Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
Black:
--- Zitat ---Original von reblaus
@Black
Bei der Frage, ob der Sockelpreis auf Sonderverträge mit unwirksamer Preisanpassungsklausel übertragbar ist, haben Sie bis auf einen Hinweis auf ein Urteil des LG Dresden auffallend leise geschwiegen.
Der Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen, die das AG Dannenberg an der Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Abrechnung festmachte, haben Sie ein regelrechtes Schweigegelübde entgegen gebracht.
--- Ende Zitat ---
Ich sehe jetzt gerade nicht das von Ihnen skizzierte Problem, bin aber zu jeder Diskussion über eine einschlägige Rechtsfrage bereit.
Wo ist das angebliche Problem des Preissockels bei Sonderverträgen? Gerade bei Sonderverträgen ist doch wohl absolut unstreitig, dass der Anfangspreis vertraglich vereinbart ist.
Ich denke die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche (Stichwort Kenntnis der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 812 BGB) habe ich bereits vor einiger Zeit mit RR-E-ft diskutiert.
AG Dannenberg halte ich nicht für relevant, da der \"mutige\" Richter entgegen diverser Auffassungen anderer (höherer) Gerichte entschieden hat.
Ronny:
@ bolli
--- Zitat --- Na Ronny, jetzt stellen Sie mal Ihr Licht unter den Scheffel. Sie sollten doch wissen, und Münsteraner hat es sogar vorher noch geschrieben, dass es eben nicht NUR um die Preissteigerungen sondern AUCH um einen überhöhten Anfangspreis geht, und DEN zementiert man eben mit jedem neuen Vertragsabschluß aufs neue. Was meinen Sie wohl, worum wir in diesem Thread überhaupt diskutieren. IHREN Vorschlag brauchten wir doch nicht mehr diskutieren, der ist Stand des Verfahrens, aber eben aus Sicht vieler nicht ausreichend.
--- Ende Zitat ---
Aber wenn Sie sich einen neuen Versorger suchen, dann werden Sie sich ja wohl einen suchen, dessen (Anfangs)preis geringer ist als der Preis ihres bisherigen Versorgers. Und dass dieser geringere Preis nicht anfechtbar ist, kann ihnen dann wieder egal sein, weil sie eine Erhöhung ja nicht mitgehen müssen.
--- Zitat --- Scharfer Wettbewerb:
Kunden wechseln von EON zu E-wie-Einfach,
Kunden wechseln von RWE zu eprimo,
Kunden wechseln von EnBW zu Yello.
--- Ende Zitat ---
Immer die gleichen Plattitüden. Was ist denn mit Lichtblick, Goldgas, vielen Stadtwerken? Die sind nicht von den großen Vier beherrscht. Wenn die Verbraucher nicht über den Tellerrand hinausschauen, dann passiert auf dem Markt natürlich nichts. Und: Umso mehr Erfolg Lichtblick & Co. haben, umso größer ist die Chance für weitere freie Lieferanten.
Cremer:
@Ronny,
die günstigsten Angebote der Tochterfirmen der vier großen Oligople und andere sind regional abhängig und ggf auch nur eingeschränkt verfügbar
Das hilft ein Blick auf Verifox.
Opa Ete:
@Ronny
warum hat denn wohl der BGH letztes Jahr der weiteren Expansion von RWE und EON einen Riegel vorgeschoben, die waren schon an mehr als 200 Stadtwerken beteiligt. Das ist einfach dummes Zeug, man soll zu den Stadtwerken wechseln. Lichtblick ist ein Ökostromanbieter (jedenfalls behauptet das Unternehmen es von sich) und damit sehr viel teuer, ausserdem gibt es auch Verbindungen zu EnBW.
Münsteraner:
@ reblaus
--- Zitat ---@Münsteraner
... solche Übungen sind mir vollkommen wesensfremd.
--- Ende Zitat ---
Ja, man merkt\'s.
--- Zitat ---Viel interessanter für mich ist aber, bei welchen Meinungsäußerungen die beiden schweigen.
--- Ende Zitat ---
Warum wohl die beiden (und auch Sie) bisher mit keinem Wort auf den Entwurf des Rückforderungsschreibens von Gas-Rebell eingegangen sind? Oder auch nicht auf meine Frage, inwieweit es beim Abschluss eines Grundversorgungsvertrages eine Rolle spielen könnte, dass der Verbraucher darauf vertraut, dass der vereinbarte Preis dem Maßstab der Billigkeit genügt (§ 242 BGB)?
@ Ronny
--- Zitat ---Sie brauchen keinen Preisprotest, um zu günstigen Energiepreisen zu kommen. Der feststehende Anfangspreis kann Ihnen vollkommen egal sein, weil Sie bei Preissteigerungen - je nach gewähltem Produkt - den Lieferanten wieder wechseln können. Sie können auch ein Festpreisprodukt wählen. Da gibt es keine Preissteigerungen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Was ist denn mit Lichtblick, Goldgas, vielen Stadtwerken? Die sind nicht von den großen Vier beherrscht.
--- Ende Zitat ---
Es bedarf schon einer gewissen Chuzpe, anderen den Gebrauch von \"Plattitüden\" vorzuwerfen und dabei genau diesen Balken im eigenen Auge nicht zu sehen.
Ronny, Sie unterschlagen mal wieder völlig, dass es beim Thema Preisgünstigkeit nicht allein um das Gebaren des Endkunden-Versorgers geht, sondern insbesondere auch um die Preisbildung auf den Vorlieferantenstufen. Und hier wollen Sie uns weismachen, die \"großen Vier\" hätten keinen Einfluss? Mit immer neuen Wechseln löst sich das Problem ganz sicher nicht, da der Verbraucher letztlich immer wieder vom Regen in die Traufe gerät.
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