Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg

Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um

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Mountaindog:

--- Zitat ---Original von Zusan
Hallo,

ich bin zwar kein Rechtsexperte, habe aber nachdem auch ich das o.g. Schreiben von der Rhenag erhalten habe, trotzdem mal versucht mich durchzuwuseln. Das was die Rhenag zur Zeit macht, macht sie ja glücklicherweise nicht als Vorreiter, sondern nur als Nachmacher. Das Problem wurde also nach meiner Einschätzung bereits diskutiert:
In diesem Thread wird direkt ganz vorne auf diesen Thread verwiesen. Und dort ist so wie ich das verstanden habe, relativ eindeutig zu lesen, dass

a) Sonderverträge überhaupt nicht bzw. nicht ohne weiteres gekündigt werden können (eisluds Argumentation)
b) einseitige Vertragsänderungen oder -umstellungen unwirksam sind

Da in dem Schreiben der rhenag nur von einer angekündigten Zwangsumstellung nicht aber von einer Kündigung die Rede ist, stellt sich für mich nur die Frage, ob ich als Endverbraucher möglicherweise aus der Umstellung schliessen muß, dass die rhenag, falls ich die Umstellung nicht akzeptiere natürlich kündigen will. Das sehe ich, insbesondere im Hinblick auf a), erstmal nicht so. Außerdem ist von \"Kündigung\" oder \"hilfsweiser Kündigung\" auch nichts zu lesen.
Ich werde das Schreiben abheften, nichts machen, insbesondere auch keinen Zählerstand mitteilen und bei der nächsten Jahresabrechnung die alten Vertragsbedingungen anwenden und danach bezahlen.

Zusan
--- Ende Zitat ---


.......ich will ja hier anderen nicht unbedingt Ratschläge erteilen, aber...........den Zählerstand würde ich grundsätzlich schon mitteilen. Letztlich gibt`s da ja auch noch ein Betretungsrecht des Gasversorgers.

Also, ich würde mich da jetzt nicht ohne Not ggf. angreifbar machen!

Nicht Widerspruch gegen die Vertragsumstellung einzulegen, halte ich persönlich für ein wenig gefährlich!

Den Thread, den Du meinst, habe ich auch durchgelesen; leider ging`s dann ja im wesentlichen um juristische Spizfindigkeiten, die einen Nichtjuristen mehr verwirren als nützen.

Fraglich blieb für mich, ob man tatsächlich durch sog. konkludentes Verhalten einen angebotenen Vertrag eingehen kann ( siehe Formulierung: Wenn Sie mit der Umstellung schon so zufrieden sind, brauchen Sie den Vertrag nicht zurück zu senden!!! )

Eine klare Aussage der Juristen hier wäre mir eigentlich lieber! Na ja, ist ja leider auch hier so: \"Zwei Juristen = 3 Meinungen !\";)

Richtig ist, dass in dem Schreiben zur Umstellung per 01.07.09 von Kündigung keine Rede ist. Aber......was sollte die Rhenag davon abhalten, den Vertrag trotzdem zu kündigen; ausser vielleicht, dass man ja eigentlich ungern Kunden verliert!

Wäre aber doch auch nicht schlimm, wenn es so käme, gibt ja zum Glück mittlerweile Alternativen!

Gruß

Rudolf

Zusan:
Ja, die Meinungen können da unterschiedlich sein. Ich würde trotzdem gerne noch kurz begründen, warum ich z.B. den Zählerstand nicht mitteilen würde:
Es heißt im Schreiben der rhenag, dass man den Zählerstand zur Endabrechnung des alten Tarifs mitteilen möge. DAS ist für mich der Grund dafür ebengenau das nicht zu tun, weil man mir sonst unterstellen könnte, durch das von Dir zitierte konkludente Handeln den neuen Vertrag angenommen zu haben. Ich stütze mich dabei darauf, dass die Mitteilung des Zählerstandes NUR für die Endabrechnung gefordert wird. Sollte die rhenag in einem anderen Zusammenhang einen Zählerstand wissen wollen, dann werde ich diesen natürlich mitteilen. Für angreifbar halte ich das schon aus dem Grunde nicht, weil die rhenag ja nicht per se davon ausgehen kann, dass jedes Schreiben auch beim Empfänger ankommt. Wenn Sie den Zählerstand unbedingt wissen will, dann wird sie schon nochmal nachfragen.

Ich halte es nach der Lektüre des vorgenannten Threads für viel gefährlicher Widerspruch einzulegen. Dann ist man nämlich sehr schnell an der Stelle, an der man dann vielleicht doch, ohne es zu wollen, den neuen Vertrag akzeptiert hat. Ohne dass ich einen neuen Vertrag unterschreibe ist mir wirklich nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage ich einen solchen eingegangen sein soll. Nur weil mir irgendeiner meiner vielen Vertragspartner mitteilt, dass er mir einen neuen Vertrag unterschieben möchte? Es geht hier ja nicht um eine Preisanpassung, wie sie in meinem bestehenden Vertrag vielleicht vorgesehen ist, sondern um einen völlig neuen Vertrag. Und einen solchen werde ich meines Erachtens schon unterschreiben müssen, um ihn wirksam abzuschließen.
Ich fand den zitierten Thread diesbezüglich eigentlich nicht so spitzfindig, sondern eigentlich recht klar formuliert. ;) Zumindest das was eislud geschrieben hat und was mir absolut nachvollziehbar erscheint.

Das ist meine Meinung dazu, aber vielleicht findet sich ja tatsächlich ein Jurist der uns mal ein wenig auf die Sprünge helfen kann.

Zusan

Mountaindog:
@Zusan

Nun, ich widerspreche schriftlich ja sowieso erst mal wegen des nun festgesetzten Preises, weil dieser - trotz Reduzierung - nicht dem von mir zuletzt ( 2004/2005 ) akzeptierten Preis entspricht.

Dann widerspreche ich natürlich auch gleichzeitig der Vertragsumstellung und ausdrücklich auch dem neuen Vertrag, teile dann mit, dass ich - wie bisher auch - in Zukunft nur mit \"meinem\" Preis abrechne.

Bei einem solchen Verhalten kann auf keinen Fall irgendwie angenommen werden, ich wollte den neuen Vertrag schließen, da ich mich ja ausdrücklich dagegen ausgesprochen habe. Damit schließe ich diese etwas fragwürdige Konkludenz schon mal aus!

Von daher ist es auch völlig unschädlich, wenn ich den Zählerstand mitteile ( so sehe ich es zumindest ). Außerdem kann ich mit dem Zählerstand ja mitteilen, dass diese Mitteilung keine Vertragsannahme bedeutet.

Na ja, trotzdem viel Glück!!

Gruß

Rudolf

Zusan:
Ja, ok, wenn Du dieser automatischen Umstellung ohnehin widersprichst, dann ist die Mitteilung des Zählerstandes in der Tat unschädlich. Das sehe ich auch so. In meinem Fall, wenn ich mich also ansonsten nicht äußern werde, gilt allerdings das von mir vorstehend geschriebene.

Eine neue Preisfestsetzung kann ich für den von mir geschlossenen Sondervertrag \"Classic\" in dem Schreiben allerdings nicht erkennen, denn die Preise gelten ja nur für den neuen Vertrag, nicht aber für den alten. Insofern sehe ich erstmal auch keine Notwendigkeit der neuen Preisfestsetzung zu widersprechen, denn für meinen Vertrag gibt es keine. Aber ich gebe zu, dass man sich da vermutlich schnell juristisch ins Abseits begeben kann, weil es dann vielleicht doch wieder irgendeinen Paragraphen gibt, den man vielleicht nicht kennt. Das kann mir aber auch bei einem Widerspruch oder Schriftwechsel mit der rhenag passieren.

Deswegen fühle ich mich wohler, wenn ich mich nicht in eine erneute Diskussion/Kommunikation/Briefwechsel mit der rhenag begebe, bei dem/der am Ende irgendetwas herauskommt, dass ich mir dann so vielleicht nicht vorgestellt habe.

Zusan

Mountaindog:

--- Zitat ---Original von Zusan
Ja, ok, wenn Du dieser automatischen Umstellung ohnehin widersprichst, dann ist die Mitteilung des Zählerstandes in der Tat unschädlich. Das sehe ich auch so. In meinem Fall, wenn ich mich also ansonsten nicht äußern werde, gilt allerdings das von mir vorstehend geschriebene.

Eine neue Preisfestsetzung kann ich für den von mir geschlossenen Sondervertrag \"Classic\" in dem Schreiben allerdings nicht erkennen, denn die Preise gelten ja nur für den neuen Vertrag, nicht aber für den alten. Insofern sehe ich erstmal auch keine Notwendigkeit der neuen Preisfestsetzung zu widersprechen, denn für meinen Vertrag gibt es keine. Aber ich gebe zu, dass man sich da vermutlich schnell juristisch ins Abseits begeben kann, weil es dann vielleicht doch wieder irgendeinen Paragraphen gibt, den man vielleicht nicht kennt. Das kann mir aber auch bei einem Widerspruch oder Schriftwechsel mit der rhenag passieren.

Deswegen fühle ich mich wohler, wenn ich mich nicht in eine erneute Diskussion/Kommunikation/Briefwechsel mit der rhenag begebe, bei dem/der am Ende irgendetwas herauskommt, dass ich mir dann so vielleicht nicht vorgestellt habe.

Zusan
--- Ende Zitat ---


....die rhenag steht auf jeden Fall unter dem Druck, den Gaspreis nach unten anpassen zu müssen!

a) wegen des signifikant und schon auf Dauer gesunkenen Ölpreises und

b) wegen des \" Vergleichs \" mit dem Bundeskartellamt, in dem man sich ja - wie viele andere Versorger auch - bereit erklärt hat, die in der Vergangenheit überzogenen Preise dadurch auszugleichen, indem man dem Verbraucher entweder einen Teil zurückzahlt oder den aktuellen Gaspreis nach unten anpasst.

Somit wird die rhenag mir auch für meinen alten Vertrag einen neuen, reduzierten Gaspreis nennen müssen.

Ansonsten nehme ich den Preis für den nun neu angebotenen Vertrag aber ohne diesen Vertrag anzuerkennen.

Gruß

Rudolf

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