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Stromdiebstahl

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nomos:
\"Schaden von 0,014 Cent\"
Arbeiter lädt Handy auf: fristlos gekündigt

Unglaublich! Wenn man im Vergleich mal wieder aktuell die selbstverständlichen Praktiken der Führungseliten in Wirtschaft und Politik betrachten kann, wo Deutschland, sind wir hier eigentlich.

Jetzt fehlt nur noch die Anzeige nach § 248c StGB

Was für ein Schaden (Kosten) entsteht durch den \"Missbrauch\" der Justiz?

Black:
§ 248 c StGB ist nicht einschlägig. Ein Stromdiebstahl liegt nicht vor.

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Black
§ 248 c StGB ... .
--- Ende Zitat ---
Interessant - ein Straftatbestand für Stromdiebstahl, der nicht bei Benutzung eines normalen Verlängerungskabels anwendbar ist.


--- Zitat ---Original von Black
... ist nicht einschlägig.
--- Ende Zitat ---
Kann es sein, dass Juristen dieses Adjektiv immer dann verwenden, wenn sie ausdrücken wollen, eine Vorschrift sei im genannten Kontext (nicht) \"passend\" oder \"anzuwenden\"?

Handelt es sich folglich um eine Aussage, die die Rechtsauffassung des Autors wiedergibt und nicht eine Tatsache?

Gruss,
ESG-Rebell.

nomos:

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Interessant - ein Straftatbestand für Stromdiebstahl, der nicht bei Benutzung eines normalen Verlängerungskabels anwendbar ist.

--- Ende Zitat ---
@ESG-Rebell, wer in der gemeinsamen Waschküche des Mehrfamilienhauses seine Waschmaschine direkt an der Steckdose des Wohnungsnachbarn betreibt, entzieht keine elektrische Energie im Sinne dieses StGB-Paragraphen.

Nur wenn er den Strom nicht aus der Steckdose, sondern mit einem Überbrückungskabel vor oder nach dem Zähler aus der Leitung zapft, gilt dieser Lex-specialis-Paragraph.

Das Handy wurde ja direkt an der Steckdose aufgeladen, also kein Stromdiebstahl im Sinne des StGB. Kabellos geht es immer, also, hätte er die Wattsekunden (0,014 Cent?) per Induktion gezogen ...... ;)

Wer die Solaranlage des Nachbarn beschattet entzieht auch noch keine elektrische Energie. ;)

So sind sie, die Paragraphen wenn es um Energie geht, selbst im Strafrecht völlig sachgerecht und zeitgemäß! Eine Deponievereinfachungsverordnung ist da z.B. schneller und häufiger novelliert (Sorry, \"vereinfacht\"!).   [/list]PS:
Hierzu der Experte: Prof. Dr. Christian Rolfs

oder hier:


--- Zitat ---Der Arbeiter sollte Kapital aus der Kündigung schlagen und nicht mehr zu seinem peinlichen Arbeitgeber zurückkehren, wenn sein Akku leer ist.
--- Ende Zitat ---
[/URL] und ...IFB

Black:
@EGS-Rebell

\"Nicht einschlägig\" bedeutet, der von der Strafnorm geforderte Tatbestand ist durch die Handlung nicht erfüllt.

\"Nicht passend\" könnte implizieren, dass die Norm schlecht also unpassend gestaltet wurde.

\"Nicht anwendbar\" würde bedeuten, dass die Norm vom Tatbestand zwar passt, aber eine Anwendbarkeit auf den Täter trotzdem ausgeschlossen ist

Ob die Aussage zur Rechtslage eine Tatsache oder \"nur\" eine Meinung darstellt ist eine schwierige Frage, wenn man sie genau beantworten will.
Eine Tatsache ist der Überprüfung zugänglich, während eine Meinung ein Werturteil wiedergibt.

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