Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
nomos:
... und wieder von vorn.
Grundversorger sind verpflichtet, alle Haushaltskunden in ihrem Gebiet zu allgemeinen Bedingungen und Preisen an die Grundversorgung anzuschließen und diese zu gewährleisten. Doch uneingeschränkt von Beginn an?!
Was gibt es da vertraglich zu vereinbaren? Der Versorger bestimmt die allgemeinen Preise und Bedingungen und diese Bestimmungen müssen der Billigkeit entsprechen.
Der Verbraucher darf beim Aufdrehen der Heizung darauf vertrauen, dass dem so ist. Unbillige Bestimmungen und Preise anerkennt er mit dem Aufdrehen sicher nicht. Alles andere ist weltfremd.
Ob der BGH die Fragen, die er selbst initiiert hat in absehbarer Zeit auch beantworten wird?
Der Gesetz- und Verordnungsgeber sollte darauf nicht warten!
reblaus:
@nomos
Der 8. Zivilsenat hat den Wärmemarkt am 13.06.2007 eingeführt - und wieder abgeschaftt.
Der 8. Zivilsenat hat das Verbot das Vorlieferantenverhältnis einer Billigkeitsüberprüfung zu unterziehen am 13.06.2007 eingeführt - und wieder abgeschafft.
Der 8. Zivilsenat hat das Sockelpreisprinzip am 13.06.2007 eingeführt - und noch nicht wieder abgeschafft.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
@nomos
Der 8. Zivilsenat hat den Wärmemarkt am 13.06.2007 eingeführt - und wieder abgeschaftt.
Der 8. Zivilsenat hat das Verbot das Vorlieferantenverhältnis einer Billigkeitsüberprüfung zu unterziehen am 13.06.2007 eingeführt - und wieder abgeschafft.
Der 8. Zivilsenat hat das Sockelpreisprinzip am 13.06.2007 eingeführt - und noch nicht wieder abgeschafft.
--- Ende Zitat ---
Toll! so geht das also weiter. Interessant für Juristen, weniger für Verbraucher!
RR-E-ft:
Der 8. Zivilsenat hat eine staatliche Preisregulierung durch Gerichte innerhalb einer Entscheidung abgelehnt (VIII ZR 314/07 Tz. 17) - und verlangt (VIII ZR 314/07 Tz. 34). ;)
Für Verbraucher ist das gewiss auch interessant.
Denn diese sind hiervon betroffen.
RA Lanters:
@ nomos: ich stimme ihnen grds. zu. leider sieht der bgh und speziell der 8. Senat und noch spezieller, der Vorsitzende die Sache ein wenig anders. könnte ich mir vorstellen. wobei die ganze rechtsprechung in Bezug auf akzeptierte Preise bei unwidersprochener rechnungsbegleichung auf dauer nicht haltbar sein wird.
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