Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?

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reblaus:
Ihre Ansichten sind ja alle schön und gut.

Sie müssen nur zur Kenntnis nehmen, dass der BGH gegenteiliger Auffassung ist. Wenn Sie es auf sich nehmen wollen diese Rechtsprechung zu drehen, dann steht Ihnen der Rechtsweg natürlich offen. Die Frage wird sich möglicherweise schon an der Entscheidung klären, ob überhaupt Revision zugelassen wird.

Mir ging es nur darum, Sie auf das wirtschaftliche Risiko eines solchen Streites hinzuweisen. Wem es daher um Einsparungen geht, der sollte meinen Vorschlag beherzigen und einfach einen günstigeren Anbieter wählen. Dieser mag vielleicht nicht so günstig sein, wie man sich das wünscht, aber er wird gewiss nicht so teuer sein, wie die Anwälte die alternativ zu beschäftigen wären, mit minimalen Erfolgsaussichten.

Wer es den Gasversorgern aber mal so richtig zeigen möchte, und über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, der sollte Ihren Weg gehen.

@Münsteraner
Sie sind nicht gezwungen meine Beiträge zu lesen, sollte Ihnen mein Diskussionsstil missfallen, können Sie sie auch auslassen.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
@Münsteraner
Sie sind nicht gezwungen meine Beiträge zu lesen, sollte Ihnen mein Diskussionsstil missfallen, können Sie sie auch auslassen.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, wie wäre es, wenn Sie das selbst so praktizieren würden?!

Wenn Sie die Ihnen nicht genehmen Beiträge auch noch verlinken, dann sind solche Empfehlungen der blanke Hohn.

Sondervertrag gekündigt: Wie geht\'s weiter?


--- Zitat ---Original von reblaus
@Münsteraner
Hier können Sie die Umgangsformen von nomos studieren. .....
--- Ende Zitat ---

@reblaus, was verstehen Sie eigentlich von und unter \"Umgangsformen\"?

Meine stehen jedenfalls nicht zu Ihrer Debatte![/list]

Münsteraner:

--- Zitat ---Original von reblaus
@Münsteraner
Sie sind nicht gezwungen meine Beiträge zu lesen, sollte Ihnen mein Diskussionsstil missfallen, können Sie sie auch auslassen.
--- Ende Zitat ---
@ reblaus

Sie scheinen der Auffassung zu sein, dass man mit ungehobeltem Verhalten weiter kommt als mit guten Manieren.

@ bolli


--- Zitat ---Und es bleibt die Frage, wie man in die gesetzliche Grundversorgung kommt, wenn es denn nicht die Ersatzversorgung ist. Da bin ich auf die Abgrenzung auch mal gespannt.
--- Ende Zitat ---

Wenn nach Beendigung des Sondervertrags kein neues Vertragsverhältnis begründet wurde (etwa bei ausdrücklichem Widerspruch, in die Grundversorgung eingestuft zu werden), greift für 3 Monate die Ersatzversorgung. Wird danach noch weiter Gas entnommen, kommt nach § 2 Abs. 2 GasGVV ein Vertragsverhältnis der Grundversorgung zustande.

@ die BdEV-Leitung und -anwälte

Mir ist aufgefallen, dass die auf den BdEV-Seiten enthaltenen Empfehlungen und Musterschreiben noch nicht die hier diskutierte aktuelle Situation berücksichtigen, dass ein Sondervertrag gekündigt wurde und der Verbraucher sich fragt, wie es jetzt für ihn weiter gehen soll. Hier wären konkrete Tipps und Hinweise sehr hilfreich.

jroettges:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Vertragsaenderung-neuer-Vertrag__2021/

Münsteraner:
@jroettges

Stimmt, danke! Hatte ich glatt übersehen.


--- Zitat ---Es ist jedoch davon auszugehen, dass es dem EVU nicht zusteht, den Kunden automatisch in die Grundversorgung \"zurückfallen\" zu lassen. Vielmehr muss das EVU, wenn es mit dem Willen des Verbrauchers die Energielieferung fortsetzt, ohne dass eine Einigung über den Preis erfolgt ist, diesen weiter im Sonderkundenverhältnis versorgen und hierbei die Preise - unter Offenlegung der Kalkulation - nach billigem Ermessen bestimmen.  Die Verbraucher können sich sodann auch gegenüber dem neuen einseitig festgelegten Preis auf die Unbilligkeit der Preisbestimmung gemäß § 315 BGB berufen. ... Überdies haben der BGH und das OLG München bereits entschieden, dass auch Kündigungen der Sonderverträge die Versorger nicht berechtigen, die Verbraucher dann ganz einfach den Allgemeinen Tarifen (heute: Grundversorgung) zuzuordnen. Vielmehr müssen die Versorger auch nach der Kündigung den Nachweis führen, dass der den Verbrauchern jeweils aufgezwungene \"Ersatztarif\" unter Beachtung der jeweiligen Situation der Billigkeit entspricht.
--- Ende Zitat ---

Auf welchen Rechtsnormen und Urteilen fußt diese Rechtsauffassung?

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