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Stromdiebstahl
reblaus:
Der § 248 c StGB wurde geschaffen, nachdem vermutlich noch das Reichsgericht bei einem \"Stromdiebstahl\" geurteilt hatte, dass gar kein Diebstahl vorliege, weil Strom mangels Körperlichkeit im Rechtssinne keine \"Sache\" sei, die man wegnehmen könne. Der Gauner wurde daher freigesprochen.
Daraufhin hat der Gesetzgeber den Stromdiebstahl erfunden.
Limer:
wo wir bei der diskussion um gesitige oder andere nicht \"dingliche\" eigentümer angelangt sind.
aber klar, die kündigung wegen dem \"diebstahl\" von lapalien wie einem klebezettel oder einem kugelschreiber sind echt ne sauerei. da gehört aufladen des akkus für mich dazu.
reblaus:
Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.
Einem Arbeitnehmer werden vom Unternehmen regelmäßig große Werte anvertraut, ohne dass das Unternehmen den Arbeitnehmer deshalb ständig überwacht. Dies wird das Unternehmen aber nur tun, wenn es dem Arbeitnehmer vertraut, dass dieser mit den Werten des Unternehmens sehr sorgfältig umgeht. Wenn es ein Arbeitnehmer mit Kleinigkeiten nicht so genau nimmt, und z. B. einen Rabattbon im Wert von einem Euro unterschlägt, stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob er diese Nachlässigkeit mit seinen Pflichten nicht auch bei größeren Werten walten lässt. Der Arbeitnehmer hat mit seiner Nachlässigkeit das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht. Da es dem Unternehmen nicht zuzumuten ist, den Arbeitnehmer danach ständig zu überwachen, kann es das Arbeitsverhältnis auflösen.
Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Es geht in solchen Fällen nicht um eine Bestrafung für ein Bagatellvergehen, sondern um die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitnehmer.
.........
Die Frage in solchen Fällen ist, ob der Arbeitnehmer bei seinem Tun davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen dies tolerieren werde. Wenn der Chef es auch macht, kann er das. Falls Zweifel bleiben, muss er halt fragen.
--- Ende Zitat ---
Ja, ja, der ganz normale Wahnsinn. :rolleyes:
Vertrauensverhältnis gestört:
hier mal klicken, die Karikatur bringt es auf den Punkt! ... und was manche gestörten Chefs auch machen, mit Bonus, Abfindung und mehr[/list]
--- Zitat ---Spiegel:
Als Barbara E. den Sitzungssaal 334 betritt, beginnen die Leute zu klatschen. Manche stehen auf, es ist ein bisschen wie in einem Film, einem amerikanischen Gerichtsfilm.
.......
Die Anwälte stellen weitere Pfandbon-Fragen, der Tathergang wird zerpflückt, die Pfandbon-Übergabe rekonstruiert, Tatortskizzen werden herumgereicht, Frau K. beschimpft Barbara E., und Barbara E. beschimpft Frau K., und es sieht nicht so aus, als könnte irgendjemand den ganzen Wahnsinn doch noch stoppen. Ganz vernünftig, ohne Kündigung, Anwälte und Solidaritätskomitees.
„Wollen Sie noch einmal über einen Vergleich nachdenken?“, fragt die Richterin. Beide Parteien lehnen ab. ...
--- Ende Zitat ---
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Zeus:
@reblaus
Nach 15 Jahre Beschäftigung einem Arbeitnehmer wegen 0,014 Cent fristlos zu kündigen ist nicht eine Frage der Zerstörung eines Vertrauensverhälnisses, sondern eine Frage des Anstandes und des Respektes eines solchen Arbeigebers vor einem Mitmenschen, dem er auch eine Fürsorgepflicht entgegen zu bringen hat, insbesondere nach einer so langen Beschäftigungszeit. Eine solche Haltung ist nur als Versuch zu bewerten, in einer Zeit mangenlder Aufträge, Arbeitskräfte billig los zu werden. Dies ist verwerflich und unmoralisch.
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