Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
reblaus:
Jetzt kalkulieren wir doch mal den Preis von Goldgas durch.
Preis 4,29 ct/kWh gültig seit Mai 2009
Grenzübergangspreis Erdgas Mai 2009 2,1 ct/kWh
Erdgassteuer 0,55 ct/kWh
Mehrwertsteuer bei 4,29 ct/kWh 0,685 ct/kWh
Verbleiben 0,955 ct/kWh für innerdeutschen Transport und innerdeutsche Gewinnmargen. Der Netzbetrieb meines Grundversorgers hat pro durchgeleiteter kWh Gas in 2007 0,6 ct Umsatz gemacht. Das Netz ist nur regional. Wenn für den überregionalen Transport und den Zwischenhandelsgewinn 0,3 ct/kWh angesetzt werden, so verdient Goldgas praktisch nur noch an der Grundgebühr von 17 € / Monat. Hiervon müssen sie ihre geringen Verwaltungskosten decken.
Bei dem Versorger sehe ich keinen Spielraum für überzogene Gewinnmargen. An die Gewinne der Russen oder überzogenen Netzkosten kommt man sowieso nicht ran. Die werden im Ausland erwirtschaftet oder sind durch den Regulierer abgesegnet. Sollte Goldgas seine Einkaufskosten durch geschicktes Verhandeln unter die Grenzübergangspreise gedrückt haben, so muss man ihnen diese Beträge belassen. Ansonsten läuft ihnen der Einkäufer davon, solche Asse sind gefragt.
Wer natürlich die Fantasiepreise so manchen Stadtwerks akzeptiert, und sich auch noch zu jahrelanger Zahlung dieser Wucherpreise verpflichtet, für den macht ein Versorgerwechsel möglicherweise keinen Sinn.
@Black
Es geht um die Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit und den Meinungsstreit zwischen OLG Hamm auf der einen und OLG Oldenburg bzw. Frankfurt auf der anderen Seite.
Haben Sie Fundstellen dieser diversen Auffassungen höherer Gerichte?
@Münsteraner
Briefentwürfe anderer kommentiere ich grundsätzlich nicht. Ich habe meinen eigenen Stil, und würde jeden Brief anders schreiben als andere. Was soll ich daher an deren Stil rumkritteln.
§ 242 BGB ist bei der Frage eines günstigen Anfangspreises nicht einschlägig. Entweder gibt es eine gesetzliche Pflicht des Versorgers, seine Preise günstig zu kalkulieren, dann hat der Kunde einen Rechtsanspruch darauf. Oder es gibt keine gesetzliche Pflicht hierzu, dann kann der Kunde auch nicht darauf vertrauen, und braucht § 242 BGB nicht, um sein ungerechtfertigtes Vertrauen durchzusetzen.
Ein Anspruch des Kunden kann sich allenfalls aus §§ 1, 36 EnWG herleiten. Bei beiden wird er die Beweislast tragen müssen. Ob es sich bei § 1 EnWG um ein Schutzgesetz handelt, sehe ich zwischenzeitlich kritisch.
Black:
--- Zitat ---Original von reblaus
@Black
Es geht um die Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit und den Meinungsstreit zwischen OLG Hamm auf der einen und OLG Oldenburg bzw. Frankfurt auf der anderen Seite.
Haben Sie Fundstellen dieser diversen Auffassungen höherer Gerichte?
--- Ende Zitat ---
Das bezieht sich auf die Frage, ob die widerspruchslose Hinnahme von Preisanpassungen im Sondervertrag zu einer Preisneuvereinbarung führt, auch wenn die Anpassungsklausel nichtig war. Oder?
Ronny:
@ Cremer
--- Zitat --- die günstigsten Angebote der Tochterfirmen der vier großen Oligople und andere sind regional abhängig und ggf auch nur eingeschränkt verfügbar
Das hilft ein Blick auf Verifox.
--- Ende Zitat ---
Wenn ich bei Verivox für Bad Kreuznach nachschaue, dann sehe ich als günstigste Anbieter Teldafax und Goldgas - unabhängig. Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, sind die Stadtwerke Gießen auch günstig und rein kommunal, also nicht in der Hand der großen Vier.
In Bad Kreuznach gibt es insgesamt 9 Anbieter. Das erscheint mir nach Leiden auf hohem Niveau.
Wenn es in einzelnen Gegengenden nicht ganz so aktiven Wettbewerb gibt, dann ist das doch überhaupt kein Argument dafür, den Wettbewerb nicht zu nutzen so gut es geht.
@ Opa Ete
--- Zitat --- warum hat denn wohl der BGH letztes Jahr der weiteren Expansion von RWE und EON einen Riegel vorgeschoben, die waren schon an mehr als 200 Stadtwerken beteiligt. Das ist einfach dummes Zeug, man soll zu den Stadtwerken wechseln. Lichtblick ist ein Ökostromanbieter (jedenfalls behauptet das Unternehmen es von sich) und damit sehr viel teuer, ausserdem gibt es auch Verbindungen zu EnBW.
--- Ende Zitat ---
Was hat diese BGH-Entscheidung mit der Tatsache zu tun, dass es aktuell in aller Regel schon gute Wechselmöglichkeiten gibt?
Dann nehmen Sie statt Lichtblick halt Bürgergas oder Teldafax (wenn Ihnen die Preissystematik zusagt) oder was es sonst noch gibt. Sie müssen kein Umweltprodukt wählen.
--- Zitat --- Es bedarf schon einer gewissen Chuzpe, anderen den Gebrauch von \"Plattitüden\" vorzuwerfen und dabei genau diesen Balken im eigenen Auge nicht zu sehen.
Ronny, Sie unterschlagen mal wieder völlig, dass es beim Thema Preisgünstigkeit nicht allein um das Gebaren des Endkunden-Versorgers geht, sondern insbesondere auch um die Preisbildung auf den Vorlieferantenstufen. Und hier wollen Sie uns weismachen, die \"großen Vier\" hätten keinen Einfluss? Mit immer neuen Wechseln löst sich das Problem ganz sicher nicht, da der Verbraucher letztlich immer wieder vom Regen in die Traufe gerät.
--- Ende Zitat ---
Falls die großen Vier das Stadtwerk nicht beliefern, dann haben sie keinen Einfluss. Alternative Lieferanten wie z.B. Dong, Gazprom, EdF Suez, Wingas und wie sie alle heißen, möchten gewiss gerne ein noch größeres Stück vom Kuchen haben. Je mehr Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt besteht, je mehr Wettbewerb wird auch auf den Vorstufen herrschen. Das ist auch die Meinung der Monopolkommission. Das Gutachten ist sehr interessant.
Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es Markthindernisse gibt, die es abzubauen gilt. Aber die bestehenden Hindernisse auf der Vorlieferantenstufe können die Verbraucher mit ihrem Preisprotest noch viel, viel weniger beeinflussen als mit einem Lieferantenwechsel.
Münsteraner:
--- Zitat ---Original von reblaus
@Münsteraner
Briefentwürfe anderer kommentiere ich grundsätzlich nicht. Ich habe meinen eigenen Stil, und würde jeden Brief anders schreiben als andere. Was soll ich daher an deren Stil rumkritteln.
--- Ende Zitat ---
Um Stilfragen geht es doch gar nicht, sondern allein um die Frage, ob unter juristischen Aspekten etwas ergänzens-, weglassens- oder sonstwie ändernswert wäre.
@ Ronny
--- Zitat ---Falls die großen Vier das Stadtwerk nicht beliefern, dann haben sie keinen Einfluss.
--- Ende Zitat ---
FALLS ...! Warum nennen Sie die \"großen Vier\" eigentlich groß, wenn sie angeblich so wenig Einfluss haben?
--- Zitat ---Je mehr Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt besteht, je mehr Wettbewerb wird auch auf den Vorstufen herrschen.
--- Ende Zitat ---
Den Zusammenhang müssen Sie mir mal näher erklären.
--- Zitat ---Ich will ja gar nicht bestreiten, dass es Markthindernisse gibt, die es abzubauen gilt. Aber die bestehenden Hindernisse auf der Vorlieferantenstufe können die Verbraucher mit ihrem Preisprotest noch viel, viel weniger beeinflussen als mit einem Lieferantenwechsel.
--- Ende Zitat ---
Was, glauben Sie, wäre wohl geschehen, wenn in der Vergangenheit kein Endverbraucher je Protest erhoben hätte?
reblaus:
@Black
Genau um diese Frage geht es. Das ist Jauchs Multimillioneneurofrage.
@Ronny
Sie kennen sich doch in der Branche aus. Wer steckt hinter Goldgas Stadtwerke? Was mich an denen etwas stört ist, dass sie sich Stadtwerk nennen und keines sind.
@Münsteraner
Dann muss ich halt nochmals kucken gehen.
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