Energiepreis-Protest > HSW - Havelländische Stadtwerke

Rechtsanwalt??

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Abgezockt:
Da braucht es eigentlich keinen langen Postweg.

Eingescannte Unterlagen als PDF-Dateien reichen denen aus zum tätig werden.
Schneller geht es auch noch.

lontano:
an Herrn Zebralla habe ich soeben das Urteil als Pdf gemailt.

DieAdmin:
@lontano,

vielen Dank für die Zusendung der PDF

@all,

nun in der Entscheidungssammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2575/

Übrigens dieses geschwärztes AZ ist ein anderes, als das des Urteils. Will sagen, da ist irgendeine andere Zuordnung.
Vielleicht können die Fachleute genaueres dazu nochmal sagen. Ob das so eine Art Zulassungs- oder Registrierungkennzeichnung ist? Ich hab das schon öfters bei anderen Entscheidungen gesehen.

meine bescheidene Einschätzung:
In dieser Zahlungsklage der HSW bestreitet der beklagte Kunde  die geltend gemachten Verbräuche und die Angemessenheit der Preiserhöhungen gem. §315 BGB.
Das Amtsgericht urteilt, dass solange die Klägerin Monopolistin ist, die Preise der Billigkeitskontrolle unterliegen. Und sah den Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt als geführt an.
Weiterhin vertritt es die Meinung, dass ab der Möglichkeit, den Gasversorger zu wechseln, die Preise zwischen den Parteien als konkludent vereinbart gelten.

Und das ganze hat der Beklagte ohne Anwalt geschafft.

Ergänzend nochmal an dieser Stelle, sozusagen \"auf einen Blick\"

Einen Tag später verneint das AG Potsdam in einer anderen Zahlungsklage der HSW seine Zuständigkeit und verweist an das sachlich zuständige Landgericht Potsdam.
In diesem Verfahren ist der beklagte Kunde anwaltlich vertreten.

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2480/

Gasmaus:
@Iontano Das Kartellamt wird die Sache wohl nicht weiterverfolgen, da es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und keine kartellrechtliche. Habe aber ein neueres Urteil, diesmal gegen HSW. Anbei das PDF:

Urteil

Übrigens: Der Anwalt wird auch vom Bund der Energieverbraucher empfohlen. Ich bin nächste Woche bei der Verbraucherzentrale in Potsdam und informiere dort noch einmal.

 :D Gasmaus

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von Gasmaus
@Iontano Das Kartellamt wird die Sache wohl nicht weiterverfolgen, da es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und keine kartellrechtliche. Habe aber ein neueres Urteil, diesmal gegen HSW. Anbei das PDF:

Urteil

Übrigens: Der Anwalt wird auch vom Bund der Energieverbraucher empfohlen. Ich bin nächste Woche bei der Verbraucherzentrale in Potsdam und informiere dort noch einmal.

 :D Gasmaus
--- Ende Zitat ---

Das Versäumnis-Urteil gegen die HSW LG Potsdam 23.11.09 - Az: 2 O 293/09 ist in der Entscheidungssammlung: http://www.bdev.de/de/site/Preisprotest/site/site__2582/

Ergänzend noch die Kommentierung im Gerichtsurteile-Bereich des Forums:
LG Potsdam, Urt. v. 23.11.09, Az. 2 O 293/09 (Gaspreis HSW)

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