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Stromdiebstahl
reblaus:
@Zeus
Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass in diesem speziellen Fall, der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis zerstört hat. Dafür ist mir der Sachverhalt zuwenig bekannt.
Soweit keine eindeutige Regelung im Unternehmen das Aufladen von Handys untersagt, bin ich der Auffassung, dass der Arbeitnehmer mit einer eigenmächtigen Entscheidung sein Handy aufzuladen, das bestehende Vertrauensverhältnis nicht beeinträchtigt, da ein finanzieller Nachteil für das Unternehmen kaum wahrnehmbar ist. Bei dieser Handlung steht somit nicht der wirtschaftliche Vorteil im Vordergrund sondern der Arbeitnehmer will sicherstellen, dass er mit dem Handy weiterhin erreichbar ist.
Im Falle der Verkäuferin ist ein rechtfertigendes Interesse des Arbeitnehmers an der Handlung nicht zu erkennen. Das Ziel ist eindeutig, sich einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten des Arbeitgebers zu verschaffen. Eine Weiterbeschäftigung solcher Personen ist allenfalls zum Aufsammeln von Zigarettenkippen vor der Ladentüre zumutbar.
Diese Grundsätze gelten im übrigen auch für Manager, die sich ungerechtfertigt bereichern, unabhängig von der Höhe der Summe.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
.......
Das Ziel ist eindeutig, sich einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten des Arbeitgebers zu verschaffen. Eine Weiterbeschäftigung solcher Personen ist allenfalls zum Aufsammeln von Zigarettenkippen vor der Ladentüre zumutbar.
Diese Grundsätze gelten im übrigen auch für Manager, die sich ungerechtfertigt bereichern, unabhängig von der Höhe der Summe.
--- Ende Zitat ---
Auf dem Teppich bleiben! Ich kenne den Fall auch nur aus Funk, TV und Presse, aber der Arbeitgeber ist durch das Einlösen der Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent, die ein Kunde verloren hat, nicht geschädigt. Er ist bei Nichteinlösung vielleicht ungerechtfertigt bereichert. Geschädigt ist der Kunde, der die Bons verloren hat.
Selbst das Fundrecht kennt als Bagatellgrenze die Anzeigepflicht ab einem Wert von 10 EURO.
Um Missverständnissen vorzubeugen, die Einlösung der Pfandbons durch eine Mitarbeiterin des Ladengeschäfts ist nicht in Ordnung. Dass bei dem bekannten Sachverhalt aber eine Unterschlagung zu Lasten des Arbeitgebers vorliegen soll, die eine Entlassung rechtfertigt, darf noch solange bezweifelt werden, bis der erste Manager ohne Abfindung mit dem Aufsammeln von Zigarettenkippen zwangsbeschäftigt wird. ;)
reblaus:
@nomos
Die Pfandbons sind im Markt gefunden worden, aber nicht von der Arbeitnehmerin. Daher lagen Sie im Supermarktbüro. Vermutlich wurde abgewartet, ob sich der Kunde noch meldet. Im Supermarktbüro sind die Bons dann abhanden gekommen, und wurden von der Arbeitnehmerin bei einem späteren Einkauf eingelöst.
Es kommt gerade nicht darauf an, ob bzw. wie hoch der Arbeitgeber geschädigt wurde, sondern darauf, ob das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer zerstört wurde. Und dies ist bei einer Unterschlagung der Fall.
nomos:
@reblaus, diese Schilderung (Unterschlagung) stammt vom Arbeitgeber und ist nach meiner Kenntnis unbewiesen. Der Fall ist ja wohl in Revision, im Februar kommenden Jahres fällt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein endgültiges Urteil. Warten wir mal ab.
Die Häufung der Fälle von \"gestörten Vertrauensverhältnissen\" wegen Maultaschen, Frikadellen, Kinderbett vom Müll, Pfand-Bon ... u.a. riecht mir stark nach der Kündigung der Unkündbaren.
Die Vermutung ist zulässig, dass das Buch den einen oder anderen Arbeitgeber inspiriert hat. Jeder Einzelfall ist separat zu prüfen und zu bewerten. Aber wer keinen Schnupfen hat, müsste merken, dass es da riecht!
Um zum Thema \"Stromdiebstahl\" zurückzukommen, Sorry, aber welches Vertrauensvehältnis bestand denn da vor dem Handyaufladen? Wer traut sich da noch die Heizung selbst aufzudrehen oder auf dem Betriebs-WC die Hände mit Seife zu waschen? Vorsicht vor privaten Notizen mit dem betriebseigenen Bleistift usw.. Irgendwann wird das angeblich \"geschädigte Vertrauensverhältnis\" zur Farce. Kann man Arbeitgebern, die wegen dem Aufladen eines Handys kündigen überhaupt Vertrauen entgegenbringen? Das sind nicht nur juristische Fragen die sich da stellen.
Die Verhältnismässigkeit sehe ich bei den Auseinandersetzungen und Folgen im Falle von gestörten Vertrauensverhältnissen zwischen Arbeitgebern und ihren Managern im Vergleich zu \"einfachen\" Arbeitnehmern immer noch nicht.
reblaus:
Im Arbeitsrecht braucht es keinen strafrechtlich verwertbaren Beweis. Es geht schließlich nicht um die Bestrafung der Angestellten, sondern darum dass der Arbeitgeber sein Eigentum nicht jemandem treuhänderisch in die Hände legen will, dem er aufgrund eines begründeten Verdachts nicht mehr vertraut. Der Zwang sich an einen Arbeitnehmer zu binden, kann nicht grenzenlos sein.
Woher wissen Sie, dass sich diese Fälle häufen? Es könnte sich schließlich auch um eine Medienmode handeln. Dann wird halt nur über solche Fälle berichtet, weil sich die Leute gerade dafür interessieren.
In den Neunzigern wurde alle zwei Monate bundesweit über einen neuen Sexualmord an Kindern berichtet. Man hatte den Eindruck es handele sich um eine Lawine. Tatsache war, dass in den Fünfzigern durchschnittlich zwölf solcher Fälle jährlich vorkammen, in den Neunzigern nur noch sieben pro Jahr. Nur es wurde plötzlich über alle sieben bundesweit berichtet, und zuvor war das immer nur von regionalem Interesse.
Medien sind Unternehmen, die wollen Geld verdienen, nicht die Öffentlichkeit über Tatsachen informiern. Berichtet wird nur über das, was die Leute interessiert.
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