Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
Kimera:
Heute haben mich meine Eltern angerufen. \"Es kam ein Brief von E.ON.\" \"Wir müssen da unterschreiben.
Anbei ein Ausschnitt aus dem Schreiben. Es wäre super, wenn Ihr das kommentieren könntet. Meiner Meinung nach ist das pure Verunsicherung der Kunden, reine Verarschung. Alte Leute dazu zu bringen schlechtere Verträge zu unterschreiben:
\"\"Ihre Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom\"
\"ab 1. Dezember 2009 bieten wir aufgrund einer Systemumstellung Ihr bisheriges Preismodell E.ON Power therm nicht mehr an. Das Nachfolgeangebot heißt E.ON WärmeStrom und hat die gleichen Preise sowie für alle Kunden einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. D.h. wenn Sie den beiliegenden Auftrag zu E.ON Wärmestrom unterschreiben und an uns im kostenlosen Rückkuvert schicken, ändert sich für Sie nichts. Allerdings ist für die Umstellung ein unterschriebener Auftrag aus rechtlichen Gründen notwendig. Es tut uns leid, dass wir Sie damit bemühen müssen. ABER: Wenn Sie und keinen Auftrag
für E.ON Wärmestrom zurücksenden, müssen wir Sie ab de 1. Dezember 2009 zu den nicht ganz so günstigen Preisen der Grundversorgung mit Heizstrom beliefern.
Eine Preisübersicht für E.ON WärmeStrom finden Sie auf der Rückseite (Preisstand 1.2.2009),
Als Alternative zu E.ON WärmeStrom empfehlen wir Ihnen E.ON WärmeStrom Sicher & Fair: Damit haben Sie für einen Aufpreis von 1 Euro pro Monat eine Preisgarantie bis 31.Dezember 2010 (ausgenommen ist die Erhöhung von Steuern und sonstiger gesetzlicher Abgaben) und einen Heizungsnotfall-Service. Dieser hilft Ihnen bei eventuellen Ausfällen Ihres Heizungssystems einfach weiter.
Wichtig: Die Umstellung auf E.ON WärmeStrom oder E.ON WärmeStrom Sicher & Fair erfolgt nicht automatisch. Um auf eines der Angebote umzustellen, ist aus rechtlichen Gründen erforderlich, dass Sie im beiliegenden Auftrag das gewünschte Vertragsmodell ankreuzen und den unterschriebenen Auftrag im kostenlosen Rückkuvert an uns zurücksenden. Um alles Weitere kümmern wir uns!\"
bjo:
--- Zitat ---
\"\"Ihre Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom\"
--- Ende Zitat ---
Hallo,
den alten Vertrag prüfen auf
- Kündigungsmöglichkeiten seitens des Versorgers
- Preisklausel des Vertrages
= > derartige Versorgungsfälle sind Sonderverträge. Der Versorger versucht warscheinlich eine ungültige Preisklausel auszuhebeln.
Tip: den BDEV den Vertrag prüfen lassen, eine möglichen Kündigung wiedersprechen und wenn nicht schon geschehen Preise kürzen!
nationalparkoetzi:
Hallo, habe das Forum nun ca. 2 Stunden durchsucht aber keine schlüssige antwort gefunden. 1992 habe ich ein Haus gekauft in dem Nachtspeicherheizung installiert ist. Mit der Abmeldung des Vorbesitzers wurde ich dann als neuer Kunde angegeben. Einen Vertrag habe ich zu keiner zeit unterschrieben. Habe ich das richtig verstanden, das ich den Vertrag zum Wechsel von Power therm auf Wärmestrom nicht unterschreiben darf? Dann darf ich aber doch auch kein Kreuz machen bei der neuen gewünschten Tarifart? Was ist mit der Drohung mich in die Grundversorgung einzuordnen wenn ich den Vertrag nicht zurücksende.
Seit 12.2005 bin ich Wiederspruchskunde dank dem Bund der Energieverbraucher. Danke für Eure Mühe.
Gruß
Norbert Wieler
Sunpower:
Hallo,
ich habe auch diesen Brief gestern bekommen. Siehe im Schreiben Auftrag unter Punkt 7 Auftragserteilung und Widerspruch: Mit der Umstellung gelten ergänzend die Verordnung vom 26 Okt. 2006.
Dort steht unter $ 4 Bedarfsdeckung:
Der Kunde ist für die Dauer des Grundversorgungsvertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus den Elektrizitätslieferungen des Grundversorger zu decken. Ich denke hier will man das freie Wahlrecht des Stromlieferanten aushebeln. Ich beziehe den Hausstrom nicht von Eon und möchte schon aus Kostengründen nicht zurück. Meine Anfrage an Eon diesbezüglich wurde noch nicht beantwortet.
Sollte das so sein, würde ich auf den reduzierten Preis für den Wärmestrom verzichten und ein Gesamtpaket z.b. bei Teldafax beziehen. Dies wäre in meinem Fall günstiger 600 € günstiger, bei 4000 kW Hausstrom und 6000 kW für die Wärmepumpe.
Wie ist eure Meinung zu diesem Fall?
Grüße Sunpower
bolli:
Hallo,
der Tarif E.ON Power Therm scheint mir ziemlich sicher ein Sondervertragstarif zu sein. Darauf deutet zum einen hin, das man für die Umstellung auf den neuen E.ON Wärmestrom eure Unterschrift haben möchte und zum anderen, dass man euch für den Fall der Weigerung zu den Grundtarifkonditionen beliefern will.
Ein weiterer Hinweis auf einen Sondervertrag ist, wenn im abgeschlossenen Vertrag der aktuelle Preis als Anfangspreis genannt ist und wenn \'Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)\' beigefügt sind. Diese enthalten oft nämlich Spezialregelungen gegenüber den gesetzlichen Vorschriften, die für die Grundversorgung gelten.
Wenn es denn aber ein Sondervertrag ist, können sie euch nicht einfach einen neuen Vertrag hinlegen und sagen, wenn du den nicht unterschreibst, dann kommst du in den Grundtarif. Eine Beendigung eines Sondervertrages geht nur über eine Kündigung und die ist frist- und formgebunden.
Von daher wäret ihr immer noch in dem alten E.ON PowerTherm bzw. dessen Konditionen würden für euch immer noch gelten.
Fraglich ist auch, welche Preisanpassungsklausel in diesem Tarif verwendet wurde, d.h. ob überhaupt eine gültige Preisanpassungsklausel vorlag.
Sonderverträge unterliegen nämlich vorrangig der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB, wonach ein Vertragspartner ncht unzulässig benachteiligt werden darf. Dieses ist durch viele früher verwendete Preisanpassungsklauseln aber geschehen. Hier hat der BGB 17.12.2008 ein wichtiges Urteil gefällt siehe hier .
Insgesamt gilt: Nicht verunsichern lassen.
Ob man jetzt offiziell widerspricht (und dann riskiert, eine formgerechte Kündigung zu erhalten) oder die nächste offizielle Abrechnung abwartet und dann erst offiziell widerspricht und eine eigene Rechnung aufmacht, muss man selbst entscheiden. Auf jeden Fall würde ich keinesfalls erhöhte Abschläge (z.B. wegen einer Umstufung in die Grundversorgung)akzeptieren sondern möglicherweise bei fehlerhafter Preisgleitklausel noch weiter kürzen, damit ich nicht ggf. dem Geld hinterherlaufen muss. Da zeigen sich die Vedrsorger derzeit nämlich recht hartnäckig.
Gruß
bolli
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