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Stromdiebstahl
nomos:
--- Zitat ---Der ehemalige Deutschland-Vertriebschef des Autobauers Daimler ist wegen Meineids zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Stuttgarter Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Manager der damaligen Daimler-Chrysler AG vor sieben Jahren in einem Prozess um sogenannte Graumarktgeschäfte nicht die Wahrheit gesagt hat.
--- Ende Zitat ---
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\"Der heute 61-Jährige schied 2005 wegen anderer \"Unregelmäßigkeiten\" aus dem Unternehmen aus.\"
U.a. ist eine Missachtung von Konzernrichtlinien eines Managers ja geradezu eine Lappalie gegen des vertrauensschädigende Aufladen eines Handys für den Bruchteil eines Cents :( . Die \"vergleichende\" Abfindung darf der Manager behalten, so oder so. Rechtsmittel sollen ja noch eingelegt werden, man kann das ja locker finanzieren oder deckt solche Fälle vielleicht sogar noch eine spezielle D&O-Versicherung?
@reblaus, die Gleichheit \"da oben zu da unten\" sehe ich nicht mehr in jedem Fall gewährleistet - Siemens hin oder her. Ich denke, ich habe ausreichend deutlich gemacht um was es geht. [/list]
reblaus:
@nomos
Ich habe mich noch mit keinem Wort dahingehend geäußert, dass ich die fristlose Kündigung wegen des Aufladens eines Handys gutheiße.
Es gibt keine Gleichheit zwischen denen da oben und denen da unten. Wenn Erivan Haub seine Leute schlecht behandelt, haben die Leute von Daimler auch keinen Anspruch darauf gleich behandelt zu werden oder umgekehrt.
Prozentual gibt es bei den Managern genauso viele Arschlöcher wie bei den Kassiererinnen. Es gibt aber auch genausoviele nette Leute.
Schubladendenken ist kein Denken sondern Denkfaulheit.
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
Prozentual gibt es bei den Managern genauso viele Arschlöcher wie bei den Kassiererinnen. Es gibt aber auch genausoviele nette Leute.
Schubladendenken ist kein Denken sondern Denkfaulheit.
--- Ende Zitat ---
Was das Schubladendenken betrifft kann ich zustimmen. Zum Rest fehlt mir die passende Statistik :D . Dann nehmen Sie mal einen Manager und eine Kassiererin, egal ob von der ersten oder zweiten Sorte und denken mal über \"die Gleichheit\" im \"real existierenden Rechtsstaat\" dieser Beiden nach. Keinerlei Unterschied?
PLUS:
LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az: 16 Sa 260/10
Ein Netzwerkadministrator hatte im Rechenzentrum seines Arbeitgebers für eineinhalb Stunden seinen privaten Elektroroller aufgeladen. Dem Unternehmen waren dadurch Stromkosten in Höhe von ca. 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber nahm dies trotz der 19-jährigen Betriebszugehörigkeit zum Anlass, fristlos zu kündigen. Ebenso wie die Vorinstanz erklärte das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigung für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts wäre wegen des geringen Schadens und der langjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers eine Abmahnung ausreichend gewesen, um das durch den Vorfall verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen.
Presse Justiz NRW
Wenn man dagegen sieht, wie landauf landab Kommunen Steuergelder für Elektrofahrzeuge vom Fahrrad bis zum Auto, angeblich zum Testen, \"verwenden\", selbstverständlich kostenlos \"betankt\", dann haben wir in Deutschland langsam eine verkehrte Welt. Jedem OB sein \"ÖKO\"-Spielzeug, macht sich gut mit Foto und Presse. Hier Millionen-Geldverschwendung ohne Ende und da wird das Aufladen eines Elektrorollers für 1,8 Cent zur fristlosen Kündigung genutzt und man geht damit auch noch in die nächste Instanz. Entlassen gehören die Personalverantwortlichen dieses Unternehmens - fristlos! Null Geschäfte mit solchen Unternehmen - nicht für einen Cent! X(
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