Energiepreis-Protest > HSW - Havelländische Stadtwerke
Rechtsanwalt??
lontano:
Hallo,
ich werde zwar noch nicht verklagt, aber die HSW schickt mir eine letzte Mahnung und begründet dies mit einem Urteil des AG Potsdam v. 13.08.08 mit dem AZ 28 C 59/09. Dieses Urteil konnte ich nicht finden, bei der Recherche fand ich jedoch den Beschluss vom 14.08.09, in dem das AG sich bei einer Klage der HSW als nicht zuständig erklärt und ans LG verweist. Auf Nachfage bei der HSW erhielt ich heute das Urteil in Kopie. Das AZ ist geschwärzt, die in der Mahnung von der HSW angegebene Nr. ist die Geschäftsnummer (28 C 59/09).
Was hat denn das zu bedeuten, dass die HSW das AZ schwärzt? Und was ist der Unterschied zwischen einer Geschäftsnummer und einem Aktenzeichen?
Nun gut, lt. diesem Urteils hat die HSW als Klägerin gewonnen, begründet wird dies mit detailliert ausgeführten Bezugspreiserhöhungen, die zur jeweiligen Verbraucherpreis-Erhöhung führten. Ab 01.01.2007 hatte die Klägerin keine Monopolstellung mehr und daher hatte der Beklagte die Möglichkeit, den Vertragspartner zu wechseln. Durch weitere Gasabnahme bei der Klägerin hätte sich der Beklagte mit dem Preis einverstanden erkärt. Das AG geht davon aus, dass sich aus der AVBGasV ein gesetzliches Recht zur einseitigen Preisänderung ergibt.
Tja - nun bin ich leider kein Anwalt.... und warum einen Tag später das AG in einem anderen Fall entscheidet (wieder die HSW als Klägerin), nicht zuständig zu sein und an das LG verweist, ist mir schleierhaft.
Überlege gerade, wie ich weiter verfahre....
Deine Klageerwiederung, Maximus, fand ich schon einmal sehr lesenswert!
Abgezockt:
@Iontano,
bitte schleunigst Kontakt zum Landeskartellamt aufnehmen. Am Besten erst mal telefonisch, dann ggf. weitere Details per Mail übermitteln.
0331/866-0
Ansprechpartner wären:
Anton Zebralla (Chef) (hans-anton.zebralla(at)mw.brandenburg.de)
Volker Weißmann
oder Herr Bock
Mir haben die Herren jedenfalls gut geholfen.
Die HSW hat sich seither nicht mehr gerührt und auch die schon seitens der HSW einseitig ausgesprochene Kündigung des Sondervertrages (vermutlich zähneknirschend) zurückgenommen.
P.s. Die HSW sandte mir seinerzeit folgendes Schreiben:
--- Zitat ---mit Schreiben vom 25.09.2008 haben wir den zwischen Ihnen und der HSW bestehenden Gasliefervertrag zum 31.12.2008 gekündigt.
Wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben mitteilen, dass die ausgesprochene Kündigung durch die HSW zurückgenommen wird. Damit fügen wir uns der z. Zt. geltenden Auffassung der Landeskartellbehörde.
Gleichzeitig möchten wir darauf verweisen, dass seitens der HSW zeitnah ein gerichtlicher mahnbescheid gegen Sie beantragt wird, um die Verjährung der ausgewiesenen Forderung zu hemmen. Nach Vorlage des von uns erwarteten BGH-Urteils zum einseitigen Preisanpassungsrecht für Normsonderkunden werden wir unsere Forderungen gerichtlich einklagen.
--- Ende Zitat ---
Bislang ist jedoch nichts passiert (oder das Kartellamt hat auch das nach meiner erneuten Intervention abgebügelt).
Viel Erfolg.
DieAdmin:
@Abgezockt,
ich habe Ihren Beitrag in folgenden Punkten editiert.
Die Telefonnummer fand ich nirgendswo veröffentlicht, so das ich davon ausgehe, dass es sich um eine direkte Durchwahlnummer handelt. Deswegen habe ich die Telefonnummer genommen, die bsp auf der Website des BKartA veröffentlicht ist:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.php
Email-Adressen:
Da habe ich im Netz nur die von Herrn Zebralla gefunden. Lediglich diese nun etwas \"verschlüsselt\", damit nicht durch diesen Eintrag der Spamordner überquillt.
Die Email-Adresse von Herrn Weißmann da sie nirgendswo anders zu finden war, gelöscht.
@lontano,
Geschäftsnummer und Az ist m.E. das gleiche.
Vom Amtsgericht kann man auch direkt das Urteil anonymisiert anfordern.
Gegebenfalls ist das für die Entscheidungssammlung interessant.
Der von Ihnen recherchierte Beschluss:
Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 14. August 2009 - Az: 20 C 124/09
Übrigens wenn Ihre Jahresangaben stimmen, war das nicht ein Tag, sondern ein Jahr später und auch ein anderes Verfahren.
Übrigens den Kunden vertretenden Rechtsanwalt finden man auch in der RA-Liste:http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Ihr-gutes-Recht/Anwaltsverzeichnis__1550/
Auch wenn vor dem AG kein Anwaltszwang besteht, ist davon abzuraten, dass ohne Anwalt zu machen.
Maximus0808:
Hallo zusammen,
schon erstaunlich, wenn das AG Potsdam jetzt doch ans LG verweist. Mein Termin war im Juli und da wollte die Richterin davon nicht´s wissen... und erklärte sich für zuständig....
Da ich keine Rechtschutz hatte und keinen Bock auf Gerichtskosten etc. fall´s das AG kraft seiner Unkenntnis irgendwas urteilt.... Zumal bei dem Streitwert unter 2500,- EUR, Rechtsmittel eher eingeschränkt sind.... Haben wir letztlich einen Vergleich geschlossen.
Hat mir auch schon ordentlich was gespart. Ich hoffe das von Euch einer versichert ist und sich da mal hindurch kämpft!
Achso, das Urteil des AG Potsdam indem ans LG verwiesen wird... hat das einer als *.pdf und kann es ggf. versende?
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von Maximus0808
Ich hoffe das von Euch einer versichert ist und sich da mal hindurch kämpft!
--- Ende Zitat ---
Dafür gibt es schon seit einigen Jahren den Prozesskostenfond des :bdev:
Wenn man als Mitglied dort eingezahlt hat:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/
--- Zitat ---Original von Maximus0808
Achso, das Urteil des AG Potsdam indem ans LG verwiesen wird... hat das einer als *.pdf und kann es ggf. versende?
--- Ende Zitat ---
Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. und das Link dahin, findet man in meinen vorigen Beitrag
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