Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Festpreis- Modelle pro und contra

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reblaus:
@nomos
Sie vergleichen hier Tarife der Grundversorgung mit Sondertarifen. Der Preisunterschied ergibt sich dabei aus dem Mengenrabatt des Sondertarifs und nicht aus den Absicherungskosten.

Die Absicherungskosten sind keine objektiv gerechtfertigten Beträge, die man berechnen könnte. Es handelt sich hierbei um Angstzuschläge, und die sind rein subjektiv begründet. Wenn viel Angst im Markt ist, sind die Kosten hoch, ist wenig Angst im Markt, sind die Kosten gering.

Mir als Verbraucher geht es darum, diese Kosten nur dann zu zahlen, wenn ich Angst habe, und nicht wenn mein Versorger Angst hat. Und deshalb halte ich einen variablen Preis für unverzichtbar. Daher brauchen wir eine rechtlich einwandfreie und einfache Möglichkeit Verträge mit veränderbaren Preisen abschließen zu können.

RuRo:

--- Zitat ---Original von reblaus
Sie vergleichen hier Tarife der Grundversorgung mit Sondertarifen.
--- Ende Zitat ---

Das ist doch das gleiche.


--- Zitat ---Original von reblaus
 Daher brauchen wir eine rechtlich einwandfreie und einfache Möglichkeit Verträge mit veränderbaren Preisen abschließen zu können.
--- Ende Zitat ---

Wer ist wir - Versorger oder Verbraucher?

Veränderbare Preise - gibt es doch schon \"Bestpreisabrechnung\".

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Sie vergleichen hier Tarife der Grundversorgung mit Sondertarifen. Der Preisunterschied ergibt sich dabei aus dem Mengenrabatt des Sondertarifs und nicht aus den Absicherungskosten.
--- Ende Zitat ---
Sorry, aber wo ist der Unterschied, ein und derselbe Kunde verbraucht hier 20.000 kwH im Jahr. Die Kalkulation der Kostenunterschiede möchte ich sehen!
--- Zitat ---Original von reblaus
Die Absicherungskosten sind keine objektiv gerechtfertigten Beträge, die man berechnen könnte.
--- Ende Zitat ---
Ja, klar, das hatten wir doch schon, es werden  Annahmen, oder wenn Sie so wollen \"Ängste\" berechnet. Die Annahmen  kann man offenlegen und dann die Berechnung objektiv nachvollziehen. Wenn man allerdings Monopolist ist, kann man viel \"Angst\" berechnen.

RR-E-ft:
@nomos

Die Frage wirksamer Preisänderungsklausel betraf noch nie den sog. Streit um faire Energiepreise. Denn bei einer nicht wirksam einbezogenen oder aber einer wirksam einbezogenen jedoch wegen § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklausel verbleibt es grundsätzlich  bei dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis, der seinerseits grundsätzlich keiner Angemessenheitskontrolle unterliegt.

Das nun angerissene Thema (Gestaltung von Festpreis- Modellen) ist in Bezug auf diesen Thread eigentlich off- topic.

Wenn man Preisangebote vergleicht, muss man wissen, für welchen Abnahmefall sie kalkuliert sind (1.000 kWh/a, 20.000 kWh/a, 50.000 kWh/a....) Sonderverträge können wegen der günstigeren Konzessionsabgabe günstiger kalkuliert werden. Zudem bestehen oftmals bei den Netzentgelten Verbrauchsstaffeln.

Aber wie gesagt: Nicht das Thema an dieser Stelle.

@Evitel2004

Möglicherweise kann man die Beiträge beginnend ab nomos, heute 12.35 Uhr abhängen und in einem gesonderten Thread \"Festpreis- Modelle  pro und contra\" gesondert zur Diskussion stellen.

reblaus:
@RuRo
Mit wir meinte ich unser Land. Insbesondere nutzt es aber auch den Verbrauchern, wenn ein rechtlich einwandfreier Weg für einen variablen Tarif geschaffen wird.

@RR-E-ft
Man sollte rechtliche Fragestellungen nicht völlig losgelöst von dem zugrunde liegenden Sachverhalt erörtern. Oder ist es Ihnen egal welche wirtschaftlichen Konsequenzen durch Ihre Rechtsauffassung ausgelöst werden?

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