Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
Münsteraner:
@ reblaus
Ich will ja auch nicht angeben, aber ich habe natürlich auch schon längst gewechselt. Mit dem gleichen Gedanken im Hinterkopf wie auch schon Gas-Rebell: Wenn ich unsichere Rechtslage plus Zeitaufwand für eventuelle Klagen auf Basis des § 315 BGB zusammenrechne und mit meinem kalkulatorischen Unternehmerlohn multipliziere, gibt es zum Wechseln derzeit keine Alternative. ;)
@ Ronny
--- Zitat ---Was schert es denn um aller Welt den Kunden, ob er bundesweite, flächendeckende Wechselmöglichkeiten hat. Er nimmt das Gas doch nur an einer Stelle ab.
--- Ende Zitat ---
Diese Art Logik (gilt auch für Ihre weiteren Ausführungen) müssen Sie mir näher erklären. Oder sind Sie schon beim Feierabendstarkbier? ;)
--- Zitat ---Dumpfer Protest ist völlig nutzlos. Argumente sind gefragt.
--- Ende Zitat ---
100% richtig. Am besten Sie fangen noch heute damit an.
Ronny:
--- Zitat ---Original von Münsteraner
@ Ronny
--- Zitat ---Was schert es denn um aller Welt den Kunden, ob er bundesweite, flächendeckende Wechselmöglichkeiten hat. Er nimmt das Gas doch nur an einer Stelle ab.
--- Ende Zitat ---
Diese Art Logik (gilt auch für Ihre weiteren Ausführungen) müssen Sie mir näher erklären.
--- Ende Zitat ---
Gerne: Sie zitieren folgenden Satz des Bundeskartellamtes:
Auch darf nicht übersehen werden, dass bundesweite, flächendeckende Wechselmöglichkeiten für Haushaltskunden nur in geringem Maße bestehen.
und leiten damit - meinem Verständnis nach - ab, dass der Wettbewerb hat doch noch nicht in Gang gekommen sei. Ich halte das Argument des BKartAmt aber für unpassend, denn es ist für den einzelnen Kunden völlig irrelevant, ob der Anbieter, zu dem er wechseln könnte, auch bundesweit liefert. Es kommt für den Kunden darauf an, ob er an seiner Verbrauchsstelle wechseln kann. Sehr hübsch ist gerade das Beispiel der Anbieter in der Stadt Münster:
SW Münster, SW Gießen, SW Uelzen, RWE Weser-Ems, goldgasSW, LichtBlick, E wie einfach, energie hoch3
Da kann man durchaus wechseln, auch wenn nur ein Unternehmen bundesweit Gas anbietet. Es war anscheinend auch für Sie etwas dabei.
Wozu also das Argument, dass bundesweite Wechselmöglichkeiten nur in geringem Maße bestehen. Das ist schlicht irrelevant.
In welchem meiner Forumsbeiträge habe ich dumpfen Protest geäußert?
reblaus:
@Ronny
Sie sind aber früh auf den Beinen :).
Die Monopolkommission hat vermutlich nicht den Markteintritt von mehr bundesweit tätigen Versorgern gefordert, sondern darauf hingewiesen, dass der Wettbewerb zwar in verschiedenen Regionen aber noch nicht in jeder Region des Bundesgebiets in Gang gekommen ist.
Der Grund dafür dürfte sein, dass wegen der unterschiedlichen Durchleitungsgebühren die Preise für jedes Grundversorgungsgebiet separat kalkuliert werden müssen, und sich expansionswillige Versorger natürlich zuerst auf die lukrativen Regionen mit bisher hohen Preisen stürzen.
Im Moment erleben wir jedoch eine sehr dynamische Entwicklung, so dass es sich lohnt, mindestens monatlich bei Verivox und Konsorten nachzusehen, ob nicht neue attraktive Angebote dazu gekommen sind.
Neben den Kunden sind auch die Versorger gefordert, die neuen Marktchancen zu nutzen. Auch dort kann man sich nicht auf das Lamento beschränken, man könne es den Kunden einfach nicht Recht machen. Biete man langfristige preisgesicherte Verträge an, fühlten sich die Kunden übervorteilt, wenn der Marktpreis sinke. Senke man den Preis um einen Zehntelcent unter den der Mitbewerber, bliebe der Kunde phlegmatisch bei seinem teuren Altversorger sitzen.
Vielleicht ist das Phlegma der Kunden zu einem guten Teil auch in der Einfallslosigkeit der EVUs begründet. Warum bietet keiner Tarife mit Preisobergrenzen an, die nach unten offen sind? Warum kann man keine Versicherungsscheine gegen steigende Energiepreise auf den Markt werfen. Wäre Energiecontracting nicht auch ein Angebot von EVUs an Privatkunden?
Wettbewerb ist in meinen Augen viel mehr, als nur einen möglichst billigen Preis zu bieten.
Opa Ete:
Moin zusammen,
wurde ja wieder heftig gestritten.
\"Fassen wir die derzeitige Rechtslage mal zusammen.
Fast jede Preiserhöhungsklausel in Sonderverträgen ist unwirksam. Die Folge ist, dass alle Sondervertragskunden Preiserhöhungen seit Vertragsbeginn zurückweisen können. Zusätzlich ist gut begründet vom AG Dannenberg entschieden worden, dass die daraus resultierenden Rückforderungsansprüche erst nach 10 Jahren verjähren. Wenn sich das höchstrichterlich durchsetzt, haben Sondervertragskunden 10 Jahre lang einen Preis von anno dazumal zu zahlen, und das bei massiv gestiegenen Weltmarktkosten für Energie. Mehr Glück kann man nur bei einem Sechser im Lotto haben.
Die Grundversorgungskunden können den Vortrag des Versorgers mit einem einfachen Satz nämlich, \"ich weiß es nicht\", bestreiten, danach muss der Versorger beweisen, dass seine Kosten in gleichem Umfang wie seine Endpreise gestiegen sind. Für den Beweis ist zumindest erforderlich, dass er seine Sparten-Gewinn-und-Verlustrechnung vorlegt, weil es sich dabei um kein Geschäftsgeheimnis handelt. Er wird vermutlich nachzuweisen haben, dass sein Bezugsvertrag nicht einem kartellrechtlich verbotenen Bündel von langjährigen Gesamtmengenbezugsverträgen zugehörig ist. Er wird zumindest bei Anhaltspunkten in der GuV beweisen müssen, dass er seinen Industriekunden die Preise weiterhin entsprechend der Ölpreisbindung anpasst. Wenn er bei irgendeiner dieser Positionen geschummelt hat, fliegt ihm seine ganze Preiskalkulation der letzten Jahre um die Ohren, mit der Folge, dass er auch bei Grundversorgungskunden rückwirkend Preise von vor Jahren akzeptieren wird müssen.\"
Das war das Beste, was ich von Reblaus bisher gelesen habe, da ist es auch völlig egal, ob der BGH am 19.11.08 und 8.7.09
für die Verbraucher gut oder schlecht entschieden hat. Und das Gerede von der Wechselei ist doch Quatsch, da kommen sie vom Regen in die Traufe, solange, wie die großen 4 noch überall ihre Finger drin haben bringt das garnichts. Zumal das Wechseln nicht so komplikationslos von statten geht, wie uns die Energiewirtschaft einreden will. Um mit Blacks Worten zu sprechen \"kaufen sie doch lieber beim anderen Bäcker\", das geht nicht so ohne weiteres.
Gruß Opa Ete.
Münsteraner:
@ reblaus
Ronny war vielleicht nicht früh, sondern immer noch auf den Beinen, weil er so intensiv nachgedacht hat, wie er aus seiner \"Argumentation\" wieder raus kommt. ;)
@ ronny
--- Zitat ---Einfach die erstbeste Stelle herauszupicken, an der man irgendetwas wie eine Unstimmigkeit ableiten kann, ist wenig zielführend.
--- Ende Zitat ---
Das scheinen Sie selbst gern zu praktizieren, greifen dabei allerdings auch noch denkgesetzlich daneben. Wie reblaus schon schrieb, hat die Monopolkommission wohl kaum den Markteintritt von mehr bundesweit tätigen Versorgern gefordert, sondern auf die für den einzelnen Verbraucher noch längst nicht in jeder Region guten Wechselmöglichkeiten hinweisen wollen.
Dass dabei nicht nur die nackte Zahl der Alternativtarife relevant ist, sondern auch qualitative Aspekte eine Rolle spielen, habe ich bereits oben deutlich gemacht.
Wie kommen Sie im Übrigen darauf, ich hätte Ihnen \"dumpfen Protest\" vorgeworfen? Abgesehen davon, dass diese Ausdrucksweise von Ihnen selbst stamnmt, habe ich mich nur auf Ihre Forderung nach guter Argumentation bezogen und Ihnen geraten (was ich hiermit gern wiederhole), am besten schon heute damit anzufangen.
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