Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Bonbolle
Am Landgericht Hannover erging das Urteil (Geschäfts-Nr.:21 O 104/06 Verkündet am: 28. Oktober 2008 ), das die Preiserhöhungen bei Gas-Sondervertragskunden unzulässig ist, da
Zitat:
\"weil diese Bestimmung nicht wirksam in die Sonderkundenverträge einbezogen wurde.\"

Aber jetzt kommt der super Satz aus der Urteilsbegründung:
Zitat:
\"Die Kläger sind nicht Kunden der Beklagten im Allgemeinen Tarif, sondern werden von der Beklagten aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung außerhalb dieses Tarifes versorgt. Nach den ausdrücklichen Regelungen, die die Beklagte den Sondervereinbarungen mit den Klägerin zugrunde legt, fällt die Vereinbarung Sondertarif I ausdrücklich nicht unter die Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.\"

Der von mir unterschriebene Sondervertrag S1 bei der rhenag sagt eindeutig, das ich und viele andere auch Sondervertragskunden sind und das Landgericht Hannover schreibt, das die im Schreiben der rhenag erwähnte Rechtsgrundlage für Sondervertragskunden eben nicht gilt.

Also ist alles was die rhenag in dem Schreiben zum Ausdruck bringen will:

Ihr seid alle Doof und habt keine Ahnung und die, die nicht nachfragen oder nachlesen haben wir mit dem Schreibem im Sack.

Quelle: http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C51160477_N51159753_L20_D0_I4800694.html

Christian
--- Ende Zitat ---

Habe eben noch Ihren Beitrag hier gelesen!

Bonbolle:
Stimmt, aber andere Urteile z.B. gegen die MEDL, die die gleichen Vertragsbedingungen hatten und ebenfalls die als nicht ausreichend und nichtige Preisanpassungsklausel wie bei der rhenag verwendet wurde.

Ach ja, ich habe den Beitrag in die Fragestellung ind das Thema\" Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um\" eingetragen, weil er da auch hin gehören sollte. Leider hab ich den flaschen Button gedrückt. Also bitte hier weiter schreiben:

Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um

Wenn möglich bitte diesen Thread löschen, da ich das ja nicht kann, wenn einmal eingestellt.

Christian

Bonbolle:
Huhu, stimmt, habe den Beitrag hier rein geschoben, weil dieser hier hin sollte.

In dem Schreiben der rhenag geht es ja darum, ob wir unter die Grundversorgung fallen. Da wir Sondervertragskunden sind, trifft das doch nicht zu, oder irre ich micht.

Die Sonderverträge und die jeweiligen Bestimmungen gleichen sich bei vielen Anbietern (zumindest vor 2007) wie ein Ei dem anderen.

Die MEDL hatte schon einen Prozess verloren, bei dem die Bedingungen zur einseitigen Preisanpassung als nichtig angesehen wurden.

Die gleichen Vertragsbedingungen sind bei der rhenag vorhanden, denn die MEDL hatte Verträge der rhenag in Ihrem Versorgungsgebiet übernommen.
Daher leite ich viele Aussagen aus dem Urteil gegen dei MEDL ab. Einen Link hatte ich auch hier reingestellt.

Viele Grüße

Christian

Zusan:
Hallo,

auch ich hatte ja das Schreiben der rhenag erhalten und mich nicht dazu geäußert, insbesondere also auch nicht widersprochen. Offensichtlich ist nun auch die rhenag der Meinung, dass so eine stillschweigende Vertragsumstellung rechtlich nicht ganz unkritisch ist. Ich habe daher mit heutiger Post das unten angehängte Schreiben erhalten. Ich bin nicht bereit die im Schreiben beschriebene Umstellung und damit auch die Kündigung meines Sondervertrages der rhenag ohne rechtliche Prüfung zu akzeptieren. Wer kann mir im Bereich Siegburg einen entsprechend versierten Rechtsanwalt empfehlen?

Zusan


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Sehr geehrte....
Sie haben unser Angebot zum Abschluss des Vertrages „erdgasSELECT“ bisher weder durch Rücksendung eines unterschriebenen Vertrages angenommen noch ausdrücklich abgelehnt. Da bereits im bestehenden Vertragsverhältnis unterschiedliche Auffassungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestehen, können wir nicht davon ausgehen, dass Sie den Vertrag „erdgasSELECT‘ stillschweigend akzeptieren.
Da wir die zwischen Ihnen und uns bestehende Vertragsform ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr verwenden, kündigen wir hiermit den mit Ihnen geschlossenen Gaslieferungsvertrag zum 30. September 2009, ersatzweise zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt.
Falls Sie sich einen neuen Lieferanten suchen wollen, sollten Sie dies bis spätestens zum 31.08.2009 getan haben, um einen reibungslosen Wechsel zum 01.10.2009 zu ermöglichen.
Sollte sich kein neuer Lieferant für Sie melden, werden wir Sie ab dem 01.10.2009 zu den Preisen und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung („erdgasSTART“) beliefern.
Als Alternative empfehlen wir nochmals unseren neuen Sondervertrag „erdgasSELECT“, dessen Preisstellung die Preissenkung zum 01.07.2009 bereits beinhaltet. Die Vertragsunterlagen - auch für die attraktiven Leistungen aus der Zusatzvereinbarung erdgasSELECTplus - sind beigefügt. Sollten Sie sich doch noch für „erdgasSELECT“ entscheiden, bitten wir um Rücksendung des unterschriebenen Vertrages bis zum 31.08.2009.
Für den Fall, dass Sie zwischenzeitlich die Ihnen vorliegenden Vertragsunterlagen gegengezeichnet und
zurückgesandt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
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RaveAudio:
Hallo Zusan

wir haben heute das gleiche Schreiben erhalten! Gleicher Wortlaut !!!

Bitte um Hilfe und gemeinsame Lösungsansätze!!

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