Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Festpreis- Modelle pro und contra

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nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Frage wirksamer Preisänderungsklausel betraf noch nie den sog. Streit um faire Energiepreise. Denn bei einer nicht wirksam einbezogenen oder aber einer wirksam einbezogenen jedoch wegen § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklausel verbleibt es grundsätzlich  bei dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis, der seinerseits grundsätzlich keiner Angemessenheitskontrolle unterliegt.

Möglicherweise kann man die Beiträge beginnend ab nomos, heute 12.35 Uhr abhängen und in einem gesonderten Thread \"Festpreis- Modelle  pro und contra\" gesondert zur Diskussion stellen.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, klar ist das aus juristisch Sicht so. Keiner wird da widersprechen. Für die meisten Verbraucher ist die gesamte Auseinandersetzung mit den Versorgern letztendlich aber unabhängig von 307 oder 315 ein Widerstand gegen überhöhte Energiepreise. Sonderverträge oder Grundversorgung war ja nicht immer eine bewusste Entscheidung der Verbraucher. Es ist fast wie bei der Religion. Die Zugehörigkeit der Mehrheit hing vom Fürsten ab. Bei Gas und Strom nennt man die Fürsten Versorger.  ;)

Mit der Feststellung einer unwirksamen Preisänderung ist das Ziel in aller Regel mal zunächst für die Vergangenheit erreicht. Was dann? Sollte das gezeigte Beispiel Schule machen, gibt es künftig nur noch die Wahl zwischen der Grundversorgung  und befristeten Sonderverträgen.

Ob es um die Billigkeit oder um Preisänderungsklauseln geht, es geht immer um die Energiepreise und um Fair Play nach den geltenden Regeln (EnWG etc.).

Zumindestens bei meinem Beitrag von 12.35 Uhr ging es noch um das Thema \"Leitbildfunktion\" aus Sicht von Stadtwerken und die mögliche Reaktion.
Aber man kann das selbstverständlich gerne abhängen.

reblaus:
Nochmals, man kann die Ausformulierung eines Preisanpassungsrechtes in Sonderverträgen nicht diskutieren, wenn man die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Problematik ausblendet. Das wäre eine Diskussion im juristischen Elfenbeinturm ohne jeden Bezug zu der Realität, die man regeln möchte.

Die unveränderte Übernahme des gesetzlichen Preisanpassungsrechtes in Sonderverträge nutzt den Gaskunden weit mehr als den etablierten Versorgern. Die Gegner dieser Ansicht zeigen keine Alternative auf, wie ein einseitiges Preisänderungsrecht in Sonderverträgen ansonsten ausformuliert werden könnte. Nach deren Auffassung kann die Alternative nur darin liegen, dass nur befristete Festpreisverträge abgeschlossen werden können.

Werden befristete Verträge vom Kunden aus Nachlässigkeit nicht verlängert, so fällt er nach Vertragsablauf automatisch in die Ersatzversorgung. Dies ist für den Grundversorger unschädlich, da ihm der Kunde in jedem Fall erhalten bleibt. Ein neuer Wettbewerber muss bei einem befristeten Vertrag aber stets einkalkulieren, dass ein gewisser Prozentsatz seiner Kunden, die Verträge aus Nachlässigkeit, Unkenntnis oder Unsicherheit im Umgang mit rechtlichen Dingen nicht verlängert. Diese Kunden fallen dann automatisch in die Ersatzversorgung des Grundversorgers zurück. Eine konkludente Vertragsverlängerung durch weiteren Gasbezug schließt die Ersatzversorgung nämlich aus.

Die Folge ist die Benachteiligung neuer Gasanbieter und eine Einschränkung des Wettbewerbs zugunsten der etablierten Monopolisten. Die Frage wer in dieser Diskussion wessen Interessen vertritt, kann daher getrost auch an RR-E-ft und Tangocharly gestellt werden.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
Nochmals, man kann die Ausformulierung eines Preisanpassungsrechtes in Sonderverträgen nicht diskutieren, wenn man die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Problematik ausblendet. ...
--- Ende Zitat ---
@reblaus, einverstanden, die Konsequenzen insgesamt sollte man immer im Auge behalten. Ich habe da die Konsequenzen für die Verbraucher zuerst im Blick.

... und meine Zustimmung, das sehe ich auch so, die juristische Sichtweise hat im Forum schon eine gewisse Dominanz.  ;)

reblaus:
@nomos
Weil das aber nicht generell so ist, sondern manche den Eindruck hinterlassen, der Sachverhalt habe sich nach dem Gesetz zu richten und nicht das Gesetz sei so auszulegen, dass der Sachverhalt bestmöglich beurteilt wird, entstehen diese grausigen Missverständnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Diese geben dann Anlass an der Rechtsstaatlichkeit des höchsten Zivilgerichts (Stichwort Skandal) zu zweifeln, statt sich selbst zu fragen, ob die eigene Sachkunde verbessert werden muss, um der Entscheidung des Gerichts folgen zu können.

In einem solchen Umfeld macht natürlich die Aufstellung jeder Hypothese verdächtig. Insoweit ist die Forderung Sachverhalt und Juristerei diskussionsmäßig zu trennen nur konsequent. Man könnte sich an einer Überdosis Realität vielleicht den Magen verderben.

RuRo:

--- Zitat ---Original von reblaus
Sie vergleichen hier Tarife der Grundversorgung mit Sondertarifen.
--- Ende Zitat ---

Ich muss da noch einmal nachhaken. Verstehe ich Sie richtig? Sondertarife sind nach Ihrer Einschätzung Tarife bzw. Preise, die auf einem Sondervertrag beruhen?

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