Original von Münsteraner
Im Forum werden alle möglichen Begrifflichkeiten bis ins Kleinste zerrupft, um der juristischen \"Wahrheit\" auf die Spur zu kommen. So weit, so gut. Warum dann aber nicht auch bezüglich des oft genutzten Begriffs des \"gesetzlich an den Maßstab der Billigkeit gebunden Preises\".
Ich finde diese Ausdrucksweise immer wieder verwirrend. Denn wo im Gesetz steht, was \"Billigkeit\" und insbesondere auch der \"Maßstab\" dafür ist?
Oh, dass wird sehr wohl gemacht, wenn Sie sich mal einige Threads anschauen, insbesondere den vorliegenden. Verwiesen sei hier besonders auf den § 2 EnWG (preisgünstige Energie) und § 17 (1) GasGVV (Bezug auf § 315 BGB). Nur der Begriff \'Billigkeit\' fällt in den beiden Gesetzen tatsächlich nicht, wurde von der BGH-Rechtsprechung aber schon bestätigt. Allerdings nur für die Preis
erhöhungen und nicht für den Sockelpreis.
Problem ist derzeit wohl hauptsächlich, dass der BGH, speziell der VIII. Senat, den Maßstab für die Billigkeit derzeit (möglicherweise in etwas weiter Interpretation des Gesetzgebers ?) durch sein Urteil vom 19.11.2008
BGH, VIII ZR 138/07 Tz. 15 ff festgelegt und in seinem Urteil vom 08.07.2009
BGH-Urteil vom 08.07.09 - VIII ZR 314/07 Tz 19 ff. weiter präzisiert hat, sehr zum Gefallen von
Black und
Ronny, während
reblaus dieses zwar nicht freut, er es aber auch nicht mehr als abänderbar ansieht.
Einige andere, allen voran
RR-E-ft, versuchen darüber hinaus Probleme dieser Entscheidung aufzuzeigen, ohne sie aber abschaffen zu können. Ein gewisser Eigennutz sei hier natürlich nicht abgestritten.

Die drei oben genannten versuchen das eine oder andere Gegenargument, ohne aber die Mehrzahl wirklich überzeugen zu können, zumindest die, die sich äußern. Letztlich aber wird die zukünftige Realität vor den Gerichten zeigen, wer sich durchsetzen kann. Der Gesetzgeber hat eine KLARE Regelung bisher versäumt und ich bezweifele, dass wir von der derzeitigen politischen Konstellation, egal wie lange sie dauert, noch von einer schwarz/gelben Regierung da in Zukunft was konkrteres bekommen werden.
Letztlich können wir also diskutieren, solange wir wollen, die Frage ist vielmehr, wie die weiteren Gerichtsentscheidungen aussehen werden. Dafür haben wir sicherlich hier schon eine ganze Reihe Argumente gesammelt.