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Autor Thema: Kündigung Nachtstromverträge  (Gelesen 23060 mal)

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Offline opa39

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #45 am: 16. Juni 2009, 18:08:27 »
@ AKW-NEE

Seh ich genau so. Ich würde das auch allen raten, die nicht nach Alpha, sondern in die Heizstrom-Grundversorgung umsortiert werden.

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #46 am: 27. Juni 2009, 10:16:35 »
Wenn die E.ON Avacon in Ihrem Versorgungsgebiert der Grundversorger ist und das wird so sein, muss die öffentliche Bekanntgabe auch in Ihrer Lokalzeitung erschienen sein! Die Geschäftstelle Ihrer Zeitung kann Ihnen da bestimmt weiterhelfen.

Die E.ON Avacon hat nun den Tarif \"Heizstrom-Grundversorgung\"
eingeführt. Auch wenn die Versorger den neuen Tarif \"Heizstrom Grundversorgung\" nennen, heißt dies noch lange nicht, dass es sich hierbei eine Grundversorgung im Sinne der StromGVV und des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Weder in den Anschreiben der E.ON Avacon noch auf deren Internetseite wird gleiches behauptet! Zumindest der \"Heizstrom Grundversorgung\" der E.ON Avacon erfüllt auch nicht die Voraussetzungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz!

Der Tarif erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetz für einen Sondervertrag!

Heizstrom-Grundversorgung

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #47 am: 29. Juni 2009, 09:07:34 »
Zitat
Original von AKW NEE
Zumindest der \"Heizstrom Grundversorgung\" der E.ON Avacon erfüllt auch nicht die Voraussetzungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz!
Der Tarif erfüllt aber auch nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetz für einen Sondervertrag!
Kann das mal näher erläutert werden ?

Offline AKW NEE

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #48 am: 30. Juni 2009, 08:48:23 »
Zitat
Original RR-E-ft vom 21.06.2009 19:12
In § 36 Abs. 1 EnWG ist geregelt, in welchem Umfange eine Pflicht zur Grundversorgung besteht. Die Bedingungen einer entsprechenden Belieferung in der Grundversorgung sind zwingend in der Grundversorgungsverordnung geregelt.   Wie sollte denn jedweder (potentielle) Lieferant zur einer Grundversorgung verpflichtet sein können?  Außerhalb der Grundversorgung kann man sich von jedem Lieferanten beliefern lassen, wenn man einen findet. Es handelt sich dabei immer um einen Sondervertrag, welcher seinerseits (bis auf § 41 EnWG für Haushaltskunden) überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist.

Heizstrom-Grundversorgung

Offline Christian Guhl

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Kündigung Nachtstromverträge
« Antwort #49 am: 30. Juni 2009, 22:58:07 »
Nachdem die mehrmalige Zusendung von Vertragsunterlagen für Eon-WärmeStrom offenbar nicht den gewünschten Erfolg brachte, ist Eon-Avacon nun dazu übergegangen, die Kunden telefonisch zu belästigen. Ich habe von mehreren Kunden gehört, dass sie Anrufe erhielten, wo die \"Vorteile\" des neuen Vertrages in den höchsten Tönen gepriesen wurden. Offenbar sollten sie zum Abschluß gedrängt werden. Kunden, die angerufen werden, ohne das sie sich vorher damit einverstanden erklärt haben, sollten die Wettbewerbszentrale informieren http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

 

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