Energiepreis-Protest > N-Ergie
Mahnbescheid
RR-E-ft:
Es steht doch jedem frei, ob er sich anwaltlich beraten/ vertren lassen möchte oder etwaig ohne eine solche Beratung/ Vertretung die Klageforderung anerkennt.
pferd1953:
Hallo, danke für Eure Antworten,
ich hätte mir aber gewünscht, jemand würde meine Fragen beantworten, es gibt doch bestimmt viele die auch das Produkt IDEAL von der N-Ergie bezogen haben.
Wenn dies ein Sondervertrag war, hätte ich M.E. gute Chancen und ich würde mir dies auch wieder zutrauen, wenn es beim Amtsgericht in Nürnberg bleibt, weiter zu machen.
LG
pferd1953
reblaus:
@pferd1953
Es hängt nicht unbedingt von dem gewählten Tarif ab, ob Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben oder nicht. Wenn Sie bei Einzug oder Einbau der Gasversorgung einen Vertrag unterschrieben haben, in dem von der AVBGasV oder GasGVV abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, haben Sie einen Sondervertrag abgeschlossen. Anderenfalls ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie ein Grundversorgungskunde sind.
Sollten Sie einen solchen Sondervertrag besitzen, und die Preisänderungsklausel unwirksam sein, haben Sie Chancen das Verfahren auch ohne Anwalt zu gewinnen. Anderenfalls sollten Sie es vergessen. Selbst mit Anwalt sind die meisten dieser Verfahren bisher verloren gegangen. Ohne fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben Sie nicht die geringste Chance die Unbilligkeit der Preiserhöhungen darzulegen.
Resist:
Hallo zusammen,
ich habe Stellung genommen, und zwar widerspreche ich den Forderung aus dem Jahr 2005 (wegen Verjährung). Da die Beträge nicht kalenderjährlich ausgewiesen sind kann keine Berechnung erfolgen.
Ansonsten werde ich mich wegen ein paar hndert Euro nicht mit den Herrschaften anlegen, dafür habe ich keine Zeit und Energie, aber das hatte ich für mich von Anfang an beschlossen. Mir ging es hauptsächlich darum mal ein Zeichen gegen die Preispolitik zu setzen.
Den Rest der Forderungen habe ich beglichen. D.h. ich werde die Herrschaften noch ein wenig weiter (ver)ärgern mit den ihren offenen Forderungen aus 2005.
Desweiteren habe ich von einem anderen Gaspreisrebell erfahren, dass mit einem Gespräch mit der N-Ergie die Option im Raum steht u.U. sich aussergerichtlich zu einigen. Es könnte sein, dass die N-Ergie merkt, dass sie ohne Kunden noch blöder dasteht. Denn sowohl unser \"Rebellenkollege\" als auch wir sind jetzt gewechselt.
Falls jemand das Preisblatt mit den allg. Bedingungen zu IDEAL benötigt, ich habe eines, welches ab dem 1. April 2002 gültig war,
Viele Grüße
resist
pferd1953:
Hallo Resist,
ich könnte so ein Preisblatt zu dem Produkt IDEAL gebrauchen, könntest Du mir eins mailen? (WernerGaul@fcn-cluberer.de)
Ich habe übrigens Rücksprache mit Frau Ahrens genommen, bei einem Streitwert( ca. 400 €) verlangt Sie allerdings in einer Sondervereinbarung 595 \"Euronen\".
Meine Verträge bei der N-Ergie sind nach Ihrer Meinung Sonderverträge. Es freut mich, dass „Reblaus“ auch meint, dass ich das Ding gewinnen könnte—wenn die N-Ergie jedoch erreicht, dass das Landgericht für zuständig erklärt wird, muss ich jedoch einen Anwalt nehmen.
Was würdet Ihr machen?
Im Übrigen kenne ich mich sehr gut im Strafrecht (ehrenamtlicher Richter) und im Sozialrecht aus, bisher habe ich ja auch noch nicht einmal einen Anwalt konsultiert sonder immerhin 3 Jahre die N-Ergie ohne Rechtsbeistand getrotzt.
LG
Werner
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