Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
A2301:
Ich bin auch neu hier und habe sehr interessiert eure Beiträge gelesen.
Wir haben ebenfalls das Schreiben mit der \"Preissenkung\" per 01.07.09 von der rhenag erhalten. In jedem rhenag-Schreiben, in dem es bisher um Preisanpassungen ging, hat die rhenag immer die Preisdifferenz beziffert. In dem letzten Schreiben nicht.
Im Jahr 2003 haben wir auch mit dem Sondervertrag S1 bei der rhenag begonnen. Ganz still und klammheimlich wurden wir mit Schreiben vom 27.12.2005 auf den Sondervertrag \"Classic\" umgestellt. Nur zu erkennen an dem Satz \"Ihr Gasverbrauch wird nach dem Erdgas-Sondervertrag \"Classic\" abgerechnet\". Keine Allgemeinen Bedingungen - nichts! Habe ich aber auch erst jetzt so richtig gesehen. Preislich hatte das damals keine Auswirkungen.
Da unser Gasverbrauch in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen ist, habe ich unseren Vertrag im Jahr 2007 auf den Basic-Tarif (über 2.120 kW/h) umstellen lassen.
Bei der letzten Abrechnung hatten wir einen Jahresverbrauch von 4.853kW/h. Bei einer Abrechnung auf dem Basic-Tarif mit dem Preis zum 01.04.2009 müßten wir 399,01€ bezahlen. Die rhenag will uns per 01.07.2009 in den SELECTsmall überführen, der aufgrund unseres Verbrauchs \"ideal für uns\" wäre. Stellt man nun die Rechnung auf Basis der Preise per 01.07.2009 auf, müssten wir 433,42€ berappen. Was ist daran ideal für uns? Betrachtet man nur alleine den monatlichen Grundpreis, so steigt dieser von 5,71€ auf 14,28€!!!! Da fehlen einem doch glatt die Worte!!
In einem Telefonat mit der rhenag am vergangenen Montag wollte man uns erst das Online-Paket mit einer Ersparnis von 60€ im Jahr andrehen. Dann kam man mit einem Tarif namens SELECTstandard um die Ecke, der anstatt 14,28€, 11,90€ monatl. Grundpreis und einem Arbeitspreis von 6,55ct/kWh statt 5,40ct/kWH aufweist. Stelle ich wieder meine Rechnung von oben auf, komme ich auf 460,67€. Auch das habe ich natürlich abgelehnt.
Wenn ich nun auf unseren alten Arbeitspreis von 6,81ct/kWh die in der Presse angekündigte \"Entlastung zwischen 5 % und 10 %\" anrechne, komme ich auf einen neuen Arbeitspreis per 01.07.2009, der zwischen 6,13ct/kWh und 6,47ct/kWH liegen müsste.
Wir haben Geld ausgegeben und uns eine Solaranlage auf das Dach gesetzt, um die Umwelt zu schonen und jetzt werden wir mit solchen unverschämten Preiserhöhungen bestraft?!?!? DAS IST DOCH WOHL EIN WITZ!!!
Wie will man den Verbraucher noch einen Anreiz bieten, den Verbrauch zu senken, wenn man den Grundpreis unverschämt erhöht und eine Staffelung für Wenigverbraucher einfach streicht?
SUPER rhenag - WEITER SO!!
Bei VERIVOX haben wir dann die \"Bad Honnef AG\" gefunden. Leider liefern die noch nicht in das rhenag-Netz. Denen sind noch die Netzgebühren der rhenag zu teuer. Gegen Ende des Jahres sollen wir noch mal nachhören. \"Die Regulierungsbehörde ist an der Sache schon dran\", haben die Bad Honnefer uns gesagt.
Kennt ihr sonst noch einen Anbieter, der im Hennefer Raum eine Alternative zur rhenag wäre? Ich möchte mich ungern von diesem Laden knebeln lassen.
Vielen Dank und viele Grüße,
A2301
Inselmann:
Hallo Zusammen,
wie fast alle Vorredner auch, bin ich ab 01.07. ebenfalls rhenag geschädigt…
Meine Sachlage ist nur „ein wenig“ anders. Ich gehöre vermutlich zu der Minderheit, die nicht in einem Sondervertrag stecken, sondern in der Grundversorgung (früher auch mal „Ergas-Basic“ genannt, ab 01.07. dann wohl „erdgasStart“). Der Grund ist ganz einfach: Mein Jahresverbrauch liegt bei ca. 100 Kubikmeter bzw. grob gerechnet 1000kWh. Letztes Jahr waren es mal 1200kWh und vermutlich muss ich deshalb noch etwas nachzahlen.
Zur Zeit habe ich einen Abschlag von 9,- EUR im Monat! bestehend aus:
1. Grundpreis: 1,19 EUR / Monat
2. Arbeitspreis: 9,37 ct / kWh (seit April)
Wenn ich mal wegen der Nachzahlung 10,- EUR / Monat anrechne ergibt das 120,- im Jahr.
Ab 01.07.2009 sieht das Ganze dann viel Schlimmer aus
1. Grundpreis: 11,90 EUR / Monat (900% Preissteigerung)
2. Arbeitspreis: 6,55 ct / kWh (rund 30% günstiger)
Allein durch den Grundpreis komme ich zukünftig schon auf Fixkosten von 142,80 EUR im Jahr, ohne überhaupt eine kWh verbraucht zu haben. Unterstelle ich die 1000kWh / Jahr sind das noch mal 65,50 EUR bzw. zusammen 208,30.
Die rhenag begründet die Grundpreiserhöhung lapidar mit dem Argument: „Aufgrund der geänderten Kostensituation sind wir allerdings gezwungen, den Grundpreis für unsere Kleinstverbraucher auf ein einheitliches Niveau von brutto 11,90 Euro (10,00 Euro netto) monatlich anzuheben.“
Was für eine geänderte Kostensituation? Wirtschaftskrise? X(
Mein Problem besteht eher darin: Was tun?
Was ich bisher aus dem Forum so „mitgenommen/verstanden“ habe sind die Meinungen in etwa wie folgt:
1. Seit dem BGH-Urteil gibt es „zwei Lager“. Die einen Sondervertragskunden sehen sich als Gewinner und reichen weiterhin Widersprüche gegen Preiserhöhung oder unangemessene Preissenkungen ein, die anderen vermuten durch das Urteil eher die Niederlage der Verbraucher mit Sonderverträgen und deren Anfechtungsmöglichkeiten wegen der Billigkeit.
2. Grundversorgungskunden sind seit dem BGH-Urteil erst recht im Ar*** gekniffen.
Meine Fragen:
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[*]Habe ich das ungefähr so richtig verstanden?
[*]Als Wechselmöglichkeiten bleiben mir u.a die „Stadtwerke Gießen“ (Tarif: „Thermo“) mit geschätzten 133,30 EUR jährlich oder dem „rhenag erdgasSELECT direct“ mit ca. 165,39 EUR. Beides setzt aber längerfristige Verträge voraus. Hat jemand Erfahrung mit der Stadtwerke Gießen im Versorgungsbereich der rhenag gemacht?
[*]Sollte ich trotzdem Widerspruch einreichen, auch wenn ich in der Grundversorgung bin? Schließlich wäre das die günstigste Option, da ich bei ca. 120,- EUR bleiben würde. Worauf stützt sich dann der Billigkeitseinwand? Die rhenag hat ja die Verbrauchskosten gesenkt und lediglich den Grundpreis unverschämt teuer gemacht. Kann man den Grundpreis überhaupt mit dem Grund des Billigkeitseinwandes anfechten?
[*]Hat man noch andere Optionen? Ich meine 900% Preisanhebung (Grundpreis) grenzt schon an Wucher… Ich bin nur kein Rechtsexperte :(
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Danke für Eure Tipps.
Gruß,
Inselmann
Bonbolle:
Heute habe ich per Bote ein schönes neues Schreiben der Rhenag bekommen.
Es ist voll von falschen Begrifflichkeiten und Tatsachen. Aber lest doch selber:
Sehr geehrter Herr .... (da das wohl viele/alle bekommen haben, die widersprochen haben, hier keinen Namen)
Sie haben und mitgeteilt, dass Sie mit einer Belieferung zu den Konditionen unseres Vertrages \"erdgasSTART\" nicht einverstanden sind. Um etwaige Missverständnisse auszuräumen, möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Bisher wurden Sie auf Basis des Vertrages \"BASIC\" beliefert. Sowohl bei \"BASIC\" als auch bei \"START\" handelt es sich schlicht um Bezeichnungen/Produktnamen für die \"Grund- und Ersatzversorgung\", zu der die rhenag gemäß §36 u. 37 Energiewirtschaftsgesetz gesetztlich verpflichtet ist. Die Änderung der Bezeichnung hat keine Auswirkungen; sie wurden bisher und werden auch künftig im Rahmen der Grundversorgung beliefert.
Im Rahmen der Umstellung unseres Preis- und Versorgungssystem haben wir auch die Bedingungen und Preise für die Grund- und Ersatzversorgung angepasst, wozu wir gemäß § 5 der Grundversorgungsverordnung (GasGVV) berechtigt sind.
Falls Sie mit diesen Anpassungen nicht einverstanden sind, können Sie den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Falls Sie zu einem anderen Lieferanten wechseln wollen, achten Sie bitte darauf, dass der Wechsel einen Monat vor Aufnahme der Belieferung eingeleite sein muss.
Die günstigste Alternative ist der Abschluss eines Sondervertrages \"erdgasSELECT\" Preisgruppe small in Verbindung mit der Zusatzvereinbarung erdgasSELECTplus direct.
Mit freundlichen Grüßen
So, das ist das Schreiben und schon der Vertrag ist falsch benannt. Mein Vertrag heiß Sondervertrag \"Classic\" und nicht \"Basic\" da ich schon der einseitigen Vertragsänderung Mitte 2007 widersprochen hatte. Zusätzlich ist der vorgeschlagenen Tarif in der Preisgruppe small mit sicherheit nicht der günstigste, da mein Verbrauch zwischen 28.000 und 33.000 kWh liegt. Der günstigste Tarief ist dann der \"medium\".
Eigentlich sehe ich das so: Solange die rhenag mich nicht kündigt (natürlich Vertragsgerecht laut dem Vertrag von 2004) gilt für mich weiter der alte Sondervertrag und nichts anderes, denn einer Vertragsänderung muss und werde ich nicht zustimmen.
Oder welche Vorschläge habt Ihr?
Viele Grüße
Christian
Bonbolle:
Am Landgericht Hannover erging das Urteil (Geschäfts-Nr.:21 O 104/06 Verkündet am: 28. Oktober 2008 ), das die Preiserhöhungen bei Gas-Sondervertragskunden unzulässig ist, da
Zitat:
\"weil diese Bestimmung nicht wirksam in die Sonderkundenverträge einbezogen wurde.\"
Aber jetzt kommt der super Satz aus der Urteilsbegründung:
Zitat:
\"Die Kläger sind nicht Kunden der Beklagten im Allgemeinen Tarif, sondern werden von der Beklagten aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarung außerhalb dieses Tarifes versorgt. Nach den ausdrücklichen Regelungen, die die Beklagte den Sondervereinbarungen mit den Klägerin zugrunde legt, fällt die Vereinbarung Sondertarif I ausdrücklich nicht unter die Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.\"
Der von mir unterschriebene Sondervertrag S1 bei der rhenag sagt eindeutig, das ich und viele andere auch Sondervertragskunden sind und das Landgericht Hannover schreibt, das die im Schreiben der rhenag erwähnte Rechtsgrundlage für Sondervertragskunden eben nicht gilt.
Also ist alles was die rhenag in dem Schreiben zum Ausdruck bringen will:
Ihr seid alle Doof und habt keine Ahnung und die, die nicht nachfragen oder nachlesen haben wir mit dem Schreibem im Sack.
Quelle: http://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C51160477_N51159753_L20_D0_I4800694.html
Christian
RR-E-ft:
@Bonbolle
Das zitierte Urteil des LG Hannover betrifft den Sonderpreis S1 der EWE. EWE hatte dazu veröffentlicht, dass es sich bei den Sonderabkommen/ Sonderpreisen ausdrücklich nicht um Allgemeine Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes handelt. Darauf verweist das LG Hannover an der zitierten Stelle.
Ob nun aber der eigene Versorger - ebenso wie EWE - auch veröffentlicht hatte, dass die angebotenen Sonderabkommen- Preise ausdrücklich keine Allgemeinen Tarife im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind, steht wieder auf einem anderen Blatt (oder auch nicht).
Der \"super Satz aus der Urteilsbegründung\" betrifft also eine Tatsachenfeststellung, die bei Ihnen nicht zwingend zutreffen muss. Tatsachenfragen sind - anders als Rechtsfragen - in jedem Einzelfall gesondert festzustellen.
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