Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE hat´s eilig mit der Abrechnung

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Cremer:
@dattelner,

warum wollen Sie den Versorger maßregeln?

jahresrechnung zurückschicken und auf eine korrekte Abrechnung mit den von Ihnen geleisteten Abschlägen verlagen. insofern auch mitteilen, dass die künftigen Abschläge nicht gezahlt werden, solange keine richtige Jahresrechnung vorliegt.

Untersagen Sie erneut dem Versorger die Aufrechnung der Abschläge auf \"Altschulden\"

Gridpem:
@ h.terbeck


--- Zitat ---Original von h.terbeck

Wenn man diese Praktiken akzeptiert, wird es nicht mehr lange dauern, bis der freundl. Energieversorger vierteljährlich Rechnungen erstellt.


--- Ende Zitat ---

Warum dann nicht gleich monatlich, genau so wie Telefon, Internetzugang und ähnlich Dienstleistungen.

Zum einen wünscht unser Gesetzgeber solche Angebote der Energieversorger  für die Kunden

§ 40 EnWG (2): Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Sofern der Letztverbraucher dies wünscht, ist der Lieferant verpflichtet, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren.

Zum anderen sind monatliche Rechnungen z.B. in den skandinavischen Ländern schon seit längerem der Standard.

Gruß aus Meck-Pomm

userD0010:
gridpem:
Zum anderen sind monatliche Rechnungen z.B. in den skandinavischen Ländern schon seit längerem der Standard.

Die Betroffenen bzw. Energienutzer in diesen skanidnavischen Ländern haben allerdings auch nicht den Umstand von monatlichen Abschlagzahlungen zu organisieren. Da gibt´s halt die Rechnung und dafür wird nach deren Prüfung dann gezahlt.

Da wir aber nicht in diesen skandinavische Ländern wohnen, auch nicht deren dortiige Wohltaten genießen, müssen wir uns hierzulande mit unseren freundl. Energielieferanten herumschlagen, bei denen es nicht selten vorkommt, dass überwiesene Abschlagzahlungen nicht gebucht sind oder deren Auffinden dann Wochen dauert, die -wie ich einer heute eingegangenen Information zu meiner Freude entnehmen darf,  bei einer der künstlichen Umbuchungen bestätigt, einen intern konstruierten Betrag festgelegt zu haben.

Übrigens, was glauben Sie wohl wird unser freundl. Energielieferant uns für die monatliche Rechnungsstellung abverlangen?
Lt. Energieversorger und dessen Bedingungen heisst es in Abs. 2, dass die Rechnungsstellung grundsätzlich mit dem Ablauf eines Abrechnungsjahres (=Jahresturnus) mit der Jahresrechnung erfolgt. Sollte der Kunde zusätzliche monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Rechnungen wünschen, wird jede zusätzliche Rechnung pauschal mit 11,90 Euro in Rechnung gestellt ......

Unabhängig von der Selbstüberschätzung, dass bei Rechnungsstellung nach Kundenwunsch dieser zu zahlen hat, der Energielieferant aber nach Gutdünken und jeweiligem Bedarf abrechnen kann, wann immer er lustig ist,, ja wie die Skandinavier auch monatlich, halte ich es doch mit der vertraglichen Abrechnungssystematik, die für BEIDE Parteien zu gelten hat.

userD0010:
@BerndA
@Cremer
@Dattelner
Heute mit der Post erste Reaktion des freundl. Energieversorgers.
Zum Thema Gutschrift/Guthaben aus Rechnung vom 14.11.2006 folgende Aussage:
\"Das Guthaben in Höhe von 81,68 Euro lt. Rg. v. 14.11.2006 errechnet sich für Wasser/Abwasser genau so, wie von Ihnen dargestellt (??????) Bei dem Betrag von 27,81 Euro (als Gutschrift auf Wasser/Abwasser ???) HANDELT ES SICH UM EINEN HIER INTERN KONSTRUIERTEN BETRAG.
Resümierend lässt sich allerdings folgendes feststellen: Für Wasser/Abwaser haben Sie im Zeitraum 2006-2007 insgesamt 432,00 Euro geleistet (12x36). Diesen Gesamtbetrag haben wir in der Rechnung vom 10.09.2009 korrekt berücksichtigt.
(Ich werde keinesfalls eine unterjährige Abrechnung akzeptieren, geschweige denn, die konstruierten Beträge/Gutschriften o.ä. prüfen.

Weiterer Text:
Als Anlage erhalten Sie Ihre einmalig vorgezogene Jahresrechnung für Gas. Der Abschlagplan vom 11.09.2009 it mit Erstellung der beigefügten Gasrechnung hinfällig. Betrachten Sie diesen bitte als Gegenstandslos.

(Bei dieser unterjährigen Gasrechnung sind von mir geleistete Zahlungen in ihrer Höhe nicht nachvollziehbar) (Auch steht immer noch eine Auskunft über im letzten Jahr gezahlte, aber nicht berücksichtigte Abschlagzahlungen aus.)

Wie wär´s, wenn wir ALLE  auch selbst und intern konstruierte Beträge den kommenden Rechnungen gegenüberstellen?

Cremer:
@h.terbeck,

das mit


--- Zitat --- Bei dem Betrag von 27,81 Euro (als Gutschrift auf Wasser/Abwasser ???) HANDELT ES SICH UM EINEN HIER INTERN KONSTRUIERTEN BETRAG.
--- Ende Zitat ---

möeg jetzt einer verstehen wer will :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

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