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EnBW Gastarif Comfort Kuendigung

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sofia:
ok,ok, ich habe falsch gerechnet.

habe nämlich die menge kilowatt durch den preis geteilt.......
das geht nicht.....grins!
nein, jetzt hab ich´s, es sind incl. grundgebühr ca 7 cent.
somit brauch ich dann wohl auch nicht maulen bei der hausverwaltung.

enbw meinte 2004 hätte die kwh 4,04 cent gekostet, dann steigerung bis 2008 auf 6,34 und ab 4/09 5,40 und seit 10/09  5,39 cent.

dann käme wohl nochdie grundgebühr um die rund 234 bei bis zu 500000 kwh.

somit kann ich mich wieder abregen.

die andere frage ist, warum haben wir 2 arten von kwh?
einmal die abnahme, bzw. der bezug von über 500000 und zum anderen laut wärmezähler , mit ca 400000?

kennt sich jemand aus?

Cremer:
@sofia,

in dem abgerechneten Preisfür die Gemeinschaft stecken vedrmutlich noch andere Kosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Betriebskosten (Strom)

Außerdem haben Sie in der Gemeinschaft auch noch Wärmezähler
-für die Heizkörper?
- für Warmwasser?

So pauschal läßt das also nicht sagen, was die kWh kostet.

Pedro:
@sofia

--- Zitat ---nein, jetzt hab ich´s, es sind incl. grundgebühr ca 7 cent.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---somit brauch ich dann wohl auch nicht maulen bei der hausverwaltung.
--- Ende Zitat ---

Der Beitrag hängt hier wirklich falsch. Evitel wird ihn sicherlich \'\'umhängen\'\'. Was die 7 Cent angeht, klappt die Rechnung ja nun einigermaßen.
Maulen bei der Hausverwaltung? Was die Berechnung angeht, wohl kaum:
Stattdessen würde sich eine Nachfrage empfehlen, ob die Verwaltung beim Versorger Widerspruch gegen die bisherigen Preise erhoben und ggf. die Rechnung gekürzt hat. Von alleine machen Verwalter das selten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass der dortige Gasversorger  - wie überall im Lande - ein Geheimnis um seine Preisbildung macht u. dazu ggf. noch Verträge hat, die anfechtbar sind.
Als Eigentümerin haben Sie einen Anspruch darauf. Übrigens auch Mieter der Eigentümergemeinschaft. Diese können sogar die Miete kürzen, wenn die Verwaltung die grundlegenden Dinge des Gasbezugs nicht beachten (siehe hier auf der Homepage unter Fragen...).
@Sofia

--- Zitat ---die andere frage ist, warum haben wir 2 arten von kwh?
--- Ende Zitat ---

Die Kilowattstunden in der Gasrechnung haben mit denen der Ablesewerte in der Heizkostenabrechnung der einzelnen Wohnung wenig zu tun. Die  kWh aus der Gasrechnung errechnen sich aus der gelieferten Menge. Während die kWh der  (hoffentlich geeichten) Messzähler in den Wohnungen lediglich die  Grundlage für die Kostenverteilung sind.
Die Differenz zwischen den beiden von Ihnen genannten Zahlen (500tsd u. 400tsd) beruht einerseits auf der durch die Gasuhr eingespeisten Menge, dem Energieverlust in der Heizungs-/Warmwasseranlage und andererseits den im Heizungswasser  bzw. Warmwasser der Wohnung gemessenen Kilowattstunden.
Ein Rückschluss  der \'\'scheinbar verlorenen kWh - Menge\'\' auf die gelieferte Menge an Erdgas ist somit nicht möglich.

Cremer:
@Petro,

auch die Differenz von 500 tsd zu 400 tsd ist nicht schlüssig. Soviel verliert die heizung bei der Wasrmwasserbereitung nicht (Wirkungsgrad)

Da liegen noch ganz andere Faktoren zu grunde.

@Sofia,
so kann man wirklich nicht rechnen. Das ist zu oberflächig. Da müssen noch viele Faktoren bekannt gemacht werden, sofern das überhaupt in einem großen Miethaus möglich ist.

Christian Guhl:
Ich verstehe das folgendermaßen : Es wurden 500.000 kwh verbraucht, davon wurden 400.000 über Wärmezähler abgerechnet. Die restlichen 100.000 werden anderweitig verteilt (prozentual, pro Wohnung o.ä.) da sie nicht den Wohnungen zugeordnet werden können (Flur,Keller,Gemeinschaftsräume).

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