Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
Cremer:
@Stromsucherin,
E.ON bayern hat ihre tarif umbenannt und auch den neuen Bedingungen, resultierend aus dem BGH Urteil angepasst.
Vergleichen Sie mal die Vertragsbedingungen
Stromsucherin:
Entschuldigung, wenn ich noch mal nachfrage.
Welches Urteil?
Wiso umbenannt. Alter Vertrag E.ON Power therm wurde von E.ON gekündigt.
Jetzt stehe ich vor der Zwangswahl, ob ich E.ON WärmeStrom (NOCH gleicher Preis wie Power therm, aber ohne Serviceleistungen von E.ON), E.ON WärmeStrom Sicher & Fair (1,- teurer im monatlichen Grundpreis mit gleichem Service und Preisgarantie? nur bis 2010) oder die teure Grundversorgung von E.ON nehme.
Es gibt keine alternativen Anbieter auf dem Strommarkt, die den günstigen Nachtstrom für Nachtspeicherheizungen anbieten.
Ich habe getrennte Zähler. Einen für Haushaltsstrom (hier kann ich jederzeit den Anbieter wechseln). Bin ich NOCH bei E.ON.
Einen HT/NT-Zähler nur für Heizung.
Was soll ich denn machen - Verzweiflung -?
Cremer:
@Stromsucherin,
Sie haben ein Sondervertrag, der jetzt aufgrund der BGH Urteile VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07, beide vom 15.7.09, zu finden in der Urteilesammlung auf der Seite des BdEV, gekündigt wurde.
Danach (erste Seite jeweils unter b)) steht den Versorgern eine Preisänderungsmöglichkeit zu. Die bisherigen Verträge ließen dies nicht zu.
Also werden die Verträge gekündigt und teilweise mit neuen Namen versehen, hier \"Wärmestrom\", teilweise werden die Angebote auch erweitert, z.B. Festpreis bis ende 2010.
Festpreis bedeutet eine bestimmte Lauf-/Vertragszeit. Da waren aber in den alten Verträgen Preissteigerungen nicht rechtens :D
Also macht man ein \"Rundumsorglospaket\"
- Neuer Name
- Neues Festpreisangebot
- neue Vertragslaufzeit
- neue AGB
- Serviceleistungen
Man vertuscht dabei richtig, dass die Kunden damit schlechter gestellt werden.
Übrigens bei den neuen Sonderverträgen der Stadtwerke Kreuznach kann wählen, behalte ich den alten oder schließe ich den neuen Vertrag ab.
Siehe hier
Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge
Es gibt für Wärmestrom/Wärmepumpenstrom keine Alternative, man muss beim örtlichen Netzanbieter bleiben.
Damit wäre dann Widerspruchsmöglichkeit nach § 315 gegeben, da Monopolist. :D
Zähler werden bei einem neuen Vertrag mit HT und NT vom Stromanbieter getauscht.
Stromsucherin:
Vielen Dank :-) für diese schnelle und ausführliche Erklärung.
Diese Antwort hat mir weitergeholfen.
Ich werde den Widerspruch abschicken und sehen was passiert.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Cremer
Damit wäre dann Widerspruchsmöglichkeit nach § 315 gegeben, da Monopolist. :D
--- Ende Zitat ---
Nachtstrom ist immer ein Sondervertrag. Auch die sogenannte HeizstromGrundversorgung. Also § 307.
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