Energiepreis-Protest > N-Ergie
Mahnbescheid
egn:
Wenden Sie sich an einen Anwalt/in, z.B. Frau Ahrens. Sie wird die Frist verlängern lassen und dann eine Stellungnahme zur Klageschrift schreiben. Bis es dann tatsächlich vor Gericht geht kann es durchaus noch einige Monate dauern.
pferd1953:
Hallo Leute,
hab mich leider erst heute bei Euch angemeldet, bin bisher zwar alleine zurechtgekommen, aber jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll.
Es geht um die N-Ergie, die mich inzwischen beim AG Nürnberg verklagt hat.
Ich habe ab 2006 meine Gasrechnung gekürzt. Ich hatte das Produkt Ideal. In der Hauptsache wird begründet ich zitiere:
„Im Rahmen der Erdgaslieferung im Produkt IDEAL wird der Klägerin gem. §4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein einseitiges Preisbestimmungsrecht eingeräumt vgl. BGH Urt. V 13.06.2007, NJW 2007, 2540. Dies wird auch im Urteil des Landgericht Nbg-Fürth vom 25.04.2008 – A. Z. 4 HK O 8880/07- bestätigt. In diesem Verfahren kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die in diesem Zeitraum liegende Preisänderung nicht unbillig sind. Mit Urteil vom 09,12.2008-1 U 1123/08-bestätigt das OLG Nürnberg die Entscheidung.“
Meine Fragen:
Soll ich die Forderungen lieber anerkennen?
Ich kann leider auch nicht mehr nachvollziehen ob „Gas IDEAL“ ein Sondervertrag oder ein Tarifkundenvertrag war, wer weiß dies?
Ich möchte, wenn ich mich dagegen verteidige, keinen Rechtsanwalt nehmen, die N-Ergie, vertreten durch Endress & Partner möchte die Sache zum Landgericht verwiesen haben, aber da könnte ich mich, nicht mehr selber vertreten (ANWALTSZWANG) Ihr seit doch kluge Köpfe, in diesem Forum was soll ich machen? Bitte nicht einfach sagen zum Anwalt gehen, das kann ich mir nicht erlauben.
LG
Pferd1953
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
staros:
Hallo Pferd1953,
ohne Anwalt wirst du das Verfahren so oder so verlieren. Also entweder mit Anwalt oder anerkennen. Lass dich auf jeden Fall durch z.B. Frau RA Ahrens beraten, das kostet erst mal nichts. Ob du den Prozess führen willst, sollte eine rationale Sache sein. Bei mir war der Streitwert (ca 400 Eur) so gering, dass sich ein Prozess mit allen seinen Risiken für mich nicht darstellen liess, da man ca. 200 Eur den Anwälten vorstrecken muss, die man auch nie mehr sieht. Also bestenfalls nur 200 Euro zahlen, schlechtensfalls einige Tausend Euro (Gutachten) in den Sand setzen. Da war mir die Anerkennung dann doch die bessere Alternative, auch wenn mich hier wahrscheinlich manche steinigen werden. Man konnte ja nicht ahnen, daß die n-ergie wirklich klagt. Aber anscheinend zieht die n-ergie das jetzt knallhart durch.
RR-E-ft:
Grundsätzlich jeder kann sich erlauben, zum Anwalt zu gehen, nötigenfalls unter Beantragung von Beratungshilfe, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, das Honorar für eine anwaltliche Beratung aufzubringen. Der Anwalt erbringt schon mit der Beratung eine Dienstleistung und geht ein Haftungsrisiko wegen Falschberatung ein, weshalb ein Anwalt auch dafür ein Honorar verlangen sollte. Schließlich entstehen ihm auch Kosten, um die Beratung überhaupt anbieten zu können und diese Kosten wollen schließlich gedeckt sein.
Cremer:
@pferd1953,
dann haben Sie aufs falsche Pferd gesetzt, wenn Sie sich nicht anwaltschaftlich vertreten lassen.
Dann ist ein Einlenken der günstigere Weg, der natürlich mit dem Anerkenntnis der gegnerischen, bisher aufgelaufenen Kosten und Forderungen, abschließt. Die Gegenseite wird es freuen und nicht unerhebliche Kosten im Bereich von mehreren Hundert Euro geltend machen.
Wie staros mitgeteilt, umgehend durch RA\'in Ahrens beraten lassen.
Es stehen nämlich durch das AG Nürnberg Fristen im Raum, siehe Thread von resist weiter oben !!!
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