Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom

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Irina74:
Hallo zusammen,

ich wollte Euch mal über meinen aktuellsten Stand zu meinem eon-Schriftverkehr informieren.

Nachdem ich der Beendigung des Powertherm Liefervertrages und der zukünftigen Belieferung zu den Preisen der Grundversorgung widersprochen habe, erhielt ich folgendes Schreiben:

....Und damit wir künftig alle unsere Wärmestromkunden zu denselben Konditionen von E.ON Wärme Strom beliefern können, möchten wir zum 30. November 2009 alle Kundenverträge E.ON Power therm beenden.
(das Wort \"möchten\" finde ich in dem Satz besonders gelungen!)
Da wir bis zum heutigen Tag keinen ausgefüllten Vertrag für einen unserer anderen Tarife von Ihnen erhalten haben, wurde Ihr derzeitiger Vertrag mit unserem Schreiben Ende August 2009 gekündigt.....

Danach geht das Schreiben mit dem üblichen Blabla weiter.

Daraufhin habe ich E.ON mitgeteilt, dass sie doch bitte ihre Kündigungsfristen einhalten sollen und mir die Vor- und Nachteile des neuen Tarifs und der dazugehörigen AGBs (denn diese haben sich definitiv geändert) erläutern sollen.

Hierzu kam von E.ON dann folgende Antwort:

Wir haben Ihnen die fristgerechte Kündigung Ihres Vertrages E.ON Power therm bereits ausgesprochen. Zudem hat der Tarif E.ON Power therm keine Laufzeit, deren Ende abgewartet werden müsste.

Die allgemeinen Geschäftsbedinungen haben sich dahingehend geändert, als dass die aktuellen Gesetzesänderungen zum Thema Datenschutz nun in unsere AGB\'s mit aufgenommen wurden. Die neuen AGB\'s finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags auf E.ON WärmeStrom, dort können Sie gerne selbst vergleichen.

Das nenne ich doch mal einen tollen Kunden-Service! ;)

Nun an alle Experten hier im Forum: Was nun???

Achaton:
Hallo,
schaut Euch mal an, was die ENSO in Sachen Wärmespeicheraltverträge mit aufmüpfigen Kunden versucht!

ENSO Sachsen will Nachtspeichervertrag durch Neuvertrag wegen geänderter Klauseln kündigen..

Grüße
Achaton

Elektro:
Der Heizstrompreis steigt ab 01.11.2010 (pünktlich zur Heizperiode) schon wieder.

Ich wurde am 15.09.2010 von e.on in einem Brief datiert auf den 13.09.2010 informiert - relativ kurzfristig wie ich finde. Kann man wohl nix machen.

risingsun28:

--- Zitat ---Original von Irina74
Hallo zusammen,

ich wollte Euch mal über meinen aktuellsten Stand zu meinem eon-Schriftverkehr informieren.

Nachdem ich der Beendigung des Powertherm Liefervertrages und der zukünftigen Belieferung zu den Preisen der Grundversorgung widersprochen habe, erhielt ich folgendes Schreiben:

....Und damit wir künftig alle unsere Wärmestromkunden zu denselben Konditionen von E.ON Wärme Strom beliefern können, möchten wir zum 30. November 2009 alle Kundenverträge E.ON Power therm beenden.
(das Wort \"möchten\" finde ich in dem Satz besonders gelungen!)
Da wir bis zum heutigen Tag keinen ausgefüllten Vertrag für einen unserer anderen Tarife von Ihnen erhalten haben, wurde Ihr derzeitiger Vertrag mit unserem Schreiben Ende August 2009 gekündigt.....

Danach geht das Schreiben mit dem üblichen Blabla weiter.

Daraufhin habe ich E.ON mitgeteilt, dass sie doch bitte ihre Kündigungsfristen einhalten sollen und mir die Vor- und Nachteile des neuen Tarifs und der dazugehörigen AGBs (denn diese haben sich definitiv geändert) erläutern sollen.

Hierzu kam von E.ON dann folgende Antwort:

Wir haben Ihnen die fristgerechte Kündigung Ihres Vertrages E.ON Power therm bereits ausgesprochen. Zudem hat der Tarif E.ON Power therm keine Laufzeit, deren Ende abgewartet werden müsste.

Die allgemeinen Geschäftsbedinungen haben sich dahingehend geändert, als dass die aktuellen Gesetzesänderungen zum Thema Datenschutz nun in unsere AGB\'s mit aufgenommen wurden. Die neuen AGB\'s finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags auf E.ON WärmeStrom, dort können Sie gerne selbst vergleichen.

Das nenne ich doch mal einen tollen Kunden-Service! ;)

Nun an alle Experten hier im Forum: Was nun???
--- Ende Zitat ---

Schade dass genau dazu keinerlei Antwort kam, das erstickt bei jedem \"Neueinspruchler\" das Engagement schon im Keim....

Auch ich stehe jetzt vor dem gleichen Problem (Eon-Bayern- PowerTherm-Widerspruchskunde seit 2006 hab aber die Zahlungen NIE gemindert und nie eigenen Rechnungen aufgemacht) und habe folgendes geschrieben und wollte vor dem Absenden Eure Meinung hören:

***************************
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erinnere hiermit nochmals an mein Schreiben vom XX2006 und bitte darum endlich zu den damals gültigen Preisen mir die Abrechnung zu erstellen. Desweiteren weise ich darauf hin, dass Sie seit dem Eingang dieses Schreibens, das Sie am XX2006 bestätigt haben, wissentlich und unrechtmäßig höhere Beträge von meinem Konto abgebucht haben als Ihnen zustehen.

Um keinen unnötigen Verwaltungsaufwand vor Beendigung des anhängigen Muster-Gerichtsverfahrens gegen EON zu betreiben habe ich bis dato die falschen und zu hohen Abbuchungen lediglich geduldet.

1.
Da nun schon wieder eine falsche Abrechnung erstellt wurde (Abrechnung zum Grundversorgung Heizung-Tarif und nicht zum PowerTherm-Tarif) ist meine Geduld leider am Ende. Auch das trotz der Angabe über einen Wasserschaden in der Online-Eintragung der Ablesung 2010 einfach willkürlich eine verdreifachte! Abschlagszahlung festgesetzt wurde ist eine Selbstbedienung sondersgleichen.

2.
Ich entziehe Ihnen deshalb mit sofortiger Wirkung sämtliche Einzugsermächtigungen.

3.
Desweiteren werde ich die zu Unrecht abgebuchten X.XXX,XX € am XXX zurückbuchen lassen, wenn bis zu diesem Termin keine korrekte Rechnung bei mir eingetroffen ist und die zu viel behaltenen Beträge der Jahre 2006 – 2010 rückerstattet wurden. Die ggf. nach einer Verrechnung noch fehlende Nachzahlungen werde ich innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer korrekten Rechnung selbstverständlich begleichen.

Ich werde ab dem XX monatlich folgende Abschlagzahlungen machen:
 € und  €


Ich bitte um baldige Erstellung einer ordentlichen und richtigen Abrechnung über den gesamten Zeitraum seit meinem Einspruch !! Als letzten Termin habe ich mir den xxxxxx vermerkt, danach werde ich diese leidige Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt zur Erhebugn einer Feststellungsklage übergeben, eine Kostenübernahme meiner Rechtschutzversicherung habe ich bereits erhalten.


Telefonisch stehe ich Ihnen für Rückfragen etc. jederzeit zur Verfügung unter:
********************************

Jemand dazu ein paar Finetuning-Tips ? Oder paßt das soweit ? Gerne auch Per Mail ;-)   Werde dann den geänderten Text hier zur Verfügung stellen wenn das erlaubt/gewollt ist.

Nehme auch gerne einen Anwalt-Tip entgegen (vornehmlich aus Bayern)

risingsun28:
scheinbar hat hier alle EON-Kunden der Schlag getroffen... oder ist mein Schrieben so nachahmenswert das alle EON-Power-Thermler mit tippen beschäftigt sind ?

Egal, heut geht das Schrieben genau so raus und die Jahresabrechnungs-Lastschrift geht zurück.

Soll ich von mir aus den EON durchaus zustehenden Betrag des normalen Stroms nachzahlen oder alles mit dem Powertherm verrechnen ?

Der normale Strom wird demnächst von mir gekündigt und geht an einen fairen Anbieter grüner Natur, mal sehen wer den Zuschlag bekommt.

Heizstromkunde werde ich wohl leider vorerst mal bleiben müssen, mangels alternative.

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