Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von reblaus
Die Gasentnahme kann nach meiner Ansicht dahingehend interpretiert werden, dass der zuvor gegen den Preis erhobene Widerspruch zurückgenommen wird.
--- Ende Zitat ---
Oder, anders herum : Durch die weitere Belieferung mit Gas wird der Widerspruch konkludent anerkannt.
Der Widerspruch gegen den Anfangspreis muss natürlich so formuliert werden, dass eine weitere Gasentnahme nicht als Anerkenntnis der Preise ausgelegt werden kann.
Opa Ete:
Moin zusammen
wie Black schon sagte, eine gute Zusammenfassung von RR-E-ft, sie hilft uns nur nicht viel weiter. Lösung c) scheidet meiner Meinung nach sofort aus, wenn der Kunde ganz klar zum Ausdruck bringt, dass, wenn er in die Grundversorgung kommen soll, er den Preis nicht anerkennt.
Lösung b) läuft praktisch nach 3 Monaten auf Lösung a) hinaus und wir stehen wieder am Anfang. Solange sich kein Gericht mit genau so einem Fall
beschäftigt hat, weiß weder der Verbraucher noch das EVU, ob Ersatz- oder Grundversorgung vorliegt.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ein eindeutiger Widerspruch des Kunden gegen die Grundversorgung als solcher kann wohl nicht unbeachtlich sein.
Wenn der Kunde unzweifelhaft erklärt, dass er nach Ende der Ersatzversorgung keine Belieferung im Rahmen der Grundversorgung will, ist der Versorger wohl gehalten, für die Sperrung des Anschlusses zum Ende der Ersatzversorgung zu sorgen, wenn kein anderweitiger Vertragsabschluss nachgewiesen wird. Die weitere Leistung des Versorgers könnte sonst auf eine für den Versorger ersichtliche Nichtschuld erfolgen, da der Kunde weder gesetzlich Anspruch auf weitere Ersatzversorgung hat, noch eine Grundversorgung auf vertraglicher Grundlage begehrt, eine solche sogar ausdrücklich ablehnt. .
--- Ende Zitat ---
Das denke ich nicht. Auch die Bahn - um bei diesem plastischen Beispiel zu bleiben - muss weder einen Zug stoppen noch einen Fahrgast gewaltsam aus dem Zug entfernen, nur weil dieser auf dem Bahnsteig laut ausruft zwar die Leistung in Anspruch nehmen zu wollen, aber keineswegs eine Beförderungsvertrag abschließen zu wollen.
Der Grundversorger unterliegt einem Kontrahierungszwang. Er bietet seine Leistung daher permanent an. Wenn der Kunde eine logische Sekunde nach seinem letzten Widerspruch dieses Angebot annimmt, kommt ein Vertrag zustande.
Opa Ete:
@Black,
wenn der Kunde aber vor Antritt der Fahrt auf dem Bahnsteig zum Schaffner sagt, dass er schwarz fährt und die Bahn nimmt ihn trotzdem mit...
Black:
--- Zitat ---Original von Opa Ete
@Black,
wenn der Kunde aber vor Antritt der Fahrt auf dem Bahnsteig zum Schaffner sagt, dass er schwarz fährt und die Bahn nimmt ihn trotzdem mit...
--- Ende Zitat ---
Machen Sie doch den Praxistest. Ich denke nicht, dass der Schaffner Ihnen zusichert umsonst mitfahren zu können. Nur dass er Sie vielleicht nicht körperlich am Einstieg hindert ist noch keine Zustimmung.
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