Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Mahnung
Cremer:
@henk0011,
könnten Sie nochmals nachfassen, ob die beiden genannten Urteile so richtig sind?
@Marion Winter,
wie ist es zwischen zeitlich Ihnen ergangen, hatten lange keinen Kontakt?
Verjährt sind Ansprüche der RWE aus den Jahren bis 2005 einschließlich.
bolli:
--- Zitat ---Original von Marion winter
Hallo zusammen, habe ebenfalls eine solche Mahnung bekommen und angefangen zu zweifeln. Grob überschlagen haben sie rückwirkend alle Summen der letzten Jahre zusammen genommen. Bei meinen Zahlungen gebe ich aber immer den Monat/Jahr an für das es sein soll. Müssten da die alten Abrechnungen (über 2 Jahre alt) eigentlich schon verjährt sein.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie bei Ihren Zahlungen immer konkret den Monat, auf den die Zahlung anzurechnen ist, und dem Versorger auch mitgeteilt haben, dass Sie es so gehandhabt haben möchten, dürfen die nicht einfach alles in einen Topf schmeißen.
Bei der Verjährung beträgt die Frist 3 Jahre, wobei das Jahresende maßgeblich ist ( §§ 195, 199 (1) BGB). Zu beachten ist dabei, dass manche Rechnungen eine Abrechnungsperiode enthalten, die auch da vorangegangene Jahr umfasst ( z.B. Rechnung Mai 2006, Zeitraum 05/2005 - 04/2006) Maßgeblich für den Anspruch bzw. die Verjährung ist hier das Rechnungsdatum und nicht der Zeitpunkt der Abschlagszahlung.
Das heißt in der Folge, dass am 31.12.2009 Ansprüche verjähren, die in 2006 entstanden und nicht weiter verfolgt worden sind.
Cremer:
@Marion Winter,
wenn Sie auf den Zahlungen den Verwendungszweck (Strom oder Gas, Zeitraum) vermerkt hatten, dann dürften die RWE nicht alles zusammenschmeißen.
Was war denn aus den Mahnbescheiden aus 2005 und 2006 geworden, ggf. private E-mail oder per Telefon
marcon:
@h.terbeck
Im Prinzip kein schlechter Gedanke, ich halte ihn aber für recht problematisch.
1. Wie soll man alle unter einen Hut bringen (5, 10, 15 gleichlautende Stellungnahmen werden keinen Eindruck machen).
2. Für sehr problematisch halte ich es, eine juristisch einwandfreie Stellungnahme zu erstellen. Wer hat das Fachwissen, die Kompetenz und last but not least die Zeit?
3. Was würden wir mit einer solchen Aktion erreichen, außer, daß wir RWE zu viel Beachtung schenken.
4. Wir würden den Anfang machen und uns RWE als Argumentationspartner anbieten. Wir sollten nicht vergessen, daß RWE mit Sicherheit ausreichnd spezialisierte Anwälte in ihren Diensten hat.
Ich persönlich habe mir eigentlich vorgenommen nicht auf die Mahnung zu reagieren und einfach abzuwarten, was geschehen wird - ich vermute gar nichts. Wenn dann tatsächlich doch eine Reaktion auf mein nicht fristgerechtes zahlen der Forderung kommen sollte, ist immer noch Zeit zu reagieren.
Übrigens brauchen , so weit ich weiß, Mahnungen nicht unterschrieben zu sein, um rechtsgültig zu sein.
userD0010:
marcon:
Was soll daran problematisch sein, wenn ein in seiner Wortwahl identisches Antwortschreiben die RWE erreicht.
Wir wollen -so vermute ich- nicht in ein juristisches Geplänkel mit den RWE-Anwälten einsteigen, sondern schlicht und einfach auf den Wissensstand von uns Protestlern verweisen, nämlich unseren Unbilligkeitseinwand aufrecht erhalten und damit die Nichtfälligkeit von Forderungen nochmals verdeutlichen.
Auch wäre es allenthalben angebracht, die RWE aufzufordern, eine sog. Mahnung, so sie überhaupt zulässig ist, mit Detailangaben zu versehen, nämlich Salden, Zahlungen und entspr. Daten, um daraus überhaupt die angebliche Forderung nachvollziehen zu können.
Ich denke nicht, dass es ratsam ist, das RWE-Schreiben unbeachtet zu lassen. Nichtbeachtung führt u.U. zu ungewollten Reaktionen, auf die es dann mit größerem Aufwand zu reagieren gilt.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass hier nur bis zu 15 Protestler betroffen sind.
Wenn zudem die RWE nicht nur ausreichend spezialisierte Anwälte in Angriffsposition zu bringen bereit ist und hieb- und stichfeste Rechtsgrundlagen in der Hand hätte, wäre statt einer sog. Mahnung wahrlich bereits bei den meisten Betroffenen der MB eingegangen.
Und soweit mir bekannt ist, sind ausschließlich behördliche Schriftsätze ohne Unterschrift gültig, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
Und die RWE sind hoffentlich noch immer keine Behörde, auch wenn sie in den jeweiligen \"Behörden\" ihre Mitarbeiter/Lobbyisten etc. platziert hat.
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