vorgeschrieben ist einfach nicht mehr leisten können.
Gruß aus Meck-Pomm
bjo:
--- Zitat ---Original von Gridpem
@ alle
woher sollen denn 10% Abweichung kommen ?
Gruß aus Meck-Pomm
--- Ende Zitat ---
die 10% beziehen sich auf das ablesen an sich!
RWR schreibt selbst eine Jahresabrechung dann sollen sie gefälligst solch eine
erstellen Punkt! Nicht nur wir Verbraucher müssen uns an das geschriebene halten sondern auch Konzerne!
PS: Vermieter werden richtig in schwitzen kommen! ich hab das miterlebt was es bedeutet einen Anbieter zu wechseln und die sich überschneidenden Rechnungen durchzusetzen! Denn ein Mieter hat Anspruch auf eine Jahresrechnung! Oder im Klartext, wenn der Vermieter in einem Jahr 12 Monate
richtig abrechnet und dann erst nach 15 Monaten weil er es verpennt hat
braucht der Mieter nicht zahlen !
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln