Wenn die E.ON Avacon in Ihrem Versorgungsgebiert der Grundversorger ist und das wird so sein, muss die öffentliche Bekanntgabe auch in Ihrer Lokalzeitung erschienen sein! Die Geschäftstelle Ihrer Zeitung kann Ihnen da bestimmt weiterhelfen.
Die E.ON Avacon hat nun den Tarif \"Heizstrom-Grundversorgung\"
eingeführt. Auch wenn die Versorger den neuen Tarif \"Heizstrom Grundversorgung\" nennen, heißt dies noch lange nicht, dass es sich hierbei eine Grundversorgung im Sinne der StromGVV und des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Weder in den Anschreiben der E.ON Avacon noch auf deren Internetseite wird gleiches behauptet! Zumindest der \"Heizstrom Grundversorgung\" der E.ON Avacon erfüllt auch nicht die Voraussetzungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz!
Der Tarif erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetz für einen Sondervertrag!
Heizstrom-Grundversorgung