Energiebezug > Strom (Allgemein)
Zusammensetzung Bezugskosten
Gridpem:
@ AKW NEE
also deine stromkosten die dein lieferant dir berechnet setzen sich wie folgt zusammen
- normale stromeinkaufskosten, für 85 % deines stromes (wenn EEG-Pflichtquote gleich 15%)
plus - EEG-Pflichtquote, für die restlichen 15% mit dem Preis für EEG-Strom (Quote und Preis sind für alle gleich und sind im Internet veröffentlicht) beides zusammen ist deine strommenge
plus - vertriebskosten und marge
für deine strommenge werden noch fällig
- ökosteuer 2,05 ct je kWh
dazu die kosten des netzbetreibers
- netznutzungsentgelt in ct/kWh inklusive vorgelagerte netze
- zählerentgelt in Euro/Jahr
- messentgelt in Euro/Jahr
- abrechnungsentgelt in Euro/Jahr
- konzessionsabgabe in ct/kWh
- KWK-Umlage in ct/kWh
und am ende auf das ganze noch die märchensteuer
EEG-Kosten, ökosteuer, konzessionsabgabe, kwk-umlage und märchensteuer sind gesetzlich verordnet, da kann keiner was dran drehen und machen in summe etwa 40% der stromkosten aus. weiter 40% sind für netznutzung, zähler, messung und abrechnung und die restlichen 30% sind die stromkosten, vertriebskosten und marge.
das prinzip der eeg-umlage kannst du in diesem vortrag (Seite 13 und14) gut erkennen. der ist zwar schon von 2005, aber der wirkungsmechanismus ist immer noch der gleiche, nur die zahlen sind heute etwas anders.
http://www.enbw.com/content/de/industriekunden/_media/pdf/stuttgart/fachbeitraege/strompreis_und_abgaben_quo_vadis.pdf
zu trennen sind die kosten im rahmen der EEG-Umlage von den kosten der netznutzung. netznutzungskosten werden über die netzentgelte vom kunden bezahlt. die einspeisevergütung für die EEG-Anlagen wird mit der EEG-Pflichtquote vom kunden bezahlt.
ich hoffe doch, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
AKW NEE:
Nein!
Es geht um die Kosten für die vor gelagerten Netze incl. der Kosten für die Einspeisung in die regionalen Netze. Die weitergehenden Ausführungen sind sicherlich nett gemeint, aber schon bekannt.
Gridpem:
@ AKW NEE
also noch einmal
ganz oben z.B.
ÜNB E.ON ---> hat Netzkosten
daran sind angeschlossen
VNB E.ON Mitte ---->
VNB E.ON Avacon ---> die bezahlen Netzentgelt an ÜNB, für das was sie vom ÜNB beziehen und haben auch noch eigene Netzkosten. Die Summe sind die Netzentgelte vom VNB inklusive vorgelagertem Netz
an VNB E.ON Avacon sind angeschlossen
Stadtwerk A ---->
Gemeindewerk B ---> die bezahlen Netzentgelt an VNB, für das was sie vom ÜNB beziehen und haben auch noch eigene Netzkosten. Die Summe sind die Netzentgelte vom Gemeindewerk B inklusive vorgelagerten Netzen
am Gemeindewerk B bist Du angeschlossen
Du bezahlst als Teil Deines Strompreises das Netzentgelt des Gemeindewerkes B an das Gemeindewerk B (genauer gesagt macht das Dein Lieferant)
und jetzt zur Einspeisung (Du hast eine Solaranlage auf dem Dach)
Als Einspeiser erhältst Du die gesetzlich festgelegte Vergütung vom Gemeindewerk B
Gemeindewerk B erhält genau diese Vergütung vom VNB E.ON Avacon
VNB E.ON Avacon erhält genau diese Vergütung vom ÜNB E.ON
Die vier ÜNB E.ON, RWE; EnBW und VET packen alle Kosten in einen Topf und jeder Lieferant der Endkunden versorgt muss dann die Pflichtquote EEG-Strom kaufen, damit das Geld wieder in den Topf kommt
Wo ist denn jetzt eigentlich Dein Problem ?
Netzeinspeisung hat nichts direkt mit Netzentgelten zu tun und wird auch nicht mit diesen berechnet. Die Netzbetreiber können im Rahmen der EEG-Anschlusspflicht Kosten für den Netzausbau bei den Netzentgelten berücksichtigen, die aber in den normalen Netzentgelten enthalten sind.
gruss aus meck-pomm
AKW NEE:
@ Gridpem
Das Problem ist, das ich die Antwort verstehe, diese aber nichts mit meiner Frage zu tun hat.
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
stimmt. sie werden auch vom Versorger an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt. und der örtliche Verteilnetzbetreiber zahlt diese, plus evtl. eigene \"vermiedene Netzentgelte\" an den Einspeiser, die Summe seiner \"Auszahlungen\" bleibt also gleich nur das der Empfänger nicht der vorgelagerte Netzbetreiber sondern der Einspeiseanlagenbetreiber ist. Der einzige der also zusätzlichen Gewinn macht ist derjenige der die Einspeiseanlage betreibt.
--- Ende Zitat ---
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