Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Fidel:
Moin:
@derblöde
Genau um dieses Verfahren geht es.
Dass die Kündigungsmöglichkeit eines Vertrages ausschließlich für eine der beiden Vertragspartner - hier: Stromverbraucher - gegeben sein sollte, hat mir auch nicht so richtig eingeleuchtet.
Aber manche Anwälte tun für Geld eben alles ;-)
Gruß
Fidel
AKW NEE:
--- Zitat ---Dabei gehen die Kläger, allesamt Mitglieder der Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL), gegen die Höhe der Rückzahlung bei den Akzent-Verträgen vor. Zudem verlangen die Kläger die Auszahlung von Zinsen.
--- Ende Zitat ---
http://www.landeszeitung.de/lokales/news/artikel/klagewelle/
AKW NEE:
Gewinner bei diesem Urteil sind allein die Verbraucher! Bei der Klage geht es nur um die Akzentverträge aus 1999/2000. Bei einem Spruch, dass die E.ON Avacon kein Kündigungsrecht hätte, könnte diese doch im Rahmen einer rechtlich möglichen, ergänzenden Vertragsauslegung, die Preiserhöhung im Grundsatz durchsetzen! Siehe hierzu auch die Urteilssammlung beim Bund der Energieverbraucher: http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kläger das Urteil anerkenn und es damit rechtskräftig wird.
derblöde:
Mir erscheint die Auseinandersetzung einfach absurd(als juristischer Laie kann ich sowieso keine qualifizierte Aussage zum Thema machen;)):
Gibt es irgendwelche Zweifel, dass es sich bei den betroffenen Akzentverträgen um Sonderverträge handelt? In denen explizit Laufzeiten und Kündigungsfristen geregelt sind?
Woraus leiten sich die Argumente her, das EVU habe keine Kündigungsmöglichkeit?
AKW NEE:
--- Zitat ---Original http://www.landeszeitung.de
Die ehemaligen Akzent-Kunden wollen ihre alten Verträge behalten, da sie günstiger sind als die aktuellen Tarife. Für die ersten zwölf Kläger argumentierte Anwältin Plikat vor der 5. Zivilkammer. \"Die Kündigung ist unwirksam, weil die Akzent-Verträge nur ein einseitiges Kündigungsrecht vorsehen.\" Und das gelte für die Verbraucher, von einem beidseitigen Kündigungsrecht stehe nichts im Vertrag.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original http://www.landeszeitung.de
Richterin Fatima Natho kam nach Aktenlage und dem mündlichen Austausch zu einer vorläufigen Einschätzung der Kammer: \"Die Kündigungsmöglichkeit besteht. Der Vertrag ist nicht so auslegbar, dass nur der Kläger dazu das Recht hat.\"
--- Ende Zitat ---
http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/schlappe-fuer-strom-kunden/?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln