Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom

<< < (10/13) > >>

Marina:
Hallo Cremer,
bin gestern auf dieses Forum gestoßen und jetzt noch ratloser als vorher.

Wenn ich doch einen Sondervertrag habe, und dieser Preiserhöhungen nicht zuläßt, warum wurde dann der Strompreis für den Powertherm ständig erhöht?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Wieso braucht E.ON diesmal eine Unterschrift von uns? Bisher wurde alles geändert ohne uns zu fragen, der Preis sowie auch die Namensänderung auf Powertherm erfolgte ohne Unterschrift. Nachdem ich mal bei E.On nachgefragt habe bekam ich zur Antwort, dass sich die Datenschutzrichtlinien geänderung hätten. Dies wäre die rechtliche Grundlage für den Neuvertrag und deshalb muß man unterschreiben.

Fragt sich bloß, wer diesen Schwachsinn glaubt. Wieso schickt E.ON dann nicht einfach geänderte AGBs zu so wie z.B. eine Versicherung oder eine Sparkasse?

Die große Frage ist doch die: Was ist anders, wenn ich freiwillig unterschreibe und was, wenn E.ON mich kündigt (mal abgesehen davon, dass ich dann in die Grundversorgung falle)? Zu was ist E.ON nach Unterschrift berechtigt was sie ohne Unterschrift nicht mit mir machen können? Da liegt doch der Hase im Pfeffer, sonst würde das ganze Trara doch nicht veranstaltet werden.

Ich befürchte nämlich, dass wir irgendwann gar keinen Nachtstrom mehr kriegen, wenn wir unterschreiben.

bjo:

--- Zitat ---Original von Marina
Wenn ich doch einen Sondervertrag habe, und dieser Preiserhöhungen nicht zuläßt, warum wurde dann der Strompreis für den Powertherm ständig erhöht?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Wieso braucht E.ON diesmal eine Unterschrift von uns? Bisher wurde alles geändert ohne uns zu fragen, der Preis sowie auch die Namensänderung auf Powertherm erfolgte ohne Unterschrift. Nachdem ich mal bei E.On nachgefragt habe bekam ich zur Antwort, dass sich die Datenschutzrichtlinien geänderung hätten. Dies wäre die rechtliche Grundlage für den Neuvertrag und deshalb muß man unterschreiben.


Die große Frage ist doch die: Was ist anders, wenn ich freiwillig unterschreibe und was, wenn E.ON mich kündigt (mal abgesehen davon, dass ich dann in die Grundversorgung falle)? Zu was ist E.ON nach Unterschrift berechtigt was sie ohne Unterschrift nicht mit mir machen können? Da liegt doch der Hase im Pfeffer, sonst würde das ganze Trara doch nicht veranstaltet werden.

--- Ende Zitat ---

kurze Zusammenfassung!

solange verwendetete Preisklausen nicht beklagt werden gelten Sie ob rechtes oder nicht. = > Eon. erhöht!

Unterschrift haben wollen heißt
1) man hat einen Sondervertrag
2) E.on will den loswerden da für E.on schlecht
3) Sonderverträge haben Kündigungsklausen, eventuell darf E.on garnicht kündigen
4) Grundversorgung für Stromheizung gibt es nicht meiner Meinung nach nicht
denn
4.1 Grundversorgte Kunden können binnen 6 Tagen einen beliebigen Anbieter wählen, geht bei Heizstromkunden nicht
4.2 Grundversorgte Kunden darf im Regelbetrieb der Strom nciht abgedreht werden.
usw..

man kännte sogar mit den Aussagen des Pressesprechers der RWe argumentieren.
Die Grußindustrie bekommt den Strom derzeit bis zu 10% billiger da wir den denen vereinbarungen haben die uns erlauben den Strom abzuschalten, bei
Privatkunden dürfen wir das nicht!

egn:

--- Zitat ---Original von bjo
Die Grußindustrie bekommt den Strom derzeit bis zu 10% billiger da wir den denen vereinbarungen haben die uns erlauben den Strom abzuschalten, bei
Privatkunden dürfen wir das nicht!
--- Ende Zitat ---

Bei Heizstromkunden dürfen Sie das in der Regel auch. Wie oft und wie lange steht im Vertrag.

bolli:

--- Zitat ---Original von Marina
Hallo Cremer,
bin gestern auf dieses Forum gestoßen und jetzt noch ratloser als vorher.

Wenn ich doch einen Sondervertrag habe, und dieser Preiserhöhungen nicht zuläßt, warum wurde dann der Strompreis für den Powertherm ständig erhöht?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Wieso braucht E.ON diesmal eine Unterschrift von uns? Bisher wurde alles geändert ohne uns zu fragen, der Preis sowie auch die Namensänderung auf Powertherm erfolgte ohne Unterschrift. Nachdem ich mal bei E.On nachgefragt habe bekam ich zur Antwort, dass sich die Datenschutzrichtlinien geänderung hätten. Dies wäre die rechtliche Grundlage für den Neuvertrag und deshalb muß man unterschreiben.

--- Ende Zitat ---
Hallo Marina,
ich versuch\'s auch nochmal mit ner Klarstellung. Das EON die Preise erhöht hat, bedeutet nicht automatisch, dass sie das auch durften. Durch das BGH-Urteil vom 17.12.2008 siehe hier ist erstmals klar festgestellt worden, dass viele Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 307 BGB genügen mit der Folge, dass diese Klauseln unwirksam sind und in diesen Verträgen keine wirksame Preisanpassung vereinbart ist.
Gleichzeitig ist in anderen Urteilen festgestellt worden, dass Sonderverträge nicht einseitig verändert werden können und Änderungen im Vertrag der Zustimmung beider Vertragsparteien bedürfen (das gilt übrigens auch für neue AGBs, die dem Vertrag zugrunde liegen). Bisher geht die überwiegende Anzahl der Gerichte davon aus, dass ein solcher Vertrag nicht in der Weise verändert werden kann, dass man dem Kunden mitteilt, dass man ihn einfach in ein anderes (neues) Vertragsverhältnis \'umbettet\' und davon ausgeht, dass er damit einverstanden ist, wenn er nicht wiederspricht. Hier ist seine ausdrückliche Zustimmung (=Unterschrift) notwendig.
Und als letzes ist ebenfalls vom BGH festgestellt worden, dass bei Abschluss eines neuen Vertrages der zu diesem Zeitpunkt gültige Preis als vereinbart gilt (sogenannter Sockelpreis), auch wenn keine gültige Preisanpassungsklausel vorhanden ist.

Dies alles hat folgende Auswirkung:
1. Die Versorger wussten nicht oder haben es zumindest gößzügig in Kauf genommen, dass sie unwirksame Preisanpassungsklauseln hatten, und haben deshalb (normal) erhöht. Das geht nun nicht mehr so einfach.
2. Wegen der fehlenden Rechtsgrundlage sind Preisanpassungen unzulässig gewesen und der Kunde kann Geld zurück verlangen. Strittig ist noch, ob der bis auf den erstmals in diesem Vertrag vereinbarten Preis zurück kann oder ob er nur auf den Preis zurückfällt, der galt, als er erstmals Widerspruch gegen die Preiserhöhungen oder Preise erhoben  hat. Bei letzterer Variante würde logischerweis egelten: Wer bisher noch nicht widersprochen hatte, der erhält nichts zurück. Hier steht eine höchstrichterliche Rechtsprechung aber noch aus und ist für die Versorger nicht kalkulierbar. Dieses Rückforderungsrecht des Verbrauchers ist natürlich für die Versorger SEHR bedenklich und er will es schnellstmöglich ausschalten. Dieses kann er für die Vergangenheit zwar nicht mehr , aber für die Zukunft durch einen enuen Vertrag (siehe auch 4.).
3. Einen neuen Vertrag kann man nur sicher mit Ihrer Unterschrift abschließen, weshalb man diese nun, im Gegensatz zu früher, einfordert.
4. Und als letztes bietet der neue Vertrag die Sicherheit, einen neuen (deutlich höheren als den ursprünglich im Vorvertrag vereinbarten) Anfangspreis zu haben, selbst wenn im neuen Vertrag wieder eine unwirksame Preisanpassungsklausel drin stecken sollte (was wohl tatsächlich oft der Fall sein dürfte, da die Versorger sich ungerne auf nachprüfbare Kriterien festlegen lassen möchten  ;) ).

Und als letztes noch die Antwort auf die Frage: \"Was ist anders, wenn ich freiwillig unterschreibe und was, wenn EON mich kündigt?\"

Ganz einfach: Wenn Sie auf diesem Weg unterschreiben, haben Sie einen neuen Sondervertrag mit neuem Anfangspreis. Dazu sind Sie ein einigermaßen zufriedener Kunde, da Ihnen angeboten wurde, zu unterschreiben und Sie ja eine Auswahl hatten. = Gutes Gefühl  :)
Wenn EON Sie kündigt, haben Sie eine böse Stimmung (die haben Sie tatsächlich rausgeschmissen). Ihnen wird gedroht (\"sie fallen in die teure Grundversorgung, wenn Sie nicht unterschreiben\") und Sie bekommen möglicherweise noch stärkere Protestgedanken. =  X(

Daher versuchen die Versorger es lieber auf die nette Tour, zumal sie oft durch Unwissenheit der Kunden sogar eher ans Ziel kommen, da sie bei freiwilliger Unterschrift des Kunden keine Kündigungsfristen aus dem alten Vertrag einhalten müssen.

Alles klar ?  ;)

Cremer:
@Marina,
@bolli,

wenn sie nicht unterschreibt, muss man wissen was man künftig machen will bzw. \"wo der Zug hinfährt\".

1.)
wird der Versorger vermutlich den Vertrag kündigen und Sie in die Grundversorgung\"stecken\".

Dagegen müssen Widerspruch dann einlegen.

Vermutlich müssen sie künftig eigene Jahresrechnungen auf der Basis des Sondervertrages erstellen und dann abwarten ob der Versorger klagt.

2.)
Sie können Rückfoderungsansprüche bis zum 31.12.2009 für die letzten 3 Jahre stellen, d.h. für Rechnungen in 2006. Wenn rechnung in 2006 für den Zeitraum 1.1.2005 bis 31.12.2005 erstellt wurde, dann stellen Sie den Rückforderungsanspruch ab der Preisbasis 1.1.2005.

Auch dann wird vermutlich der Versorger Ihnen kündigen.

3.)
Bei Vorlage neuer Verträge ist zu prüfen, ob wirksame Preissteigerungen in den AGB vereinbart sind. Anderenfalls ist Widerspruch einzulegen. Auch dann könnte der Versorger den Sondervertrag kündigen.

Beispiel:
Die Stadtwerke Kreuznach legen ab Okt. den ca. 8000 Sondervertragskunden neue Verträge vor, die sie freiwillig unterschreiben können. Argumentiert wird, dass auf grund des BGH Urteils v. 15.7.09 dem Verbraucher mehr Rechte zustehen, z.B. kündigung. Das ist zwar richtig, gleichzeitig stellt er sich schlechter, weil neue AGB\'s mit neuen Preisänderungsformeln gelten und vor allem ein neuer Ausgangspreis. Schmackhaft wird das gemacht, durch 20 € Kinogutscheine für die ersten 1000 neu unterschriebenen Verträge. Ich sage nur \"Mit Speck fängt man Mäuse\" oder es ist \"Bauernfängerei\"
In den neuen AGB gibt es den Punkt 5.2: Kündigt der Kunde nicht, so gelten die geänderten preise und Bedingungen....
Diese Formulierung ist wiederum rechtsunwirksam, siehe Einstweilige Verfügung des LG Hamburg v. 23.9.2009 (312 O 574/09)


Oder Sie \"stecken den Kopf in den Sand\" und lassen wie es ist und unterschreiben.
Damit kalkulieren und rechnen die Versorger.
Habs gerade gestern vom nachbarn gehört: \"alles viel zu kompliziert und zu aufwendig, hab keine Zeit, kenne mich nicht aus\".

@marina, kommen sie doch mal per E-mail

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