Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
Cremer:
@Christian Guhl,
ups, da hatte ich mich vertippt, natürlich § 307.
Christian Guhl:
@Cremer
Ist eigentlich egal. Ich habe gerade gelernt, das höhere § die niedrigeren § einschliessen. Also Widerspruch nach 315 gilt auch für 307.
AKW NEE:
Welcher Jurist hat denn diese allgemeine Aussage getroffen?
Ich nehme mir das \"Bürgerliches Gesetzbuch Zweites Buch II Recht der Schuldverhältnisse\" und stelle fest, dass der § 656 BGB die § 307 und 315 BGB mit einschliesst.
Bürgerliches Gesetzbuch
Zweites Buch II
Recht der Schuldverhältnisse
Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.12.2008 I 2399
Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 10
Mäklervertrag
Untertitel 3
Ehevermittlung
§ 656 Heiratsvermittlung
Abschnitt 3
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 1
Begründung, Inhalt und Beendigung
Untertitel 4
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte
§ 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen *)
§ 307 Inhaltskontrolle
Irina74:
Hallo,
ich verfolge schon einige Zeit dieses Forum, da ich von dem gleichen Problem betroffen bin.
Der letzte Brief, den ich von der eon Bayern erhalten habe, datiert vom 19.08.2009.
Hier im Forum ist immer von Kündigung die Rede. Das ist denke ich so nicht korrekt, da eben in dem letzten Schreiben nur steht, dass der bestehende Liefervertrag formal zum 30. November 2009 beendet wird.
Nun habe ich mal in meinen Unterlagen gekramt und Stromlieferbedingungen zu E.ON Power therm Stand: 1.7.2007 gefunden.
Hier gibt es den Punkt 7: Laufzeit und Kündigung
Unter 7.2 steht da: Der Vetrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende innerhalb des Netzgebietes von E.ON Bayern... ....in Textform gekündigt wird.
Die Kündigungsfristen gelten meiner Meinung nach für beide Vertragspartner. E.ON hat somit die Kündigungsfristen nicht eingehalten.
Das jeweilige Vertragsende richtet sich somit nach dem jeweiligen individuellen Vertragsbeginn. Das Ganze wird dann natürlich für E.ON umständlich, da ja sicherlich ganz unterschiedliche Vertragslaufzeiten bestehen.
Ich würde somit an E.ON Bayern schreiben, dass sie doch bitte ihre Kündigungsfristen einhalten sollen.
Was meint ihr?
Gruß Irina
Cremer:
@Irina74,
richtig !!!
--- Zitat ---Nun habe ich mal in meinen Unterlagen gekramt und Stromlieferbedingungen zu E.ON Power therm Stand: 1.7.2007 gefunden
--- Ende Zitat ---
ist das der Termin Ihres vertragsabschlusses oder ist das nur der Stand der AGB\'s?
Es gilt der Termin des Vertragsabschlusses.
Prüfen Sie diesen. Stimmt das mit dem Kündigungstermin zum 30.11.09 ?????
Sofern E.ON den Kündigungstermin nicht eingehalten hat, läuft der Vertrag bis zum nächsten Endtermin und dass ohne Preissteigerungen.
Ich würde im Übrigen sowieso bezgl. des Sondervertrages auf die urteile des BGH hinweisen und einen Rückforderungsschreiben an E.ON schicken. dazu haben Sie noch Zeit bis zum 31.12.2009, um damit Rückforderungen auf der Preisbasis 1.1.2005 ab dem 1.1.2005 geltend zu machen.
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