Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
AKW NEE:
Auf unserem gestrigen Treffen berichteten zwei Gruppenmitglieder, dass sie im Radio gehört hätten, dass eine Sammelklage gegen die E.ON Avacon vor dem LG Lüneburg verloren wurde. Es ging angeblich um das grundsätzliche Recht des Versorgers den Vertrag Akzent zu kündigen.
Kann jemand genaueres sagen?
Beim NDR habe ich diese Meldung gefunden:
Kündigung von Stromverträgen war rechtens
Christian Guhl:
Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat. In den Akzent-Verträgen ist ein Kündigungsrecht enthalten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird. Entscheidend für die Ungültigkeit der Kündigung ist der Verstoß gegen die Schriftform. Ob das vom Gericht berücksichtigt wurde, ist nicht bekannt. Eon-Avacon hat sich in Kundenanschreiben darauf berufen, dass in den StromGVV nur Textform für Kündigungen vorgeschrieben ist, dabei aber übersehen, dass die StromGVV überhaupt nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Bei Vertragsabschluß 1999 war die Geltung der AVBElt vereinbart . Als dann 2006 die AVBElt durch die StromGVV ersetzt wurde, erhielten die Kunden nur eine Information : \"Wir werden die Belieferung ab sofort zu den geänderten Bedingungen fortsetzen.\" Eon-Avacon wollte die Bedingungen in einem laufenden Sondervertrag einseitig ohne Kündigung abändern. Ein aussichtsloses Unterfangen !
AKW NEE:
Im Text der Meldung beim NDR wurde ein vollkommen anderer Eindruck erweckt.
Leider ist die Meldung unter der obigen Adresse nicht mehr abrufbar.
--- Zitat ---Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat.
--- Ende Zitat ---
Gibt es also zur gleichen Frage noch eine Sammelklage, die von der IGEL organisiert wurde?
Christian Guhl:
Es gibt eine Sammelklage von ca. 70 Kunden, die sich gegen die Höhe der Erstattung und die Kündigung richtet.
derblöde:
Geht es um dieses Verfahren: http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/schlappe-fuer-strom-kunden/?
Wird da allen Ernstes grundsätzlich die Berechtigung einer Kündigung seitens des Versorgers bestritten?
Oder hat da ein Redakteur etwas durcheinander gebracht (Grundversorgung Sondervertrag)?
edit: Bei uns besteht E.on auf der Kündigung zum 30.04.2009, will uns aber bis zum 30.04.2009 weiterhin zu alten Bedingungen beliefern.
Und kündigt eine Erstattung an.
Das ist echt super, da wir schon eine bekommen haben. E.on erstattet also mehrfach. Da freuen wir uns sehr!:D
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