Energiepreis-Protest > EnBW

EnBW Gastarif Comfort Kuendigung

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ewolf:
Nun ich hätte wohl wegen Formfehler meinen Vertrag noch einige Monate hinauszögern können, aber da ich eigenlich keine Lust auf

- inkompetente Antworten
- fehlerhafte Abrechungen
- Gutsherrenmentalitaet
- Sponsoring von Ex-Chefs
...

habe, werde ich der EnBW den Rücken kehren.
Sie ist an mir als (zufriedenen) Kunden wohl eh nicht interessiert.

Es gibt ja inzwischen durchaus echte Alterntiven hinsichtliche Gasanbieter und meine Testanrufe haben mich da sehr positiv überrascht: Erreichbar, kompetent, freundlich....
Das deren Angebot sogar noch günsitger ist nett, aber mir geht hier vor allem um ein Signal. Die EnBW ist mit meinen Vorstellungen eines geschäftlichen Verhältnisses schlicht nicht kompatibel.

Ich habe übrigends neulich von meinen Nachbarn erfahren, dass sie die Transparenz der EnBW-Rechnungen auch als \"nicht vorhanden\" empfinden und sie hatten trotz lange bestehendem Dauerauftrag teils Probleme mit den Abschlagszahlungen.

harryfst:
Hallo ewolf,

momentan gibt es meines Wissens keinen keinen günstigeren Tarif, der den Stand 2004 unterschreitet.

Wenn Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben, ist das sicherlich vorteihaft. Mit dem neuen Vertrag begeben Sie sich jedoch in entsprechend ausgearbeitete Verträge.

Ich werde sicherlich noch eine gewisse Zeit Kunde bei der EnBW bleiben, und zwar solange, bis die EnBW mich nicht mehr als Kunde haben möchte...

Viele Grüße

Harryfst

ewolf:
@harryfst
Das wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen....
Was fuer einen Vertrag haben Sie denn?



Die EnBW behauptet aus EU-rechtlichen Erwägungen müssten alte Tarife gekündigt werden.
Man könnte das also so interpretieren, dass sie eingesehen haben, dass ihre alten Tarife und deren Erhöhung nicht so waren, wie sie sein sollten :)

Da die EnBW mich also nicht mehr wollte - wie vermutlich alle mit einem altem Vertrag (Comfort oder so) - blieben zwei Alternativen:

Ich unterschriebe bei denen einen Neuen Vertrag \"Flex\" oder so, oder ich werden - laut deren Drohung - in den teureren Grundversorgunstarif eingestellt.

Keines davon ist akzeptabel.

Wenn man sein Recht schon nicht vor Gesetz durchgesetzt bekommt - was jedoch noch nicht entschieden ist, ich bin da optimistisch - so gibt es durchaus andere Möglichkeiten Wirkung zu erzielen.


Also: Es lebe der Wettbewerb und ich hoffe, dass der EnBW die Kunden in Scharen davonlaufen - sie legt ja wohl eben eh keinen Wert auf zufriedene Kunden.

Sollte der Wettbewerb endlich richtig in Gang kommen, dürfte das auch die Preisfestsetzung nach Gutsherrenart abschaffen.

harryfst:
Hallo ewolf,

ich habe den Vertrag Erdgas Comfort. Und mit dem bin ich bisher zufieden.

Bis dieser Vertrag ausläuft, sieht die Sache bezüglich der Grundversorgung vieleicht wieder anders aus.

Viele Grüße

harryfst

ewolf:
Das ist nun aber interessant.

Hat EnBw doch mir bestätigt, dass derartige \"alte\" Verträge nach einem EU-Urteil nur bis Ende des Jahres Bestand haben (dürfen)  :)
Damit sind Sie der lebende Gegenbeweis.

Damit ist meine Hoffnung in Erfüllungn gegangen, diesen \"Bluff\" auch nachweisen zu können.
Ich habe gleich vermutet, dass sie das mich aus anderen Motiven in einen anderen Vertrag nötigen wollten.
Sie haben nämlich in meinem Fall wohl eingesehen, dass sie schlechte Karten haben und mit dümmliches Gedrohe und der Wiederholung nichtssagender Statements keinefalls erreichen, dass ich klein bei gebe.
Ich lege den gesammelten Vorgang gerne einem Richter vor und bin gespannt ob der das so dokumentierte Vorgehen der EnBw für korrekt hält.
(ja ich weiss, \"Recht haben und Recht bekommen...\" aber ich gebe diesem, in vielen Punkten als Bananenstaat profilierten Rechtwesen mal noch die Chance. Sollte das
zu einer Enttöuschung führen, habe ich wenigstens was gelernt)  

Sollte die EnBw also tatsächlich eine kleine gerichtliche Klärung über die von mir gekürzten Rechnungen haben wollen, so würde ich Sie gerne was das betrifft als \"Zeugen\" benennen um damit nachzuweisen, dass die Schreiben der EnBW in diesem Punkt ebenso wenig stimmt, wie wohl so manchen anderen auch:
Verweise auf fuer mich vollkommen unzutreffende Urteile zur Begründung ihrer Vorderungen, erst was von \"lange Vertraglaufzeiten ihrer Versorger\" schreiben und dann wegen der fuer mich so vorteilhaften Ölpreisbindung alle paar Monate satte Erhöhungen fordern, .....

In diesem Sinne. Danke, Harryfst

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