Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Evitel2004ich kanns gerne mailen.
--- Ende Zitat ---
Gerne - Danke !Ich bin mir unsicher, was ich davon halten soll. Man stelle sich vor, die Berufung hat Erfolg. Eon-Avacon hatte kein vertragliches Kündigungsrecht. Lt.BGH können auch Verträge ohne Kündigungsrecht gekündigt werden. Es ist also nichts gewonnen ! Und wie sieht es mit der \"ergänzenden Vertragsauslegung\" aus ? Falls keine Kündigungsmöglichkeit besteht, dürfte diese anzuwenden sein. Ich glaube, man kommt mit dem Formverstoß besser zurecht. Lt. AVBElt war für die Kündigung Schriftform erforderlich. Falls die AVBElt also wirksam einbezogen wurde, wurde ein klarer Formverstoß begangen. Die StromGVV, die für die Kündigung Textform vorsieht, wurde auf keinen Fall wirksam in die Akzentverträge einbezogen. Da wollte Eon-Avacon es sich etwas zu einfach machen und hat den Kunden mitgeteilt, dass ab sofort die neue Verordnung gilt. Kein Kunde hat jemals zugestimmt. Die als AGB vereinbarte AVBElt (mit der Schriftform) hat also weiterhin Gültigkeit.
Black:
Das OLG Celle hatte die Berufung gegen das Urteil des LG Lüneburg schon im Dezember letzten Jahres abgewiesen.
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