Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht

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derblöde:
2 Zitate aus dem Beitrag:


--- Zitat ---Die ehemaligen Akzent-Kunden wollen ihre alten Verträge behalten, da sie günstiger sind als die aktuellen Tarife
--- Ende Zitat ---
Welch ein Wunder!


--- Zitat ---Zudem sei die E.ON ein Grundversorger, eine Kündigung der Verträge für die Grundversorgung sei nicht zuzumute
--- Ende Zitat ---

Also darf ein Grundversorger grundsätzlich keine Sonderverträge kündigen?! Oder ist ein Akzent-Vertrag am Ende ein Vertrag für die Grundversorgung?:D
Übrigens lautet die Formulierung in unserem Vertrag:

--- Zitat ---Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
--- Ende Zitat ---
Da verstehe ich E.on sogar! Oh Gott, weiche von mir, Dämon! 8o 8o:D

AKW NEE:
Ohne die Begründung der Klage im Wortlaut zu kennen, ist diese nicht zu verstehen!

Die Anwältin hat auch den Schwerpunkt Vertragsrecht!

AKW NEE:
Eine anonymisierte Fassung des Urteils vom LG Lüneburg 5 O 48/09 liegt uns in Papierform vor. In dem Anschreiben ist der Hinweis, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist.

@Evitell2004
Können wir aus rechtlicher Sicht dieses Urteil ins Netz stellen?

DieAdmin:
@AKW NEE,

ja das kann aus rechtlicher Sicht ins Netz gestellt werden, sogar womöglich in den Container für Entscheidungssammlungen

Ist es möglich das einzuscannen und die PDF Datei an info(at)energieverbraucher.de zu schicken?

Bitte in PN-Box schauen :)

Black:

--- Zitat ---LG Lüneburg, 08.07.2009, 5 O 48/08

Der Beklagten stand aus Ziffer 3 Abs. 5 des Stromliefervertrages ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine in Dauerschuldverhältnissen, auch im wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen, übliche Verlängerungsklausel mit Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten

(...)
Die Formulierung (...) kann nur so verstanden werden, dass beiden Vertragsparteien ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht. Sollte nur dem Kunden ein solches zustehen, hätte dies ausdrücklich ergänzt werden müssen. Gerade das Offenlassen der Person des Kündigenden lässt nur den Schluss darauf zu, dass beide Vertragspartner ein ordentliches Kündigungsrecht haben.
--- Ende Zitat ---

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