Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Mahnung

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marcon:
Bin Tarifkunde RWE Rhein-Ruhr. Habe seit 2007 zweimal einer Preiserhöhung basierend auf §315 widersprochen und meine Jahresrechnungen jeweils auf Preisbasis 2007 korrigiert. Meine Widersprüche wurden jedesmal als \"Erhalten\" bestätigt mit der Begründung, \"Man könne die Kalkulation nicht offen legen, da sie auch nicht öffentliche Informationen enthalten würden\".

Am 28.08.09 bekomme ich nun eine \"Mahnung\", die noch offene Forderung aus der letzten Jahresrechnung bis zum 16.09.09 zu begleichen. Begründung in der Mahnung:

\"Sollten Sie die Angemessenheit und Billigkeit unserer Preise bzw. Preiserhöhung anzweifeln (§ 315 BGB), informieren wir Sie über ein Gerichtsurteil, welches wir im Frühjahr 2009 erwikt haben:
Die RWE Hat Strom-Tarifkunden verklagt, die ihre Zahlung bewußt gem. § 315 BGB gekürzt haben. Am 2. April 2009 ist ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu Gunsten der RWE ergangen, mit dem die Kunden zur Zahlung verurteilt wurden...........\"

Weitere Begründung:

\"Auch das Amtsgericht Halle (Westfalen) vertritt die Auffassung, daß eine Preiskontrolle gem. § 315 BGB nicht stattfindet, wenn Kunden ihren Stromversorger wechseln können. Dementsprechend hat das Gericht einer Klage der RWE stattgegeben und den verklagten Kunden auch in diesem Verfahren zur Zahlung verurteilt.\"

Beide Urteile sind mir nicht bekannt, und ich kann sie auch nicht finden. Was ergibt sich nun für mich aus diesen beiden Urteilen??

Abschließend in der Mahnung der RWE heißt es.

\"Bisher haben wir noch keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet, da wir hoffen, die Angelegenheit noch im Sinne der guten Kundenbeziehung gütlich klären zu können.\"

Ist das ganze wieder ein \"Einschüchterungsversuch\", oder muß ich die Mahnung ernst nehmen? Hätte gerne Ihre Einschätzung bzw. Rat zu dem Vorgang.

Vielen Dank

kamaraba:
@marcon

Würde das zunächst mal als \"Säbeln rasseln\" ansehen. Man kann es ja versuchen und einige brechen natürlich bei solchen Mahnungen ein.
Also widerstehen und abwarten und trotzdem gut schlafen.
Urteile gelten im übrigen nur zwischen den Streitparteien.

Cremer:
@marcon,

die Urteile finden Sie hier in der Urteilendatenbank des BdE.

BerndA:
Hallo marcon,

unser Forumsanwalt Herr Fricke hatte zu diesem Thema schon mal etwas geschrieben. Es ist zwar schon etwas länger her, aber sehr einleuchtend.

Danach kommt es auf eine Monopolstellung eines Energieversorgers gerade nicht an, sondern nur darauf, ob die Preise vom Energieversorger einseitig festgelegt werden. Dies ist bei Tarifkunden eigentlich immer der Fall.

Nachzulesen ist das Ganze hier:

[Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand)]

Meines Wissens hat sich daran nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland

userD0010:
hallo marcon:
habe in diesen Tagen ebenfalls ein gleichlautendes \"Mahn-\"Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems erhalten. Offenbar der gleiche Verfasser, obwohl dieser zusammen mit seinem Kollegen es nicht für notwendig erachtet hat, dieses Schreiben auch zu unterzeichnen.

Insbesondere mit dem Hinweis auf zwei Gerichtsurteile halte ich dieses Geschreibsel für reinen Einschüchterungsversuch und überlege noch, wie und mit welcher umfassenden Begründung ich darauf antworten soll. Übrigens erhebe ich den Unbilligskeitseinwand bereits seit 2004.

Vermutlich werden außer uns zweien noch zahlreiche Mitstreiter solche Briefchen erhalten haben. Da wäre es doch eigentlich sinnvoll, wenn alle Betroffenen auch mit gleichlautendem Text antworten würden. Vielleicht merken die RWE dann endlich, dass Einzelaktionen nicht wirken.
Bitte Info.
mfg

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