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Stromdiebstahl

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Wolfgang_AW:
Bad news are good news!

Auch Anfang der siebziger wurden bereits Angehörige (Zeitsoldaten) der Bundeswehr unehrenhaft entlassen, die z.B. ein halbes Pfund Butter oder Kopierpapier mit nach Hause genommen hatten.

Klar, das mit dem Vertrauensverhältnis hat schon was und unsereins würde auch voll dahinterstehen, wenn es eben auch aus der anderen Richtung noch zu verspüren wäre.

Vertrauen ist zunächst vorrangig ein moralischer Begriff und beruht auf Gegenseitigkeit. Für mich waren etliche meiner Vorgesetzten auch Vorbilder. Tadelloses Verhalten wurde gezeigt und eben auch gefordet.

Inwieweit erfüllen denn etliche Angestellte von Unternehmen, die sich Manager nennen, das Vertrauensverhältnis mit Leben?

Ganz egal - sch...egal heißt doch immer häufiger die Devise, Hauptsache das exorbitante Gehalt, die noch exorbitanteren Boni, die Dienstvilla, die Altersbezüge, der Dienstwagen und die Arbeitsessen stimmen. Unten wuseln die Plebs im Hamsterrad und wehe die stören das Vertrauen.

Solange sich nichts in dieser Denke ändert, solange ausschließlich die Kapitalrendite der Altar des Führungspersonals ist, solange sollten wir mit moralischen Begriffen sparsam umgehen.

Ich weiß, ich weiß .... das Arbeitsrecht, der Arbeitsvertrag usw. usw.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Im Arbeitsrecht braucht es keinen strafrechtlich verwertbaren Beweis. Es geht schließlich nicht um die Bestrafung der Angestellten, sondern darum dass der Arbeitgeber sein Eigentum nicht jemandem treuhänderisch in die Hände legen will, ::::::
--- Ende Zitat ---
@reblaus, um was es schließlich geht, das ist hier die Frage. Es geht nicht um \"strafrechtlich vewertbare Beweise die im Arbeitsrecht keine Rolle spielen\". Man kann die Störung des Vertrauensverhältnisses auch konstruieren! Es geht daher einmal um möglichen Missbrauch und den gilt es genauso zu unterbinden. Dann geht es um den Gleichheitssatz der vom Grundgesetz garantiert ist und der auch beim Arbeitsrecht gilt. Was da bei Managern und einfachen Angestellten sichtbar wird ist damit nicht zu vereinbaren.

Hierzu finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Diskussionen, TV-Talks und mehr:

KÜNDIGUNG VON „UNKÜNDBAREN“

...  und die Medien zeigen die Entwicklung auf. Für Statistiken sind andere zuständig. Generelles Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lassen sich durch Ungleichheit und Missbrauch von Regeln nicht herstellen, das Gegenteil ist der Fall.  Die Produktivität wird durch solche Handyaufladefälle sicher nicht verbessert. Der Schaden für die Arbeitgeber ist ungleich größer. Es gibt mit Sicherheit viele Arbeitgeber, die bei solchen  Beispielen auch nur den Kopf schütteln.

Abschmecken eines Brotaufstrich

Bis zum Selbstmord (.. im Scheinzusammenhang ...)[/list]

reblaus:
Die meisten Fälle bei denen Manager ungestraft über die Stränge schlagen, kommen bei anonymen Kapitalgesellschaften ohne Großaktionär mit starker Stellung vor. Diese Manager werden nicht von den Eigentümern sondern von Ihren Managerkollegen kontrolliert. Da haben alle Seiten nur ein Interesse: die Standards möglichst hoch zu schrauben. Die Mitbestimmung hat diesem Treiben keinen Riegel vorgeschoben. Die Arbeitnehmervertreter verkaufen ihre Zustimmung zu überzogenen Bezügen gegen Wohltaten für die Belegschaft.

Sinnvoll wäre, die Eigentümer über die Bezahlung des Vorstands entscheiden zu lassen, schließlich müssen sie es bezahlen. Nur wie erkämpfen dann die Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zukünftig weitere Wohltaten?

nomos:
@reblaus, das Aktienrecht und die Mitbestimmung stehen zwar damit in einem gewissen Zusammenhang und ich kann da uneingeschränkt folgen, das ist aber doch ein anderes Thema.

Es geht um Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis und vor Gericht, auch Arbeitsgericht. Üblich ist bei Auseinandersetzungen mit Managern doch der außergerichtliche Vergleich mit fürstlicher Abfindung. Für Manager gibt es quasi noch eine Belohnung, für einfache Arbeitnehmer der wirtschaftliche Ruin mit existenziellen Folgen.

Beispiele gibt es genug. Hier ist eines:


--- Zitat ---Daimler hatte sich Ende 2005 von dem damaligen Vertriebsmanager Fahr getrennt, da das Unternehmen ihn mit Unregelmäßigkeiten in Verbindung brachte. Nach seinem Ausscheiden wurden bei dem Stuttgarter Autobauer eine ganze Reihe von Fällen offenbar, in denen Mitarbeitern fingierte Abrechnungen vorgelegt und Schmiergelder gezahlt hatten oder in andere Betrügereien verwickelt waren. Fahr war zunächst fristlos gekündigt worden und nach einem außergerichtlichen Vergleich später mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausgeschieden.
--- Ende Zitat ---
Manager vor Gericht

reblaus:
@nomos
An diesem Beispiel erkennen Sie, dass Daimler diesen Manager ohne Abfindung fristlos kündigen wollte. Inwieweit der spätere Vergleich darauf zurückzuführen war, dass diese Entscheidung rechtlich nicht haltbar war, können weder Sie noch ich etwas sagen.

Auch im Falle Siemens sind die verantwortlichen Manager nicht mit Samthandschuhen angefasst worden, und wurden mit Millionenschadensersatzansprüchen konfrontiert.

Vielleicht werden Manager bei Fehlverhalten gar nicht soviel besser behandelt als einfache Angestellte. Die Fälle bei denen fristlos gekündigte Angestellte schlussendlich noch hohe Abfindungen erhalten, sind ziemlich zahlreich.

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