Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
bjo:
--- Zitat ---Original von Sunpower
Hallo,
Eon hat sich auf meinen Brief gemeldet. Dort wird bestätigt das ich den Lichtstrom (Hausstrom) nicht von Eon beziehen muß. Das steht zwar im Widerspruch zu den Allg. Lieferbedingungen aber ich habe es schriftlich, somit ist meine Sorge ausgeräumt.
Meiner Meinung herscht bei Eon ein ziemliches durcheinander.
naja.......
--- Ende Zitat ---
ich tippe eher auf eine Masche von e.on! ich würde den Sachverhalt mal den zuständigen Behörden melden!Schließlich ist nicht jeder so gepolt wie du und hakt nach!
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Sunpower
Dort wird bestätigt das ich den Lichtstrom (Hausstrom) nicht von Eon beziehen muß.
--- Ende Zitat ---
Auch bei gemeinsamer Messung ohne Doppelzähler ? Dann setzt Eon Bayern also den § 4 StromGVV außer Kraft. Da würde ich mich nicht drauf verlassen !Ich habe vorsichtshalber mal bei der 10.Beschlußabtl. des Bundeskartellamtes nachgefragt, inwieweit ein Versorger wegen des Bezugs von Nachtstrom den Anbieterwechsel bei Tagstrom verhindern kann. Wenn ich Antwort bekomme, melde ich mich. Interessant wird es in der HeizstromGrundversorgung auch noch beim § 6 Abs.2 StromGVV. Danach muss der Grundversorger jederzeit Elektrizität zur Verfügung stellen. Nicht nur von 22 - 6 Uhr ! Zeitliche Beschränkungen in den Allgemeinen Bedingungen gibt in der HeizstromGrundversorgung (jedenfalls bei Eon-Avacon) nicht. Bzw. es gibt überhaupt keine allgemeinen Bedingungen außer der GVV. Also Heiz-(Nacht)strom von 0 - 24 Uhr !
Elektro:
Hallo
Ich habe von e.on ebenfalls diesen Brief bekommen, da ich für meine Direktheizung den e.on Power therm beziehe.
Beim normalen Lichtstrom kann man ja den Anbieter wechseln.
Beim Wärme-/Heizstrom ist man an den reginonalen Anbieter gebunden - richtig?
Was mir aber in dem Brief komisch vorkommt ist folgendes (steht auf der Rückseite des Anschreibens unter Fragen):
\"Und was passiert, wenn ich den Auftrag nicht zurückschicke?
Wenn Sie bis zum 30.11.2009 keinen neuen Heizstrom-Liefervertrag bei uns oder einem anderen Versorger abschließen, beliefern wir Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig mit Heizstrom...\"
Wäre es evtl. möglich, dass der Wärme-/Heizstrom ab 01.12.2009 auch über andere Anbieter zu bekommen ist und nicht nur über e.on?
Kimera:
Hallo zusammen,
gestern kam noch ein Brief. Der Inhalt ist mit dem vom 10. Dezember 2008 fast identisch. Zwischen \"können uns der Marktentwicklung nicht mehr länger entziehen.\" und \"Um eventuelle Nachzahlungen so gering wie möglich zu halten\" ist nun folgender Absatz hinzugekommen:
\"Zum 1. Februar 2009 steigt der Preis pro Kilowattstunde um 2,60 Cent brutto (2,18 Cent netto). Der Grundpreis bleibt stabil. Für einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 10000 Kilowattstunden bedeutet das einen Anstieg um etwa 21,67 Euro brutto im Monat. Alle wichtigen Informationen zu den neuen Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre.\"
Punkt 1:
Der alte Preis (garantiert bis 31.12.2008 ) war folgender:
Grundpreis: 15,39 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 17,92 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 9,40 Cent/kwh
plus 2,60 Cent brutto ergeben:
Grundpreis: 15,38 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 20,52 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 12,00 Cent/kwh
In einem früheren früheren Schreiben verspricht E.ON, dass sich durch die Umstellung auf \"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\" nichts verändern würde. Die Preise sind aber hierbei:
\"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\"
(Gemeinsame Messung)
15,39 Euro Grundpreis pro Monat
22,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitspreis Hochtarif (HT)
12,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitpreis Niedertarif (NT)\"
=> E.ON lügt mich also an
Punkt 2:
\"Alle wichtigen Informationen zu den neuen Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre.\"
Bei der Broschüre handelt es sich um \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnungverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2392), geändert durch Artikel 2 Abs. 9 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBI. S. 2006)\"
=> E.ON, was hat das mit dem E.ON Power therm Tarif zu tun???
Letztendlich waren die 9% Abschlagsanpassung unzureichend. Der Preis beim HT erhöht sich um 14,52%, der Preis beim NT um 27,66%. Nachzahlungen sind hier schon vorprogrammiert.
Am Ende des Schreibens folgt wieder: \"Sollten Sie von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen, gilt der neue Preis für die weitere Laufzeit des Vertrages als vereinbart.\"
Es folgt auch wieder der Hinweis auf den neuen \"E.ON WärmeStrom Sicher & Fair\" Tarif...
Elektro:
--- Zitat ---Original von Elektro
Hallo
Ich habe von e.on ebenfalls diesen Brief bekommen, da ich für meine Direktheizung den e.on Power therm beziehe.
Beim normalen Lichtstrom kann man ja den Anbieter wechseln.
Beim Wärme-/Heizstrom ist man an den reginonalen Anbieter gebunden - richtig?
Was mir aber in dem Brief komisch vorkommt ist folgendes (steht auf der Rückseite des Anschreibens unter Fragen):
\"Und was passiert, wenn ich den Auftrag nicht zurückschicke?
Wenn Sie bis zum 30.11.2009 keinen neuen Heizstrom-Liefervertrag bei uns oder einem anderen Versorger abschließen, beliefern wir Sie auch weiterhin sicher und zuverlässig mit Heizstrom...\"
Wäre es evtl. möglich, dass der Wärme-/Heizstrom ab 01.12.2009 auch über andere Anbieter zu bekommen ist und nicht nur über e.on?
--- Ende Zitat ---
Hallo
Kann mir niemand weiterhelfen?
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