Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

<< < (30/99) > >>

reblaus:
@Black
War das jetzt eine versteckte Antwort zu einer anderen hier leidenschaftlich diskutierten Frage?

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Keine Ahnung was man als Verbraucheranwalt so tun muss....

Aber gut. Sie bestreiten also gar nicht, dass durch die Energieabnahme ein Vertrag zustande kommt, sondern nur, dass der Lieferpreis Teil dieser Vereinbarung ist.

Was bringt Sie zu der Erkenntnis, dass der Lieferpreis gerade nicht  Teil der vertraglichen Vereinbarung sein soll?
--- Ende Zitat ---
@Black, richtig erfasst, das war ein Fehler, klar doch, dass der Versorgeranwalt gemeint war.

Was da wohl nach den diversen Urteilen beim Aufdrehen der Heizung zustande kommt?  Ein toller Vertrag!?   ;) .

Ganz sicher bin ich mir, dass ich als Verbraucher damit keinen unbilliger Preis vereinbart habe. Welcher vernünftige Mensch würde so etwas denn tun?

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Hier stimmt nichts überein!  Diese Fiktion ist weltfremd und entspricht ganz offensichtlich nicht der Wahrheit.

reblaus:
@nomos


--- Zitat ---Original von nomos Ganz sicher bin ich mir, dass ich als Verbraucher damit keinen unbilliger Preis vereinbart habe. Welcher vernünftige Mensch würde so etwas denn tun?
--- Ende Zitat ---

Im Ergebnis gebe ich Ihnen da Recht. Ich glaube nicht dass man den BGH dahingehend interpretieren kann, dass mit Zahlung, Zuwarten und Gasentnahme irgendein Preis vereinbart wurde. Die Billigkeit des Preises ist nach meiner Ansicht mit diesem Rechtskonstrukt untrennbar verbunden und Vertragsbestandteil. Die Frage ist nur, was aus der Preisvereinbarung wird, wenn sich später herausstellt, dass die Preisanpassung doch nicht der Billigkeit entsprach.

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von Black
Es ist immer von Vorteil Reaktionen seines Gegenüber vorhersehen zu können.
--- Ende Zitat ---

Wenn man es kann ...

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Hier stimmt nichts überein!  Diese Fiktion ist weltfremd und entspricht ganz offensichtlich nicht der Wahrheit. [/list]
--- Ende Zitat ---

Das ist jetzt aber wieder ein Schritt zurück.

Wenn Sie bestreiten, dass es übereinstimmende (konkludente) Erklärungen gibt, klingt das, als wenn Sie einen Vertrag doch insgesamt ablehnen.

Während bolli gerade noch behauptet hat:


--- Zitat ---Original von nomos
Wenn ich nomos nicht mißverstanden habe, geht es nicht um den Vertragsabschluß an sich, sondern um die angeblich damit automatisch verbundene Anerkenntnis auch eines überhöhten Einstiegspreises
--- Ende Zitat ---

Daher würde ich gerne wissen, sind Sie der Auffassung dass bei Energieabnahme:

a) gar kein Vertrag zustande kommt

oder

b) zwar ein Vertrag zustande kommt, aber ohne Preisvereinbarung

und warum?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln