Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
bolli:
--- Zitat ---Original von ewolf
Das ist nun aber interessant.
Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen) :)
Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.
Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
--- Ende Zitat ---
Wie Sie vielleicht weiter oben gelesen haben, hat harryfst ebenfalls ein \"Kündigungsschreiben\" erhalten. Ob diese Kündigung letztlich rechtlich haltbar ist, wird sich dann vielleicht noch rausstellen. Aber Sie können diesen Fall sicher nicht als Beispiel dafür nehmen, dass der Tarif doch noch nicht ausgelaufen ist und das EVU Sie DESWEGEN nur \"bluffen\" wollte.
Wenn man trotzdem bei dem Versorger bleibt und die Kündigung doch rechtens war, muss man halt wissen, dass man sich ggf. in der Grundversorgung befand (sofern das EVU auch für die Grundversorgung dieses Gebietes zuständig ist) und ggf. höhere Preise zu zahlen hat.
Gleichwohl ist es tatsächlich so, dass angebliche Gründe für eine Vertragskündigung oft nur vorgeschoben sind. EU-rechtliche Gründe sind mir im Augenblick nicht bekannt, die eine Vertragskündigung flächendeckend notwendig machen würden.
Eine unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Vertrag durch eine neue, wirksame ersetzen zu wollen oder solche Verträge zu kündigen und neue abzuschließen, erscheint jedoch eine Rechtfertigung für eine ORDENTLICHE Kündigung des alten Vertrages, auch wenn man sich im alten Vertrag als Verbraucher durchaus \"wohl fühlt\". ;)
Man kann halt nicht immer alles haben.
harryfst:
Hallo ewolf,
in dem von mir genannten \"Informationsschreiben\" wurde auch auf das EU Recht hingewiesen.
Inhaltlich dürften die Schreiben die Selben gewesen sein.
Ansonsten bin ich der geichen Auffassung wie bolli.
harryfst
ewolf:
Vollkommen klar.
Der Punkt ist aber der: Harryfst hat soweit ich das sehe der Kündigung widersprochen bzw auf deren Ungültigkeit hingewiesen.
Gäbe es in der Tat eine Notwendigkeit (EU-Urteil oder so) die alten Verträge bis 1.1.2010 duch neue zu ersetzen, dann hätte die ENbW sofort eine juristisch einwandfreie Kündigung nachlegen müssen.
Das hat sie aber offenbar nicht.
Ergo: harryfst ist immer noch im alten Comfort-Vertrag.
(Das die EnbW ihn jetzt einfach als Grundversorgungskunde einstuft ist natürlich denkbar, aber mit einem zweifelhaften Kündigungsschrieben im Rücken so denke ich, wird die EnBw das eher nicht tun - aber warten wir mal ab.)
Ich bin auf jeden Fall gespannt wie harryfst da weiterverfährt bzw mit was ihm die EnBw als nächstes kommt.....
bolli:
--- Zitat ---Original von ewolf
Vollkommen klar.
Der Punkt ist aber der: Harryfst hat soweit ich das sehe der Kündigung widersprochen bzw auf deren Ungültigkeit hingewiesen.
Gäbe es in der Tat eine Notwendigkeit (EU-Urteil oder so) die alten Verträge bis 1.1.2010 duch neue zu ersetzen, dann hätte die ENbW sofort eine juristisch einwandfreie Kündigung nachlegen müssen.
Das hat sie aber offenbar nicht.
Ergo: harryfst ist immer noch im alten Comfort-Vertrag.
(Das die EnbW ihn jetzt einfach als Grundversorgungskunde einstuft ist natürlich denkbar, aber mit einem zweifelhaften Kündigungsschrieben im Rücken so denke ich, wird die EnBw das eher nicht tun - aber warten wir mal ab.)
Ich bin auf jeden Fall gespannt wie harryfst da weiterverfährt bzw mit was ihm die EnBw als nächstes kommt.....
--- Ende Zitat ---
Eine ordentliche Kündigung braucht nach Meinung zahlreicher Rechtskundiger nicht unbedingt begründet zu werden, wenn der abgeschlossene Sondervertrag ein solches Kündigungsrecht beinhaltet. Nur die Formen und Fristen müssen eingehalten werden. Insbesondere wenn eine unwirksame Preisanpssungsklausel in dem Vertrag enthalten ist, dürfte eine solche Kündigung möglich sein. Ob dazu auch tatsächlich der Kündigungsgrund genannt werden muss, wird sicherlich noch gerichtlich festgestellt werden. Ich persönlich neige (leider) eher zu den Antwort: Nein. Ich bin mir aber darüber im Klaren, dass es andere gibt, die dieses durchaus anders sehen (Stichwort: Dauerschuldverhältnis).
Ob in Harryfst Fall diese Formalien alle eingehalten wurden, kann ich hier nicht beantworten.
Fakt ist halt nur, dass man sich bewusst sein muss, dass man im Falle einer wirksamen Kündigung und Verbleib beim Versorger, der auch Grundversorger ist, ggf. höhere Preise zahlen muss.
sofia:
hallo mitanand!
bin neu und froh ein gasforum gefunden zu haben.
habe sogleich auch eine frage, obwohl ich denke, dass das hier evtl. der falsche thread ist, weiß aber nicht wohin mit meiner frage.
ich bin so frei und stelle meine frage hier rein.
folgendes:
was mich jetzt mal wieder fertig macht, ist die tatsache, dass unsere anlage über 500000 kwh im jahr verbraucht und dafür zahlt die gemeinschaft über 40.000 €.
wie jedes jahr rechne ich den einzelpreis aus und komme auf 10 cent pro kwh.
kann das sein?
welcher tarif der enbw kostet 10 cent?
ich sollte vielleicht erklären, dass mir die hausverwaltung nicht gerne antworten gibt und ich aus angst ärger zu bekommen auch nicht mehr frage.
deshalb die frage hier ins forum.
ich gehe davon aus, dass die hausverwaltung enbw gas kauft und in der jahresabrechnung stehen als rechnung per 31.12. dieses jahr eben die obige angabe.
weiter in der abrechnung steht aber auch : \"lt. wärmezähler\" und diese angabe ist um mehr als 100000 kwh weniger als die bezogene und bezahlte menge gas.
wer kann ir erklären was hier läuft, bevor ich \"theater\" machen gehe?
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