Energiepreis-Protest > EnBW
EnBW Gastarif Comfort Kuendigung
ewolf:
Wer hat den (alten) Gas-Tarif \"Comfort\" von der EnBW?
Bei mir wurde der von der EnBW zum Jahresende gekuendigt und zwar mit der Begruendung, diesen Tarif gaebe es nicht mehr.
Fuer mich stellt sich nun die Frage ob das wirklich so ist.
Es koennte auch sein, dass dient dazu dass ich einen neuen Tarif (FlexMidi oder so) unterschreiben soll, der ja vermutlich \"gerichtsfestere\" Regelungen zur Preiserhoehung erhaelt.
Daher meine (Um)-Frage
Wer hat denn noch diesen Tarif und wurde der auch zum Ende des Jahres gekuendigt? Was macht ihr, falls das so ist?
Oder gibts gar jemand, der diesen Tarif hat und der aller Voraussicht nach auch naechstes Jahr noch Gas zu diesem Tarif geliefert bekommt?
Danke und Gruss
harryfst:
Hallo ewolf,
dieses \"Schreiben\" habe ich auch bekommen.
Dieses Schreiben interpretiere ich zunächst nur als Informationsschrift, auf die ich nicht geantwortet habe. Daher gehe ich momerntan davon aus, dass ich auch nächstes Jahr noch den damals vereinbarten Preis bezahlen werde.
Ich fahre dank dieses guten Forums und deren hervorragenden Informanten seit 2004 die hier aufgezeigte Linie bei Gas, sowohl auch bei Strom.
Bei der Belieferung mit Strom ist die Sache momentan nicht so einfach, da die EnBW der Meinung ist, dass auch der Tarif mit Nachtstrom zur Grundversorgung zählt.
Mit der EnBW habe ich seither regen Schriftwechsel. Ich werde es darauf ankommen lassen, da ich der Meinung bin, dass der hier angesprochene Vertrag ein Sondervertrag ist. Einen Nachweis für die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung wurde vom EVU bisher noch nicht erbracht.
H. Schmitt
ewolf:
Danke, Harryfst, fuer die Information.
Wenn ich das aber richtig sehe und es sich hier wirklich um dasselbe Schreiben handelt, dann dürfte die Kündigung von Seiten der EnBW korrekt sein.
Ich gehe im Moment mal davon aus, dass ich ab 1.1.2010 entweder ein anderes Konto bei der EnBW haben werde - damit es kein Hickhack mit bisherigen Forderungen gibt - oder evtl zu einem anderen Gaslieferanten wechsel.
Sollte ich bei der EnBW bleiben - wir wissen ja, mit ecjter Konkurrenz ist es nicht weit her - muss ich mich noch über die weiteren Details informieren, denn den neuen Vertrag unterschreibe ich allerhöchstens utner Ausschluss der dort genannten Preise und Preisanpassungen um nicht meinen aktuellen Stand zu verlieren oder aber ich unterschreibe gar nichts und falle dann aber wohl in Zukunft unter die wohl ungünstigere Grundversorgung.
Cremer:
@ewolf,
zunächst ist festzustellen ob eine wirksame Kündigung ausgesprüchen wurde, z.B. ob eine Originalunterschrift druntergesetzt wurde.
harryfst:
Hallo ewolf,
ich kann Ihnen empfehlen, hier im Forum gründlich zu recherchieren, welche Merkmale eine Kündigung aufweisen muss.
Wenn Sie nach der Recherche immer noch eine Kündigung erhalten haben, haben wir unterschiedliche Schreiben erhalten.
Gegebenenfalls können wir in PN\'s die Schreiben vergleichen.
H. Schmitt
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