Energiebezug > Strom (Allgemein)
Zusammensetzung Bezugskosten
Gridpem:
@ AKW NEE,
du hast das ganze system warscheinlich noch nicht ganz verstanden.
für eingekauften strom werden grundsätzlich keine netzentgelte fällig.
die kostenwälzung der netzbetreiber funktioniert wie folgt
der versorger sei es mal e.on avacon liefert an eine kunden in einem regionalen netz. dafür bekomt er vom kunden 100 euro
50 euro sind die stromkosten einschließlich vertriebskosten, EEG-Umlage, ökosteuer und marge
50 euro sind für das netzentgelt, das der versorger e.on avacon an den regionalen netzbetreiber zahlen muss.
von diesen 50 euro muss der regionale netzbetreiber 20 euro an staatlichen abgaben wie kwk-umlage, konzessionsabgabe leisten.
20 euro sind die eigenen netzkosten und 10 euro die kosten für den vorgelagerten netzbetreiber.
die 10 euro an den vorgelagerten netzbetreiber muss der regionale netzbetreiber zahlen, für die menge, die an den übergabepunkten gemessen wird. der vorgelagerte netzbetreiber wiederum muss von diesen 10 euro 5 euro an den übertragungsnetzbetreiber zahlen, der ja sein vorgelagertes netz ist.
die kostenwälzung der netzentgelte geht von netzbetreiber zu netzbetreiber.
damit haben die versorger nur soweit zu tun, dass sie die netzentgelte vom kunden kassieren und an den regionalen netzbetreiber bezahlen. diese netzentgelte muss nach energiewirtschaftsgesetz auch jeder versorger auf seinen endkundenrechnungen ausweisen.
Wasserwaage:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
Im Wendland sollen z.Z. ca. 60 % Strom durch regenerative Energiequellen erzeugt werden. Dieser Strom wird hier ins regionale Netz eingespeist und auch hier verbraucht. Es wird also weniger elektrische Energie aus den vor gelagerten Netzen eingespeist, als hier verbraucht wird. Es entstehen für ca. 60% der verbrauchten elektrischen Energie keine Kosten aus vorgelagerten Netzen, dessen ungeachtet werden diese aber von den Verbrauchern bezahlt. Ich möchte nun in errechnen was die E.ON Avacon hier zusätzlich als Gewinn einstreicht.
--- Ende Zitat ---
stimmt. sie werden auch vom Versorger an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt. und der örtliche Verteilnetzbetreiber zahlt diese, plus evtl. eigene \"vermiedene Netzentgelte\" an den Einspeiser, die Summe seiner \"Auszahlungen\" bleibt also gleich nur das der Empfänger nicht der vorgelagerte Netzbetreiber sondern der Einspeiseanlagenbetreiber ist. Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.
AKW NEE:
@ Gridpem
--- Zitat ---du hast das ganze system warscheinlich noch nicht ganz verstanden.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Fürsorge.
Es wäre allerdings nett und dies nicht nur von Dir, wenn ich nur für die Fragen verantwortlich gemacht werde, die ich gestellt habe.
Ich habe folgendes geschrieben:
--- Zitat ---Kann mensch in Prozenten sagen, wie hoch die Kosten für den Bezug von Strom bis zur Einspeisung ins regionale Netz sind ?
Wenn ja, aus welchen Positionen auch in % setzt sich der Preis zusammen? Mir geht es hauptsächlich um die Kosten die zusätzlich zum reinen Stromkauf, also Transport usw., entstehen.
--- Ende Zitat ---
Und darauf habe ich mehrfach, auch von Dir als Antwort bekommen:
--- Zitat ---für eingekauften strom werden grundsätzlich keine netzentgelte fällig.
--- Ende Zitat ---
Mir ist es vollkommen egal an welcher Stelle und unter welchen Titel die Kosten für den Transport, nichts anderes sind die Kosten für die vor gelagerten Netze, auftauchen.
Du schreibst selber:
--- Zitat ---...10 euro die kosten für den vorgelagerten netzbetreiber.
--- Ende Zitat ---
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.
Ich bin mir nicht ganz sicher wer hier was nicht ganz verstanden hat. Da hilft kein endloses umwälzen, in der Kalkulation sind die Netzkosten incl. der Kosten für die vor gelagerten Netze angegeben. Für jeden im Internet nachzulesen, auch für Dich!
Wasserwaage:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.
--- Ende Zitat ---
korrekt. nicht korrekt. Die den Kosten der Höhe nach entsprechenden Zahlungen gehen an den Einspeiser. Somit ist es scheißegal ob der Strom aus dem vorgelagerten Netz kommt oder im örtlichen Netz produziert wird. es entstehen die selben kosten.
AKW NEE:
@ wasserwaage
--- Zitat ---Es entstehen keine Kosten für den Transport der gekauften Strommenge durch die vorgelagerten Netze zum regionalen Netz. Es werden aber Kosten an den vorgelagerten Netzbetreiber erstattet.
--- Ende Zitat ---
Hiermit habe ich die Aussagen von @ Gridpem aus seiner Nachricht vom 04.06. 19:06 zusammengefasst! Ich glaube eben nicht, dass es \"scheißegal\" ist.
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
...es entstehen die selben kosten.
--- Ende Zitat ---
Wenn die Kosten wirklich entstehen und gleich sind, sind die Forderungen an die Verbraucher gerechtfertigt und es können auch keine zusätzlichen Gewinne entstehen.
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