Energiepreis-Protest > N-Ergie

Mahnbescheid

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Grobschnitt:

--- Zitat ---Original von CInvest
RA\'in Ahrens war nicht nur in Fällen der N-Ergie, sondern auch gegen andere Energieversorger in Bayern sehr erfolgreich.
--- Ende Zitat ---


Kann ich bestätigen, siehe ESB - Erdgas Südbayern :D

Grobschnitt

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von CInvest
...
Bemerkenswert ihr Aufsatz \"Juristische Diaspora: Die Untiefen der bayerischen Justiz\" in der Energiedepesche Dezember 2008.
--- Ende Zitat ---

hier nachzulesen: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2008__2471/ContentDetail__8508/

Resist:
Hallo zusamen,

was von Coburg gekommen ist weiß ich noch nicht, nach Rücksendung ist es mir noch nicht wieder zugestellt worden.

Unabhängig davon ist mir heute vom Amtsgericht Nürnberg mit Einwurfeinschreiben die Abschrift einer Verfügung zugegangen. Darin wird festgehalten, dasss ein Vorverfahren durchgeführt wird. Frist für Erwiderung 2 Wochen. Die Klage wird stellvertretend für die N-Ergie von den RAs Dr. Endress & Partner (RA Grünert) in Nürnberg durchgeführt.

Na, dann gute Nacht.

resist

HDN1970:
Hallo zusammen,

was bedeutet denn Vorverfahren?

Scheinbar haben aber noch nicht alle Verweigerer einen Mahnbescheid bzw. folgende Klageschrift erhalten. Oder?

Schönen Sonntag allen Verweigerern.

Grüßle HDN

Resist:
In der Abschrift der Verfügung steht:

Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.
An die beklagte Partei ergehen gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO die folgenden Aufforderungen:
1. Sie hat die Absicht der Verteidigung binnen einer
Notfrist von 2 Wochen
ab Zustellung der Klageschrift/ Anspruchsbegründung schriftlich 3-fach anzuzeigen.

2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb der selben Frist
2 Wochen
ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich 3-fach zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

So viel dazu...

Grüße
resist

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