Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um

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Mountaindog:
....mit Schreiben vom 14.05.2009, heute erhalten, teilt die Rhenag eine weitere Senkung der Erdgaspreise zum 01.07.2009 aber gleichzeitig eine komplette Umstellung des Erdgas- Preissystems mit.

Man soll sich nun im Bereich der Sonderverträge für eine von vier Preisgruppen entscheiden.

Wenn ich das Anscheiben richtig interpretiere, werde ich auf jeden Fall zum 01.07 09 in einer dieser Preisgruppen des neuen Sondervertrages geführt, ob ich nun dazu einen Antrag stelle oder auch nicht!!!

Natürlich ist diese Umstellung auch mit komplett neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzvereinbarungen verknüpft, die ich jetzt wohl anerkennen soll!!!

Entsprechend unserem letzten Jahresverbrauch 2008/2009 von 52466 kWh hat man mich zum 01.07.09 schon mal einfach so in den Sondervertrag erdgasSelectlarge eingeordnet ( Grundpreis netto/brutto 20,00 Euro/23,80 Euro pro Monat; Verbrauchspreise netto/brutto 4,06 ct/kWh/4,83 ct/kWh.

Muss mich hier erst mal schlau machen, welche Konsequenzen diese Umstellung hat, da ich bereits seit einigen Jahren regelmäßig Widersprüche gegen Preisveränderungen eingelegt und auch entsprechend gekürzt habe.

Nur mal erst zur Info und der Frage:

Wer weiß mehr bzw. ist in gleicher Lage? Wie sollte man sich nun verhalten?

LG

Rudolf

Bonbolle:
Hi Rudolf.

Ich hab das Schreiben auch heute bekommen. Mir ging direkt die Änderung (einseitig und von der Rhenag als vom Gesetzt geforderte) der Geschäftsbedingungen im Kopf herum.

Anpassung des Erdgas-Sondervertrages an die neuen gesetzlichen Bestimmungen

Da war die einhellige Rechtsmeinung, das einseitige Vertragsänderungen nicht rechtens sind. Daher werde ich wohl der Rhenag einen Widerspruch zur einseitigen Vertragsänderung schicken und auf dem \"alten\" Vertrag bestehen.

Zumindest so lange, bis die einseitigen Preisänderungen der Rhenag bestätigt oder eben gekippt werden.

Da einige Prozesse beim zuständigen Landgericht gegen die Rhenag auf Rückzahlung der Beträge ab 2005 laufen, denke ich an ein baldiges Ende der Prozesse und an eine Schutzreaktion der Rhenag.

Die möchten möglicherweise durch die Änderung der Verträge einer hohen Rückforderung entgegenwirken.

Zumindest habe ich diese Vermutung. Da ich kein Anwalt oder Rechtsspezialist bin hoffe ich natürlich auf diesem Wege auch auf eine Hilfestellung ob das so OK ist, was ich vorschlage.

Also an alle Fachleute: Wie Rudolf auch schon fragt, was können wir tun.

LG

Christian

Bonbolle:
Hi, ich nochmal.

Habe noch ein wenig in den Analen des Internets gesucht und bin fündig geworden. Zu meiner Überraschung habe ich den Versuch der Rhenag die bisherigen Verträge zu unterwandern bauglich bei den MEDL Protestlern gefunden. Wenn das mal nicht einfach von der Rhenag kopiert wurde.
Aber lest selber:

\"Aprilscherz oder ein Versuch, Sondervertragskunden zu übertölpeln?

1.April 09: Medl-Kunden bekamen heute Post: \"Da legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!\" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben.
zu 1.) Die Ölpreise sind im letzten Herbst um über 60% gefallen und seither auf dem niedrigen Niveau. Auch mit der 3. Preissenkung seit 1.Nov. hat die medl die Preise erst um insgesamt 38,6% ab Juni gesenkt, also gemäß der Ölpreisbindung deutlich zu wenig und das auch noch nach Ende der Heizperiode. Das ist weiter Abzockerei! Mehr weiter unten

zu 2.) Mit Schreiben zu den Osterferien und als Beilage zur Verkündung der \"frohen Osterbotschaft\" versucht die medl, durch die Hintertür die bestehenden Sonderverträge zu ändern.

Bekanntlich haben die meisten medl-Kunden Sonderverträge mit gerichtlich festgestellten unwirksamen Preisanpassungsklauseln (erste endgültige Urteile am 29. April). Die medl wird allen Klägern Geld zurückzahlen oder auf einbehaltenes verzichten müssen. Das erfährt der Kunde aber nicht, sondern nur: \"Um unsere Verträge zu vereinheitlichen und an die gültige Rechtslage anzupassen, ä ndert sich die in ihrem Vertrag enthaltene Vorschrift über Preisänderungen. Dies hat für Sie keinerlei Nachteile - im Gegenteil.\"

Das ist zum einen nachweislich falsch, weil die medl sich einen Freibrief für Preiserhöhungen in die Verträge hinein mogeln (\"medl hat das Recht, .... Preise einseitig .... anzupassen\") möchte und zum zweiten die vertragswidrig in den letzten Jahren durchgeführten Gaspreiserhöhungsorgien per lapidarer Vertragsänderung heilen und legitimieren möchte.

Die Art und Weise der Vertragsänderung erfüllt eher den Tatbestand der Irreführung bis zum Versuch der arglistigen Täuschung. In der Hoffnung, dass ein Großteil die Seite 3 ohnehin nicht mehr genauer liest nach den ganzen Tabellen zur Gaspreissenkung usw., werden so die Verträge in dem entscheidenden Punkt zum Nachteil der Kunden geändert.

Wer die S. 3 trotzdem liest, sich aber mit der Materie nicht intensiv beschäftigt hat und auch nicht seinen gültigen Sondervertrag von z.T. vor vielen Jahren hervorholt und vergleicht, der kommt bei der o.g. medl-Formulierung nicht auf die Idee, dass der Punkt brisant ist.
Kurzum: Die medl versucht, die Sondervertragskunden, und das sind die meisten, zu übertölpeln!

Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB)\"

Ach ja der Link dazu incl. Vordruck:

http://www.mbi-mh.de/MBI-Arbeit/Initiativen/Gaspreise_runter/Gaspreisabzocke/gaspreisabzocke.html#schlechteMedlKarten

Hoffe das Hilft schonmal.

Die Frage an die Spezialisten bleibt aber: \"Was haltet Ihr von dem Rhenag Vorstoß / Kopie\"

Grüße
Christian

egn:
Ich weiss nicht was der Widerspruch bewirken soll. Kann der Versorger nicht einfach die Sonderverträge kündigen, so dass die Kunden dann in die Grundversorgung fallen?

In anderen Bereichen, wie z.B. bei Telekommunikation werden auch einfach irgendwelche Tarife gekündigt. Wenn einem die neuen Tarife dann nciht gefallen muss man sich einen anderen Anbieter suchen. Bei Gas/Strom fällt man einfach in die Grundversorgung, ob man will oder nicht.

bolli:
Hallo,

diese Vorgehensweise wird (natürlich) bei fast allen Versorgern gewählt, kann aber (leider) unangenehme Folgen haben. Unsere Möglichkeiten sind aber wohl beschränkt. Wenn der Versorger den Überblick behält, kündigt er den Vertrag spätestens nach eurem Widerspruch fristgerecht und ihr habt nur die Wahl zwischen Pech und Schwefel. Gott sei Dank ist es derzeit mit dem Überblick behalten bei zahlreichen Versorgern nicht so gut bestellt. Bei denen \"brennen die Hütten\"  :D. Von daher muss man es probieren. Schaut auch mal hier , da wurde das Thema auch schon mal behandelt.

Gruß
bolli

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