Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Cremer
...wird der Versorger vermutlich den Vertrag kündigen und Sie in die Grundversorgung\"stecken\".
--- Ende Zitat ---
Bei Heizstrom gibt es keine Grundversorgung (Stromabschaltung/Schaltzeiten Nachtstrom). Auch wenn sich Verträge jetzt \"HeizstromGrundversorgung\" nennen, sind das glasklare Sonderverträge. Lt. StromGVV § 6.2 ist jederzeit Strom zu liefern. Nicht nur von 22.00 -06.00 Uhr. Und das zeitweise Abschalten ist in der Grundversorgung auch nicht möglich. Die Versorger sind in einer äußerst prekären Lage. Wenn der Kunde den neuen Vertrag nicht unterschreibt, bleibt eigentlich nur die Einstellung der Belieferung mit Heizstrom oder den Kunden ohne schriftlichen Vertrag (und somit ohne vereinbarte AGB) zu beliefern. Eine Versorgungspflicht mit Nachtstrom gibt es nicht. Die Protestwelle möchte ich sehen, wenn alle Heizstromkunden Deutschlands mit dem normalen Haushaltsstrom die Speicherheizung betreiben sollen. Der Versorger, der als erster so etwas macht, hätte wohl nicht mehr viele Kunden. Also wird versucht, die Kunden für dumm zu verkaufen und ihnen weiszumachen, dass es keiner vertraglichen Vereinbarungen für die HeizstromGrundversorgung bedarf und die StromGVV gelten würde. Vielleicht könnten massenweise Beschwerden beim Kartellamt etwas bewirken. Mir wurde mitgeteilt, dass es sich dabei um ein \"untergeordnetes Problem\" handelt und man keinen Grund zum Eingreifen sieht.
Cremer:
@Christian Guhl,
--- Zitat ---Bei Heizstrom gibt es keine Grundversorgung (Stromabschaltung/Schaltzeiten Nachtstrom
--- Ende Zitat ---
da bin ich anderer Meinung. In der Nachbarschaft schlägt sich ein Kunde seit mehreren Jahren mit den SW KH rum. Die hatten ihm auch angedroht bei nichtakzeptieren ihn den Sondervertrag zu kündigen und in die normale Grundversorgung zu stecken.
Letztlich hat er dieses Jahr den Vertrag mit den SW KH gekündigt und ist zu einem Mitbewerber gegangen, allerdings wird der wärmepumpenstrom zu Haushaltstromkonditionen geliefert.
Er hatte sich zu sehr mit den SW KH aufgeregt.
Marina:
Hallo bolli,
hallo Cremer,
erstmal danke für die absolut ausführlichen Antworten.
Ich seh das jetzt so: Wenn ich also den neuen Vertrag unterschreibe, gehöre ich endgültig der Katz, weil ich keine Rückforderung mehr geltend machen kann und damit den derzeit gültigen Preis anerkenne. Lt. den neuen Vertragsbedingungen kann ich zwar bei erneuten Preisanpassungen kündigen oder den Versorger wechseln, aber haha, wo soll ich denn hin? Witz komm raus du bist umzingelt. Das solche Verträge überhaupt rausgeschickt werden dürfen ist schon der Hammer.
Na gut, da kommt wohl einiges an Schriftverkehr auf mich zu. Ich packs dann mal an.
Cremer:
@Marina,
Rückforderungen.
haben wir gerade im kleinen Kreis der BIFEP soeben besprochen. Wenn Sie einen Rückfordrungsantrag stellen und der Versorger nicht erstattet, was ich mal vermute (wer zahlt so freiwillig Geld zurück?), muss man eine Rückforderungsklage gegen den Versorger anstrengen und dies noch vor dem 31.12.2009 um die Beträge ab 2005 zu erhalten, sonst erst ab 2006.
bolli:
--- Zitat ---Original von Marina
Ich seh das jetzt so: Wenn ich also den neuen Vertrag unterschreibe, gehöre ich endgültig der Katz, weil ich keine Rückforderung mehr geltend machen kann und damit den derzeit gültigen Preis anerkenne.
--- Ende Zitat ---
Um\'s noch etwas klarer zu formulieren:
Aus Ihrem alten Vertrag können Sie (auch wenn er gekündigt oder gar schon erloschen ist), auch weiterhin Rückforderungsansprüche geltend machen, egal mit wem Sie ggf. einen neuen Vertrag abschließen. Allerdings gelten bei der Rückforderung die Verjährungsregelungen gem. § 195 und § 199 BGB. Danach verjähren also am 31.12.2009 alle Ansprüche aus dem Jahr 2006. Da der Anspruch aus Ihrem Vertrag mit Ihrem Versorger die jeweilige Jahresabrechnung ist, sind von der Verjährung alle in der 2006er Abrechnung enthaltenen Abrechnungszeiträume umfasst. Dieses können dann eben auch noch Zeiträume in 2005 sein.
Wenn man die Verjährung hemmen will, bleibt einem leider nur die Rückzahlungsklage, uaßer man hat rechtzeitig Aufgerechnet und dieses dem Versorger mitgeteilt und dieser hat sich nicht weiter dazu geäußert. Dieses Aufrechnen bedeutet, man hat weniger gezahlt als man sollte und hat gesagt, dass die fehlende Zahlung mit der noch ausstehenden Rückforderung verrechnet wird. Hört sich möglicherweise kompliziert an (ist es wohl auch) aber auf dem Weg kommt ggf. noch an ältere (Rück)forderungen heran.
Ansonsten sollten Sie davon ausgehen, dass Ende 2009 ohne Klage nicht mehr an Überzahlungen aus der 2006er Abrechnung heranzukommen ist.
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